Anspruch auf Haushaltshilfe nach OP im Alter
Hallo! Meine Mutter (77) ist zur Zeit stationär im Krankenhaus, da sie am Rücken operiert wurde. Sie wird nächste Woche entlassen, wird aber erst mal nicht allein ihren Haushalt führen können. Mir ist es nicht möglich ihr zu helfen zum einen weil ich arbeiten muss und zum anderen 600 km entfernt wohne. Hat sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse? Im Internet kann ich nichts finden....Und die Krankenkasse will ich erst fragen, wenn ich mich anderweitig schlau gemacht habe
7 Antworten

Geh doch mal auf die Seite der Krankenkasse, in der Deine Mutter ist.
Bei der Barmer gibt es das nur, wenn kranke Eltern sich nicht um ihre Kinder kümmern können.
Vielleicht kannst Du mal bei der AWO vor Ort anfragen.
Da wird es z. B. angeboten:

Das solltest du aber trotzdem die Krankenkasse fragen. Es kommt auf den Gesundheitszustand deiner Mutter an, was für eine OP, ob sie sich gar nicht allein versorgen kann. Das alles solltest du lieber mit der Krankenkasse deiner Mutter klären und regeln.

Soviel ich weiß, muss man eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragen und der behandelnde Arzt muss bestätigen, dass Ihre Mutter nach der OP derzeit nicht in der Lage ist ihren Haushalt alleine zu führen.

Hallo,
in § 38 SGB V sind die einheitlichen Voraussetzungen für alle gesetzlichen Krankenkassen genannt: ein Kind im Haushalt unter 12 Jahren.
Die Krankenkase kann in ihrer Satzung aber regeln, dass in weiteren Fällen Haushaltshilfe bezahlt wird. Am besten die Satzung der betreffenden Krankenkasse zum Stichwort "Haushaltshilfe" durchlesen.
Gruß
RHW

Hi, bei meiner Schwiegermutter haben wir damals die Gemeindeschwester eingeschaltet. Die hat sich dann um alles weitere (Papiere, Hilfe/Pflege usw. ) gekümmert !