Weden bei Schwerbehinderung(60%),Pflegestufe1und chronischer Krankheit,die Zahnarztkosten übernommen

6 Antworten

Gehe mal davon aus, dass Dein Bonusheft i. O. ist .. dann koenntest Du zusaetzlich einen formlosen Antrag wegen eines Haertefalles stellen..darauf wird in den meisten Faellen positiv entschieden.

Für Personen mit geringem Einkommen oder Empfänger von Arbeitslosengeld II gelten besondere Härtefallregelungen. Diese Versicherten bekommen von der Kasse einen Extra-Zuschuss oder gegebenenfalls sogar die gesamten Kosten bezahlt. Dies gilt für Personen deren monatliches Bruttogehalt folgende Sätze nicht übersteigt:

Alleinstehende bis zu 1008 Euro Verheiratete oder Personen mit einem Angehörigen bis zu 1386 Euro Für jeden weiteren Angehörigen werden 252 Euro dazu berechnet * ** Stand: 7/2009*

Wichtig: Wer von den Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln befreit ist, fällt nicht automatisch unter die Härtefallregelung beim Zahnersatz. Für die Versorgung mit Zahnersatz ist stets eine gesonderte Prüfung erforderlich. Weitere Informationen zu diesem Thema bekommen Sie bei ihrer Krankenkasse, der zuständigen ARGE oder direkt bei der Agentur für Arbeit.

Die Krankenkassen übernehmen außerdem die vollen Kosten für die Leistungen und den Zahnersatz, wenn eine konventionelle prothetische Versorgung nicht möglich ist. Das ist zum Beispiel der Fall bei größeren Kiefer- oder Gesichtsschäden wegen einer Tumoroperation, Entzündungen des Kiefers, einer Operation wegen großer Zysten, einer Operation wegen Krankheiten des Knochensystems oder angeborenen Fehlbildungen des Kiefers oder eines Unfalls.

aus...uite101.de/article/zahnersatz-so-zahlt-die-kasse-a58520

Die TK übernimmt bis zu 100 Prozent der Kosten für Ihren Zahnersatz, wenn Sie gewisse Einnahmegrenzen nicht überschreiten.

Von einem höheren Zuschuss für Ihren Zahnersatz können Sie profitieren, wenn Sie sich für die Regelversorgung entscheiden, aber auch, wenn Sie besondere Leistungen wünschen.

Einkommensgrenzen

Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen dürfen im Jahr 2013 folgende Beträge nicht übersteigen:

für Alleinstehende 1.078,00 Euro,

mit einem Angehörigen 1.482,25 Euro,

für jeden weiteren Angehörigen zusätzlich 269,50 Euro.

Zuerst gibt es den doppelten Festzuschuss

Ist der TK bekannt, dass Sie die Voraussetzungen für einen höheren Zuschuss erfüllen, bewilligt sie Ihnen zunächst den doppelten Festzuschuss als Höchstbetrag. Wie hoch die Kostenbeteiligung tatsächlich ausfällt, ist abhängig davon, wie hoch die Rechnung am Ende ist.

Quelle: Homepage Techniker Krankenkasse zu Härteausgleich

Hallo,

geht es um eine gesetzliche Krankenkasse?

Wie viele Personen leben im Haushalt?

Ledig oder verheiratet? Familienversicherte Kinder? Anzahl?

Wie hoch sind die Bruttoeinnahmen (ggf. auch des Ehegatten)?

Gruß

RHW

"................................Benötige dringend neue Zahnprothese.Bekomme nur kleine Rente.Besteht die Möglichkeit über eine volle Kostenübernahme? "

Stell einen Antrag (Härtefallregelung) bei deiner Kasse . Bei geringen Einkommen übernehmen die das i.d.R.