Kostenübernahme Fahrdienst bei Pflegestufe 3?
Ich hätte eine Frage zu der ich im Internet keine richtige Antwort finde. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Die Situation wäre folgende: eine Angehörige mit Pflegestufe 3 möchte einen Tagesausflug zur Familie machen. (Sie wird zu hause von einem Pflegedienst betreut, falls das relevant ist). Muss sie die Kosten dafür selber tragen oder besteht die Möglichkeit, dass dies von der Krankenkasse oder der Pflegekasse übernommen wird? Und wenn ja, wie kann ich das beantragen? Welche Möglichkeiten habe ich noch, um ihr dies zu ermöglichen?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Sora
3 Antworten
Eine Kostenübernahme geht bei dem Pflegegrad nicht (Pflegestufe gibt es seit 1 Jahr nicht mehr)
Die Fahrten, die eben nur Krankenfahrten sind und nicht für Besuchsdienste, werden wie folgt übernommen:
bei 100%iger Schwerbehinderung mit den entsprechenden Zeichen im Behindertenausweis
bei Fahrten zur Dialyse
und bei Fahrten zur einer Chemotherapie.
Ansonsten muß der- oder diejenige leider selber zahlen.
Fahrkosten werden bei Pflegegrad 3 nur im Zusammenhang mit der ärztlichen Versorgung übernommen, nicht für Privatfahrten.
So sehr der Wunsch auch verständlich ist, dafür ist nicht die Versichertengemeinschaft, sondern die Familie zuständig.
Ds stimmt, Pflegestufe 3 wurde in Pflegegrad 4 umgewandelt. Das ändert aber leider nichts an meiner vorherigen Aussage. Privatfahrten muss man privat finanzieren.
Allerdings gibt es einen Betrag von 125 € monatlich (zusätzliche Betreuung- und Entlastungsleistungen), den der Pflegedienst für Besorgungsfahrten oder Haushaltsleistungen abrechnen kann. Sprich mal dem Pflegedienst, ob sich in dem Rahmen was machen lässt.
Zum einen gibt es keine Pflegestufen mehr.
Seit 2017 nennt sich das Pflegegrad. Und wenn sie Pflegestufe 3 hatte, so dürfte sie nun Pflegegrad 4 haben.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinische Fahrten zum Arzt, wie z. B. der Dialyse.
Unabhängig davon, kann sie diesen Ausflug über die zusätzlichen Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI , oder über die Verhinderungspflege abrechnen, wenn sie von Pflegekräften oder einer Begleit/Betreuungsperson von einem zugelassen ambul. Pflegedienst begleitet wird.
Es stehen für die zusätzlichen Entlastungsleistungen mtl. 125€ bereit. Die sind jedoch nur über zugelassene Pflegeeinrichtungen abrufbar.
Für die Verhinderungspflege stehen jährlich 1612€ bereit.
Der ambul. Pflegedienst, der die Bekannte versorgt, sollte eigentlich die bekannte darüber ausführlich beraten können.
Das was früher Pflegestufe 3 war ist heute pflegegrad 4? Ist das richtig? Sie wurde vor zwei Jahren auf Pflegestufe 3 eingestuft. Ändert das etwas an der Sachlage?