Was bedeutet die Gleitzonenregelung?
Ich fülle gerade einen Fragebogen für eine Bewerbung auf einen Minijob aus, und in einer Zeile werden Angaben bezüglich eines Gleitzonenarbeitsverhältnisses verlangt.
Kann mir jemand bei der Beantwortung helfen?
“Nur bei Gleitzonenarbeitsverhältnissen“
- Verzicht auf Gleitzonenregelung
- Anwendung der Gleitzonenregelung
6 Antworten
Hey BenGersten,
der Begriff "Gleitzonenregelung" ist seit dem 1.7.2019 veraltet; wurde auf 1300€ mtl. Bruttolohn erweitert und nennt sich seither als Übergangsbereich beim Midijob:
Midijob im Übergangsbereich (bis 30. Juni 2019 Gleitzone)Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. hier in dem Link: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html
Gruß siola55
Der Text ist veraltet! Er traf bis 30.06.19 für Midijobber zu (Arbeitnehmer in der Gleitzone zwischen > 450 € und 850 €).
Seit dem 01.07.2019 gibt es die Gleitzone nicht mehr, sondern stattdessen den sogenannten „Übergangsbereich“, der bis 1300 € ausgeweitet worden ist. In diesem Bereich zahlt der Arbeitnehmer weniger Beiträge als der Arbeitgeber.
Vor dem 01.07.19 konnte man seine RV-Beiträge freiwillig aufstocken, um durch die geringeren Beiträge keine Einbußen bei der Rente hinnehmen zu müssen. Ab dem 01.07.19 ist dies nicht mehr möglich und auch nicht nötig, da bei der Rentenversicherung mit 100% Beitragszahlung gerechnet wird - man hat also durch die geringen Beiträge keinen Rentenverlust mehr.
Wenn es um einen Minijob geht, sind die Fragen ohnehin überflüssig. Du zahlst nur 3,6% RV-Beiträge, falls du die Beitragszahlung nicht abwählst.
Der Verzicht ist sinnvoll, wenn du aufgrund einer Hauptbeschäftigung ohnehin RV-Beiträge zahlst. Falls nicht, solltest du die RV-Beiträge zahlen, denn damit erwirbst du sehr billig vollwertige Beitragszeiten.
Beim Minijob erübrigt sich diese Beantwortung; ist nur zu beantworten bei Bewerbung als Midijob:
Midijob im Übergangsbereich (bis 30. Juni 2019 Gleitzone)Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Gruß siola55
Auch bei einem Midijob (Übergangsbereich) ist die Frage überflüssig, weil es seit dem 01.07.19 die Wahlmöglichkeit nicht mehr gibt. Das Formular ist veraltet.
danke
Begriffserklärung:
Die sogenannte Gleitzone greift bei Arbeitsentgelten, die über der monatlichen geringfügigen Einkommensgrenze von 450 Euro liegen. Genauer betrachtet bewegt sich die Gleitzone bei einem regelmäßig monatlich erzielten Lohn oder Gehalt zwischen 450,01 und 850 Euro (Übergangsbereich). Für Arbeitnehmer gehen dadurch mit Blick auf die Sozialversicherung einige Sonderregelungen einher, was unterm Strich zu Entlastungen bei der Beitragszahlung führt. Als Grundlage für die Berechnung der Beiträge wird ein hypothetisches Arbeitsentgelt herangezogen. Mit Blick auf den Anteil des Arbeitgebers ändert sich jedoch nichts.
Der Text ist veraltet. Die Gleitzone wurde bis auf 1300 € erweitert.
... und zum Übergangsbereich umbenannt!
Ahm ja... die Gleitzone ist ein Übergangsbereich. War sie das bei der Grenze 850 € nicht?
Die neue, erweiterte Gleitzonenregelung nennt sich eben seit dem 1.7.19 Übergangsbereich!
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Was, wenn ich mich auf mehrere Minijobs bewerbe bzw. gleichzeitig aber und insgesamt über 450 im Monat einnehme?
Das ist aktuell noch nicht der Fall, aber das plane ich.
Was muss ich in einem solchen Fall ankreuzen?
Was, wenn ich mich auf mehrere Minijobs bewerbe bzw. gleichzeitig aber und insgesamt über 450 im Monat einnehme?
Dann hast du keine Minijobs mehr:
Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern
Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
Ausserdem verzichtest du dann auf die kostenlose Familien(kranken)versicherung über die Eltern, da hier die Einkommensgrenzen von aktuell 445€ bzw. 450€ beim Minijob zu beachten sind :-((
siehe minijob-zentrale.de
Die Gleitzone gibt es seit dem 01.07.19 nicht mehr, sie wurde vom Übergangsbereich abgelöst. Eine Wahlmöglichkeit, die vollen RV-Beiträge zu zahlen, gibt es auch nicht mehr, da generell von den vollen RV-Beiträgen ausgegangen wird.