Was ist der Unterschied zwischen freiwillig gesetzlich versichert und Gesetzlich versichert?

7 Antworten

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Es ist eben ein anderer Status. Man muss nicht mehr in der GKV versichert sein, ist es aber trotzdem, weil man das so will.

Die Leistungen sind die selben.

Die Beitragsermittlung ist eine andere. Unter anderem gilt für freiwillig Versicherte der Mindestbeitrag in Höhe von ca. 200€ und es sind ALLE Einnahmen zur Beitragsermittlung heranzuziehen (bei Pflichtversicherten vereinfacht gesagt nur das Arbeitseinkommen oder Rente).

Alle sozialversich.pflichtigen Arbeiter/Angestellten sind bis zur JAEG gesetzlich krankenversichert in der GKV:

Ob sich ein Arbeitnehmer pflichtig oder freiwillig krankenversichern kann, hängt vor allem davon ab, ob sein regelmäßiges Arbeitsentgelt über oder unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze ( JAEG) liegt. 2022 beträgt die allgemeine JAEG 64.350€.

Beim Bruttojahresverdienst über der JAEG - also aktuell über 64.350€ Jahresbruttolohn - kann der Arbeiter/Angestellte wählen, ob er sich weiter bei der GKV als freiwilliges Mitglied krankenversichern will oder doch lieber privat in der PKV versichern will!

Weiterhin können auch Selbstständige per Beginn wählen, ob sie freiwiilliges Mitglied in der GKV werden wollen oder eben lieber als Privatversicherter in der PKV.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wer gesetzlich versichert ist, zahlt den Beitrag entsprechend dem Lohn/Gehalt oder der Rente. "Freiwillig" gesetzlich bedeutet, dass das GESAMTE Einkommen beitragspflichtig ist. Also auch Mieteinnahmen und Kapitalerträge.

wattdennnu2  10.01.2022, 17:08
Im Unterschied zu Arbeit­nehmern bildet bei Selbstständigen, Freiberuflern und anderen Menschen, die nicht sozialversicherungspflichtig angestellt sind, nicht nur das Arbeitseinkommen die Grundlage für die Beitragsberechnung. Es zählen darüber hinaus auch andere Einkünfte, etwa Einnahmen aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung – maximal bis zur Bei­trags­be­messungs­grenze .

https://www.finanztip.de/gkv/freiwillig-versichert/

Deine Antwort ist somit, wieder einmal, verkehrt!

freiwillig gesetzlich versichert ist man dann, wenn man genug verdient, um sich nicht mehr gesetzlich versichern zu müssen. (Also wenn man auch in eine private Krankenversicherung wechseln kann). -> und wenn man dann freiwillig bei der gesetzlichen Versicherung bleibt.

Gesetzlich Versicherte zahlen den Beitrag analog ihres Lohnes/ Gehaltes.

Bei freiwillig Versicherten zählen zur Beitragsermittlung quasi alle Einnahmen, wie Einkommen, Mieterträge, Kapitalerträge usw.