Zahnbrücke gebrochen . Garantie?

7 Antworten

Wollen Sie Ihre Garantieansprüche (2 Jahre) nicht gefährden, müssen Sie den Zahnarzt aufsuchen, der den Zahnersatz angefertigt hat. Rechtlich gesehen, müssen Sie Ihm eine Nachbesserung ermöglichen - er hat das Recht aber auch die Pflicht dazu. Eine Nachbesserung ist für den Patienten immer kostenlos, auch wenn sie in Ausnahmen bis zur Neuanfertigung des Zahnersatzes führen kann. Quelle: http://www.die-endverbraucher.de/

Gesetzlich vorgeschrieben sind zwei Jahre, wobei soweit ich weiß hier das Labor für die Garantieleistung zuständig ist. Es gibt aber auch Zahnärzte bzw. Labore die eine längere Garantie gewährleisten. Sprich doch einfach mal mit deinem Zahnarzt darüber.

Gesetzliche Garantiedauer: 2 Jahre. Gewährleistung: 2 Nachbesserungen sollten ermöglicht werden, das Labor sollte aber in diesem Fall eine Neuanfertigung übernehmen.

KLAR 2 JAHRE::: AUCH WENNS AUS CHINA WÄR

Bei meinem Zahnarzt ein Leben lange Garantie