Zahlt Krankenkasse auch noch nach dem 18ten Lebensjahr für die Behandlung der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte?
Also mittlerweile bin ich 22 Jahre alt und habe die LKGS.
Als Teenager war ich nicht sehr konsequent und trug die Zahnspange nie.
Mein Oberarzt und Orthopäde schlugen vor erst die Spange zu tragen.Damit mein Unterkiefer nach vorne geht.Im Anschluss, damit auch die Struktur passt, sollten Nase und Lippe gerade operiert werden.
Doch durch mein unzuverlässiges Verhalten brach der Orthopäde die Behandlung ab und seither habe ich auch keine weitere OP mehr bekommen.
Jetzt, mit 22 Jahren, bereue ich es sehr und möchte die Behandlung unbedingt fortsetzten.
Doch weiß ich nicht ob die Krankenkasse (Barmer GEK) dafür aufkommen würde.
Am Telefon sagte man mir bereits, dass die Zahnspange nicht weiter bezahlt wird aufgrund meines Alters.Also kann ich in diesem Fall auch nicht weiter operiert werden, obwohl die Behandlung nicht ganz abgeschlossen war.
Über eine gute Beratung würde ich mich sehr freuen.
Danke im Vorraus
2 Antworten
Du musst einen Behandlungsplan einreichen, mit ausführlicher ärztlicher Begründung.
Im Normalfall werden die KFO-Kosten nur bis zum 18. LJ übernommen, da das Gebiss dann ausgewachsen und schwer zu korrigieren ist. Aber Ausnahmen gibt es immer, vor allem wenn ein Krankheitsbild vorliegt und die Behandlung Aussicht auf Erfolg hat. Das wird von der KK geprüft.
Naja.. es gibt so Sonderfälle wo es schon geht. Da bist du aber immer in der Beweispflicht.
Z.b. starke seelische / psychische Probleme auf Grund deiner Situation... Also auf Grund dessen gab es schon Fälle das Frauen eine Brustvergrößerung bezahlt bekamen. Wegen niederen Selbstwert und Depressionen...
Ob jetzt so eine Kieferkorrektur machbar ist? Schwer zu sagen.
Auch ist es schwer da du ja eigentlich die Möglichkeit gehabt hättest, sie aber aktiv nicht genutzt hast. Das müsstest du dann mit panischer Angst und Schmerzen beim Tragen o.ä. belegen können.
Also ich schwätz jetzt Mal was und sage 5% das du es noch über die KK bezahlt bekommst.
Du könntest noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen bei der solche Sachen mit abgedeckt sind... Dann musst du 5 Jahre warten oder so.. und kannst dann Kostenhilfe beantragen. Die übernehmen dann einen Teil.. glaub der liegt so bei 60% aber ist immer abh. Vom Vertrag und dem Versicherer.
Manche Zusatzversicherung schreibt in die AGB rein das Vorerkrankungen nicht gezahlt werden. Daher aufpassen! Nachher übernehmen die die Korrektur nicht weil du das Problem schon vorher hattest. Vielleicht Mal mit einem Berater reden von einem versicherer
Du schwätzt viel...