Ärztliches Gutachten zur Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit, von wem ausgefüllt werden??

5 Antworten

Das steht da auch drauf!

Es wird Teile geben, die vom Bewerber auszufüllen sind. Die werden dann auch so gekennzeichnet. Auch das Unterschriftenfeld lautet so. Der Bewerber beurteilt die Tauglichkeit nicht.

Dann gibt es einen Teil, den der Hausarzt ausfüllen muss. Auch dies ist gekennzeichnet und hat am Ende ein Unterschriftenfeld für den Arzt. Auch er gibt kein Urteil über die Tauglichkeit ab.

Am Ende (bzw. meist oben rechts) gibt es ein Feld, was die Einstellungsbehörde ausfüllt. Die - und nur die - machen den entscheidenden Vermerk pdu/pdt

Genau lesen!

Gruß S.

Ein ärztliches Gutachten wird von einem Arzt ausgefüllt, und nur von einem Arzt! Logisch oder? Das ärztliche Gutachten gibst du bei deinem Hausarzt ab, dieser füllt den Bogen dann aus.

Geh zu deinem Hausarzt, der füllt das dann aus.

Viel Erfolg.

Du meinst, Angaben zur ärztlichen/medizinischen Vorgeschichte? Dann ist im Normalfall der Hausarzt zuständig.

Wenn ein ärztliches Gutachten erforderlich ist, muss es ja wohl ein Arzt ausfüllen.