Augenlid straffung?
Muss man zum Augenarzt*in wenn ich einen Antrag stellen möchte damit die KK es bezahlt oder direkt zum Chrirurg*in?
3 Antworten
Ich denke, das kannst du vergessen. Sowas zahlt die Krankenkasse in der Regel nicht. Außer die Lider hängen so stark, dass sie nachweislich deine Sicht extrem beeinträchtigen oder sowas. Und sowas macht dann meines Wissens nach ein plastischer Chirurg.
Die Krankenkasse zahlt das nicht, egal zu welchem Arzt du gehst.
infos bekommst du beim Schönheitschirurgen
Ist ja nicht viel...hast du das schriftlich?
Nur in Ausnahmefällen. Welche gesundheitliche Probleme hast du?
Ist richtig, aber mach dich trotzdem auf nen Kampf gefasst. Meine Oma hatte Schlupflider, die mit dem Alter richtig massiv wurden. Am Ende war das wirklich schlimm - sie hatte Sehbeschwerden und oftmals auch Entzündungen - und drei Krankenkassen haben die Übernahme der Kosten trotzdem immer wieder abgelehnt.
Die haben lieber die Medikamente und so komische Lidpflaster gezahlt. Letzten Endes hat sie es dann selbst gezahlt. Ist aber zugegeben schon ne Weile her. Ich drücke dir die Daumen! Werde mich wahrscheinlich irgendwann ebenfalls damit rumschlagen müssen, da dass bei uns in der Familie liegt.
Wieso sollte das die KK zahlen?
Aus Gesundheitlichen Gründen. Näheres möchte ich nicht sagen. Ich möchte aber gerne einen Antrag stellen. 15% der Augenlid Straffungen werden von den Kk bezahlt
Dann geh erstmal zum Hausarzt
Das muss dir dein Augenarzt bescheinigen. Hast du nicht mit ihm darüber geredet?
Nein wusste nicht welcher Arzt*innen zuständig sind
Aha
15% der Augenlidstraffungen werden von den KK bezahlt
Kostenübernahme durch die KrankenkasseEingriffe, die aus einer rein ästhetischen Motivation heraus erfolgen, müssen in der Regel vom Patienten selbst gezahlt werden. Anders verhält es sich, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. In diesem Fall kann es sein, dass die Krankenkasse die Kosten oder einen Teil davon übernimmt. Bei der Schlupflider-OP ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse denkbar, wenn das hängende Augenlid zu funktionellen oder gesundheitlichen Beschwerden führt. Hierzu zählen beispielsweise Sichtfeldeinschränkungen oder wiederkehrende beziehungsweise andauernde Reizungen und Infektionen im Bereich der Augen. Mit einem entsprechenden Indikationsschreiben vom Augenarzt können sich Patienten bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob diese die (Teil-)Finanzierung übernimmt oder ob der Patient selbst für die anfallenden Kosten aufkommen muss. Die Patienten sollten jedoch nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass die Kosten in jedem Fall