ab wann kann man schmerzensgeld wegen ruhestörung beantragen....WICHTIG BITTE

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der Mieter hat das Recht darauf, in seiner Wohnung ungestört zu leben. Deshalb kann er sich gegen unzulässigen Lärm wehren (LG Hamburg WM 84, 79). Das gilt insbesondere für nächtlichen Lärm. Die nächtlichen Ruhezeiten - nach 22 Uhr - sind gesetzlich (Immissionsverordnung der Länder) besonders geschützt.

Was kann der Mieter tun, wenn er durch unzulässigen Lärm gestört wird?

  • Er kann gegen den vorgehen, der den Lärm verursacht, vorausgesetzt, die Störung beruht nicht auf der Hellhörigkeit des Gebäudes, sondern auf rücksichtslosem Verhalten der Mitbewohner (OLG Düsseldorf ZMR 97, 181). Hilft ein Gespräch nicht, kann er u. U. vor Gericht klagen (OLG Düsseldorf DWW 97, 149) oder eine einstweilige Verfügung beantragen.

  • Der Mieter muss sich nicht selbst um den Lärm kümmern. Er kann von seinem Vermieter verlangen, dass dieser dafür sorgt, dass der Lärm aufhört. Hierzu ist der Vermieter nach dem Mietvertrag verpflichtet, denn er muss die Wohnung in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand halten, auch wenn damit hohe Kosten verbunden sind (LG Hamburg WM 84, 79). Auch hier kann der Mieter sich von einem Mieterverein unterstützen lassen.

  • Der Mieter kann die Miete kürzen.

  • Der Mieter kann die Wohnung fristlos kündigen, wenn der Lärm so stark ist, dass er die Gesundheit des Mieters gefährdet.

Was kann der Vermieter tun, wenn sein Mieter mit unzulässigem Lärm stört?

  • Er kann den lauten Mieter auf Unterlassung verklagen.
  • Er kann von ihm Schadensersatz fordern, etwa wenn andere Mieter die Miete wegen des Lärms gekürzt haben.
  • Er kann dem lauten Mieter kündigen (nach Abmahnung und ggf. fristlos).

Quelle: mieterschutzbund

matschscheibe 
Fragesteller
 21.04.2010, 12:16

ich wohne in eine neubausiedlung, ich zahle keine miete , das ist das haus von meinem papa der ist im ausland, das ist die nachbarin von mir( eigenes Haus) geht das da auch??? meine 2 kommilitonen wohnen auch mit drin ,die würden ja auch vor gericht aussagen. Geht das dann auch??

Shadow2410  21.04.2010, 12:23
@matschscheibe

der erste Ansatz ist immer ein ruhiges Gespräch mit der Nachbarin, wenn das nicht hilft das Ordungsamt bzw. die Polizei (solltest Dir auch ein Protokoll mit den genauen Zeiten und der Art der Störung anfertigen), falls das nix bringt hilft nur noch eine Anzeige.

matschscheibe 
Fragesteller
 21.04.2010, 12:24
@Shadow2410

danke shadow, flash movie

redroses  21.04.2010, 12:19

Das ist eigentlich der beste Beitrag hier. Geh zu Deinem Vermieter, drohe mit Mietkürzung, dann wird der mal mit der Frau reden, und Du machst Dir nicht die Finger schmutzig. Aber: Steiger Dich da jetzt bloß nicht so rein, ist schlecht bei Tinnitus!

matschscheibe 
Fragesteller
 21.04.2010, 12:20
@redroses

ich wohne in eine neubausiedlung, ich zahle keine miete , das ist das haus von meinem papa der ist im ausland, das ist die nachbarin von mir( eigenes Haus) geht das da auch??? meine 2 kommilitonen wohnen auch mit drin ,die würden ja auch vor gericht aussagen. Geht das dann auch??

marijo2  21.04.2010, 14:11
@BonniesRanch

Der Tipp ist zwar durch und durch richtig, dürfte aber kaum eine zeitnahe Lösung implizieren.

Gespräche, Anzeigen, Klagen... bis da mal was konkret wird, wohnst du längst woanders! Die Mühlen der Behörden mahlen nämlich noch viel langsamer als du ahnst.

Doch natürlich kannst Du dagegen vorgehen.

Es ist unzulässig, mehr Lärm als nötig zu machen. Egal zu welcher Zeit. Zu manchen Zeiten ist sogar jeder Lärm verboten.

Das ergibt sich aus dem Nachbarrecht.

Du hast einen Unterlassungsanspruch gegen die Dame. Nimm Dir einen RA.

Schmerzensgeld wegen des Tinnitus wirst Du aber wohl nicht kriegen, weil Du die Kausalität nicht nachweisen kannst.

solange das in den erlaubten Zeiten passiert kannst du gar nichts machen, außer ein freundliches Gespräch suchen. Wenn der Mähwahn nicht aufhört musst du dir halt ne neue ruhige Bleibe suchen.

christin3010  21.04.2010, 12:12

trotzdem kann man nicht den ganzentag rasen mähen, auch wenns nicht innerhalb der ruhezeit ist. wenn dein nachbar stundenlang mit nem hammer an deine wand klopft, würde dich das auch nerven.

charmpagner  21.04.2010, 12:12
@christin3010

Nerven schon, nur wenig Handhabe...außer einem freundlichen Gespräch...

redroses  21.04.2010, 12:13

Nur dummerweise weiß man ja vor dem Einzug selten, was man für marottige Nachbarn kriegt. Ist keine Lösung.

Es gibt entweder eine Hausordnung oder in der Gemeindeordnung sind die Ruhezeiten angegeben. Erkundige Dich danach.

Schmerzensgeld?

Ja, geh vor Gericht. Die Richter werden sich vor Lachen den Bauch halten und Schmerzensgeld von Dir verlangen, weil ihnen nun der Bauch wehtut.

Du solltest dringend zum Arzt gehen und Dich behandeln lassen, damit Deine Nerven wieder hergestellt werden.

Solange sich Deine Nachbarin mit dem Rasenmäher in den den gesetzlichen Zeiten bewegt, kannst Du nichts unternehmen. Brisant wird es erst in den sog. Ruhezeiten (meist ab 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen - steht aber in der Kommunal- bzw. Gemeindesatzung). Und der Tinnitus kann auch von der Lautstärke in der Uni bzw. auch vom Verkehr auf der Straße kommen...