Wieso dürfen Psychologen keine Atteste ausstellen?

6 Antworten

Ein Psychologe studiert Psychologie.

Ein Psychiater (welcher Atteste ausstellen darf) studiert Medizin. Das heisst er kennt sich wirklich mit Medis aus. Der Psychologe ist auf Grund des Lehrganges kein Medizinier in dem Sinne.

FrageHasi 
Fragesteller
 05.11.2012, 23:36

Klar. Aber das erklärt ja nicht, wieso er kein Attest ausstellen darf. ;)

Vinz75  05.11.2012, 23:40
@FrageHasi

tschuldige, jetzt war ich bei den rezepten für medis.

aber ich denke das atteste unter das selbe fallen. ein physiotherapeut darf ja auch keine atteste ausstellen, obwohl er sich mit gewissen sachen besser auskennt als ein allgemein mediziner/hausarzt.

bluebird74  06.11.2012, 07:35

Genau anders herum..

Ein Psychologe/Psychotherapeut ist eine Arzt mit Zusatzausbildung in Psyochologie. Er darf Medikamente Verschreiben.

Ein Psychater hat keine Medizin studiert, sondern "nur" Psychologie und darf keine Medikamente verschreiben.

Atteste dürfen beide ausstellen (sind nur kostenpflichtig). Medikamente darf nur ein zugelassener Arzt ausstellen. Psychater sind in dem Sinne keine Ärzte.

Chris112  06.11.2012, 12:03
@bluebird74

Nein, bluebird. Der Psychater ist der Arzt ;) Und in einem Attest steht eine Diagnose. Diagnosen dürfen nur Ärzte stellen.

bluebird74  06.11.2012, 13:38
@Chris112

Mmhh, dann lügt meine Therapeutin mich seit 2 Jahren an....

Aber okay...

Tigerkater  06.11.2012, 18:46
@bluebird74

Dann bluebird74 reicht Dir die ausführliche und richtige Antwort von Djoser doch nicht ???!!!

Hi FrageHasi,aus rechtlichen Gründen.Das Recht sogenannte Atteste auf medizinischen Gebieten,wozu auch die Psychiatrie zählt.Die Psychiatrie benötigt oft die Hilfe des klinischen Psychologen,die mit Hilfe von Testbatterien zBRorschach-Persönlichkeitstest Hinweise zu psychischen Störungen geben.Die Diagnose darf allerdings nur ein zur selbststängigen Berufsausübung berechtigter Arzt stellen.Und Psychologen sind Definitionsgemäß keine Ärzte.LG Sto

Man muss folgende Berufsgruppen unterscheiden:

  1. der Psychologsiche Psychotherapeut ist Psychologe mit einer Weiterbildung in Psychotherapie. Er ist kein Arzt und darf daher keine Atteste ausstellen, deren Ausstellung Ärzten vorbehalten ist, wie z.B. AU-Bescheinigungen. Er darf auch keine Überweisungen oder Rezepte ausstellen.

  2. der Facharzt für Psychotherapie ist approbierter Arzt und darf daher auch alle ärztlichen Atteste ausstellen, sowie Überweisungen und Rezepte.

Fazit: wer ein ärztliches Attest ausstellen darf, muss auch Arzt sein.

bluebird74  06.11.2012, 13:39

Okay, dann stimmt doch alles mit meiner Ärztin....

FrageHasi 
Fragesteller
 07.11.2012, 21:53

Ersterer hat aber auch eine Approbation und müßte ebenfalls dazu berechtigt sein. Er hat ansich eine höhere Qualifikation. Er ist ja "Facharzt" für die Seele. Natürlich entspricht das nicht der Definition eines Arztes. Trotzdem ist er einer. ;) Ist mir völlig unverständlich. Eigentlich diskriminierend für die Berufgruppe.

Djoser  09.11.2012, 09:51
@FrageHasi

Er hat aber keine Approbation als Arzt, weil er eben kein Arzt ist, auch "kein Facharzt für die Seele", das wären Psychiater und Fachärzte für Psychotherapie. Das ist genau der Grund, dass psychologische Psychotherapeuten keine Atteste oder Formulare ausstellen dürfen, die Ärzten vorbehalten sind. Mit Diskriminierung hat das natürlich nichts zu tun, sondern mit dem Psychotherapeutengesetz, den Berufsordnungen und den Rahmenverträgen mit den Kassen

FrageHasi 
Fragesteller
 18.11.2012, 16:08
@Djoser

Ja, das ist ja bekannt. Meine Frage zielt eher auf das "warum" ab. Wenn ein Psychologischer Psychotherapeut Patienten mit Burn out o.ä. behandelt, wieso sollte diese Fachperson keine AUs ausstellen dürfen?! Oder bei Bedarf in eine Klink einweisen dürfen. (Genau dazu ist ja der medizinische Hintergrund eben nicht von Nöten... Bzw. bei Bedarf kann alles konsiliarisch abgeklärt werden, was es vor Beantragung einer Therapie sowieso werden muß/sollte.)

Djoser  20.11.2012, 09:32
@FrageHasi

Das warum habe ich ja schon erklärt. Eine offizielle AU-Bescheinigung muss von einem Arzt ausgestellt werden. So steht es geschrieben, und zwar im §5 (1) des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG):

[...] Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. [...]

In eine Klinik darf der Psychotherapeut einen Patienten übrigens einweisen, da eine Klinikeinweisung im Prinzip kein offizieller Vorgang ist. D.h., der PsychT darf dort anrufen, und dem KH-Arzt ankündigen, dass er einen Patienten schickt. Nur das Kassen-Formblatt Muster 2 ("Verordnung von Krankenhausbehandlung") darf er nicht ausfüllen. Dies ist wiederum aufgrund des Rahmenvertrags den Kassenärzten vorbehalten.

Das verwechseln viele.

Ein Psychologoge hat Psychologie studiert und ist damit KEIN Arzt. Vielearbeiten wissenschaftlich und einige auch in der Patienenbetreuung.

Ein Psychiater hat Medizin studiert (6Jahre) und anschließend eine Facharztausbildung zum Psychiater (5 Jahre) absolviert. Man kann hier also von deutlich mehr als bloß einer "Zusatzausbildung" sprechen. Der Psychiater ist Arzt nd arbeitet in der Paientenversorgung mit allem was dazu gehört (Medikamentöse Therapie, Rezepte, Atteste etc.)

Ein ÄRZTLICHES Attest (also eine medizinische Beurteilung) darf nur ein Arzt ausstellen. Nur der Arzt ist Fachmann für Erkrankungen. Ein Psychologe ist kein Arzt, sondern ein Wissenschaftler, der studiert hat, wie die psychischen Vorgänge zusammenhängen. Natürlich kann auch ein Psychologe ein Gutachten ausstellen (d.i, dasselbe wie ein Attest), aber natürlich nur auf seinem Fachgebiet.