Kann man diese Kosten vom Jobcenter übernehmen lassen?

7 Antworten

diese frage lässt sich eindeutig mit nein beantworten. wenn ihr von der krankenkasse noch keine zuzahlungsbefreiung habt, müsst ihr die kosten selbst tragen. mal mit der krankenkasse in verbindung setzen, ob ihr schon über den selbst zu leistenden beitrag kommt. wenn ja, dann antrag auf befreiung stellen. eventuell zuviel gezahlte beiträge werden von den kassen auch problemlos zurücküberwiesen.

wohl eher nicht...da kannst dich aber von zuzahlung befreien lassen wenn du ne chronische krankheit hast und dafür soundso viel % von deinem einkommen in einem jahr für rezepte und praxisgebühr ausgeben mußt...mehr weiß deine krankenkasse

Die Belastungsgrenze beträgt im Regelfall 2% des Jahreseinkommens (gemäß § 62 SGB V)

Addiere auf, Kosten krankenhaus 10€ + wie viel mal dieses Jahr Praxisgebühr + Krankentransport = Summe

D. h. wenn du hier einen Betrag von über 87,36€ ermittelst, solltest du dich mit deiner Krankenkasse bzgl. Kostenübernahme der überschreitenen Kosten in Verbindung setzen.

Den Eigenanteil muss man zahlen, weil man ja im Krankenhaus verpflegt wird. Wenn du damit zum JobCenter gehst, kommen die noch auf die Idee euch die Grundsicherung zu reduzieren. (Haushaltsersparnis)

@Hans - auf die Idee könnten schon welche kommen, allerdings beim Leistungsbezug nach SGB II - ist das nicht rechtens im Gegensatz zu SGB XII

Rettungswagen/Krankenwagen wird nie übernommen, auch nicht von der Krankenkasse, das muss man selber zahlen. Ihr könnt die Kosten für Krankenhausaufenthalt und Krankenwagen beim Lohnsteuerjahresausgleich als "außergewöhnliche Belastung" absetzen.

Ich habe noch nie für einen Krankenwagen gezahlt und meine Mutter auch nicht. Sie musste mehrere Male einen Krankenwagen rufen und wurde auch wieder nach Hause gefahren, bevor sie verstorben ist.