AOK Zahnersatz Härtefallregelung?
Hallo,
Ich bin 20 Jahre alt und brauche neue Zähne. Aufgrund von einer wohl angeborenen Schwäche des Zahnschmelzes habe Ich große Probleme mit meinen Zähnen.Ich dachte, dass Ich damit leben müsste, aber Ich habe gesehen, dass es bei meiner Krankenkasse, der AOK-Nordwest eine sogenannte Härtefallregelung gibt. Derzeit wohne Ich noch bei meinen Eltern und befinde Ich mich in einem Fernstudium/ Ausbildung und habe noch nie einen Job gehabt, oder irgendeine Form von Einkommen. Damit erfülle Ich eigentlich alle Voraussetzungen für die Härtefallregelung, ich bin mir aber nicht sich ob Ich eigentständig oder noch über meine Eltern mitversichert bin. Würde das einen Unterschied machen? Was muss Ich dabei sonst noch beachten? Hat jemand von euch damit Erfahrungen gemacht, oder kann mir sonstigen Rat geben?
LG und vielen Dank im Voraus
4 Antworten
die Härtefallregelung gibts bei allen Kassen, das nur so am Rande...
wenn du den Heil- und Kostenplan hast, musst du damit ohnehin erstmal zur Kasse gehen. dort stellst du dann direkt den Antrag auf die Härtefallregelung.
Härtefallregelung bedeutet aber nicht, dass du auf ALLES 100% Kostenübernahme bekommst. wenn du dir den Ferrari unter dem Zahnersatz aussucht, ist das dennoch weiterhin alles selbst zu bezahlen.
hast du ein Bonusheft? also warst du jedes Jahr regelmäßig beim Zahnarzt? unter 18 muss man sogar 2 mal pro Jahr dort gewesen sein.
Wenn wirklich Härtefall vorliegt, spielt das Bonusheft keine Rolle.
Erstens wenn Du die Regelversorgung wählst in Punkto Zahnersatz und die Krankenkasse Dich nicht als Familienangehörigen noch verschlagt und Du unter dem Bruttobetrag der GKV liegt dann hast Du gute Chancen hinten Silberkronen und vorne Kronen vestibulär verblendet und hinten Silber zu bekommen wenn Du lt. § 2 SGB V Ze-Richtlinien nicht mehr als 4 fehlende Zähne oder Freiendsituation hast.
Allso gehe zum ZA und lasse Dich in Punkto Zahnersatz beraten und frage bei Deiner Krankenkasse wegen dem Härtefall Formular nach.
Aber bedenke das die AOK auch wegen Kostengründen einen Gutachter einschalten kann, denn Sie muss auch wie der Zahnarzt ausreichend, zweckmäßig und günstig handeln.
Bis zum 23. LJ hast du Anspruch auf Familienversicherung, wenn du kein eigenes Einkommen hast. Ob für die die Härtefallregelung zutrifft, prüft deine Krankenkasse.
Am besten du bringst den Heil- und Kostenplan selbst dort hin und teilst mit, das du kein Einkommen hast.
Trotz Härtefall wirst du aber Kosten haben, denn der Festbetrag deckt nicht alle Kosten ab. Wieviel das ist, erfährst du, wenn der Plan bewilligt ist.
- Geh zu deiner KK und informiere dich dort!
- Geh zum ZA - sag gleich, dass du Härtefall bist und lass einen Heil- und Kostenplan erstellen ...
- die Situation deiner Zähne und was die KK bezahlt, kann man nur an Hände des HKP´s ersehen - weil es viele Regeln gibt !!!