Wenn ein Senior sich z.B. den Arm (oder beide) gebrochen hat und sich dann zwischenzeitlich nicht mehr versorgen kann, steht ihm dann ein Pflegedienst zu?

8 Antworten

Meine Mutter hatte den Fall mal, -tatsächlich beide Arme gebrochen.  Da wurde dann schon im Krankenhaus alles so weit in die Wege geleitet, daß für ein paar Wochen danach ein Pflegedienst kam. Offiziell nur zum An- Und Auskleiden und die medizinische Versorgung.

Ein Glück dabei war aber, daß die es nicht so super genau nahmen und es wurde in der kurzen Zeit halt immer einfach das nötigste erledigt, was sie nicht konnte. Aber normalerweise hätten sie vieles der Handgriffe wiederum gar nicht tun dürfen, weil, was die dann dürfen, ist streng reglementiert.  Aber sie hatte dann immer sich schon zum Teil! angezogen und dann war noch etwas Zeit für andere Handgriffe, z.B. ein Mal ein Einkauf (hätten sie nicht dürfen, aber wie transportiert man mit 2 gebrochenen Armen einen Einkauf? ) , Sachen aus dem Schrank holen, mal einen Topf ausscheuern oder sowas, das hätte alles nicht getan werden dürfen.

Also achtet beim Pflegedienst darauf, daß die das nicht SOO genau nehmen.

TaBo85  30.05.2016, 10:08

Hallo.... Ich kann dich sehr gut verstehen! Jedoch sagt dir das vorher nie jemand ob sie das sooo genau nehmen. In der Regel wird es aber genau genommen weil jede Verrichtung Zeit kostet. Denn Einkaufen ist Besorgung bzw Vorratseinkauf und ist mit dem Satz von an und auskleiden nicht abgetan. Genauso wie Topf ausscheuern. Das ist hauswirtschaftliche Versorgung und das kostet. Sicher machen wir Schwestern auch Ausnahmen. Da es mir um den Menschen geht!!! Da macht man auch mal eine "Serviceleistung " extra.Aber das geht nicht immer... Weil im Büro sehr wohl die Zeiten kontrolliert werden von den Schwestern. Auch seitdem diese MDA - Geräte da sind... Gehen extraleistungen schon gar nicht mehr!! 

Ich sag so.... Es geht schon mal was extra. Jedoch nicht dauerhaft. Und auch ich muss, wenn ich in ein Geschäft gehe, meine Ware bezahlen. Ich bekomme nix umsonst. Und wieso sollen Menschen wie wir, die täglich schwer arbeiten, irgendwas umsonst tun?! Wir tuns, jedoch soll es nicht als selbstverständlich angesehen werden!! 

Liebe Grüße 

T.

Silo123  30.05.2016, 11:00
@TaBo85

Wiegesagt, der Zeitrahmen kam dann insgesamt schon hin, da sich meine Mutter dann schon immer teilweise selbst angekleidet hatte, mit Mühe und leicht anzuziehenden Kleidungsstücken. Auf den BH  z.B.hat sie in der Zeit kurzerhand verzichtet, wenn sie nicht das Haus verließ und auch sonst: An Tagen, wo sie zuhause blieb, konnte auf viel verzichtet werden, war halt viel mehr ein: was anderes , für sie wichtigeres statt des bezahlten.

Nein - hier greift dann die Krankenversicherung die die Behandlung zahlt. Unter Umständen auch eine Haushaltshilfe.

Das steht i.d.R. dann sogar allen Leuten zu (wenn sie niemanden mehr haben, der sich um sie kümmert).

Aujourdhui 
Fragesteller
 30.05.2016, 00:00

und wenn sie jemanden hätten, dann steht es ihnen nicht zu?

Mimir99  30.05.2016, 00:01
@Aujourdhui

Nein, dann habe ich nur keine Ahnung XD

Ja, aber: .

Es gibt  die Möglichkeit bei der Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe nach dem § 38 SGB V zustellen.

Dies setzt jedoch voraus, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt und keine weitere Person mit im Haushalt wohnt die den Haushalt führen könnte.

Dann gibt es noch die Möglichkeit sich vom Hausarzt eine Verordnung ausstellen zu lassen, aus der die Diagnosen und der Grund der Hilfe hervorgehen. Sowie die dauer und die Häufigkeit der Leistungen.

Der Arzt muss ankreuzen, dass Hilfe bei der Grundpflege so wie medizinische Behandlung erforderlich ist. Med. Behandlung wären da: Injektionen, Verbandwechsel, an/ausziehen von Kompressionsstrümpfen so wie Medikamentengabe und Richten von Med..

Beides sind jedoch freiwilligige Satzungsleistungen der jeweiligen Krankenkasse. Du musst deshalb bei der Krankenkasse des betreffenden anfragen, ob sie diese Leistungen in ihrer Satzung stehen haben.

Beratungen hierzu erhälst du beim Pflegestützpunkt, jedem örtl. ambul. Pflegedienst und dem örtl. Seniorenbüro.


Hallo

Ruf einfach bei einem Pflegedienst deiner Wahl an! Schildere denen dein Problem. Krankenkassen bezahlen bei Behandlungspflege wie Injektionen, Verbände, Medikation verabreichen etc etc. Dazu benötigt es eine ärztliche Verordnung. 

Körperpflege, Hauswirtschaft etc bezahlt die Pflegekasse. 

Ich würde generell eine Pflegestufe beantragen. Der Pflegedienst hilft dir bei allem. Es kommt jemand zu dir und bespricht alles mit dir und schaut sich die Situation an. Du wirst beraten von der PDL oder der Fachkraft. Dir wird mitgeteilt was dir zusteht und welche Schritte noch vor euch liegen. 

Bei uns ist es meist so: Pat ruft an, pflegebedarf wird eingeschätzt, Pflegestufe wird beantragt Während die Pflege bereits läuft. 

Klar, wenn bei PS 1 täglich die Schwester kommen soll musst du draufzahlen. 

Anfahrtspauschale zzgl Leistung. Mindestens, je nach Leistungen die zu erbringen sind, Aber 13€ täglich und das mal 7 und das dann mal vier....! 

Ruf einfach bei einem Pflegedienst an und lass dich beraten. Die helfen dir vor Ort weiter. Und in der Regel sind sie durch die Bank sehr kompetent!! 

Alles Gute

T.