Wann meckert die Krankenkasse?

9 Antworten

Die können immer nein sagen. Es werden auch teilweise dringend nötige Eingriffe verweigert, wenn es der Kasse zu teuer ist. Beurteilen tut das letztlich dann der med. Dienst der Kasse. Egal, was dein Arzt vorher als med. notwendig erachtet oder nicht.

okieh56  18.02.2020, 15:09

Unsinn! Über operative entscheiden die (Klinik-)Ärzte, nicht die Krankenkasse - diese wird nicht einmal gefragt.

Nur in Ausnahmefällen, wenn z.B. zu klären ist, ob es sich um eine Schönheit-OP oder einen medizinisch notwendigen Eingriff handelt oder wenn es sich um neue Methoden handelt, wird die Krankenkasse gefragt - die sich dann vom MDK beraten lässt.

Hjalti  18.02.2020, 15:10
@okieh56

Kein Unsinn! Selbst schon erlebt!

okieh56  18.02.2020, 15:22
@Hjalti

Ein medizinisch dringend notwendiger Eingriff wird nicht verweigert. Die Krankenkasse hätte viel zu tun und wäre hoffnungslos überfordert, wenn sie über jeden ambulanten und stationären operativen Eingriff entscheiden sollte - dafür sind die Ärzte da, das nennt man Therapiehoheit.

Nur in den seltensten Fällen wird ein Kostenvoranschlag eingereicht und die Krankenkasse befindet darüber, indem sie sich vom MDK beraten lässt.

z.B. wenn

  • eine kosmetische Operation vorgenommen werden soll,
  • eine neue, noch nicht anerkannte Methode angewandt werden soll,
  • der Eingriff durch konventionelle Therapien vermieden werden kann.

Die Ablehnung wird dann aber auch entsprechend begründet und ggf. Alternativen genannt.

Hjalti  18.02.2020, 19:51
@okieh56

Es ging nicht um einen kosmetischen Eingriff sondern um eine dringend benötigte u. ärztlich empfohlene Schulter-OP bei einer älteren Patientin. Diese wurde mit Hinweis auf ihr fortgeschrittenes Alter abgelehnt! Aber egal. Hab keine Lust über Tatsachen zu diskutieren!

okieh56  18.02.2020, 21:41
@Hjalti

Ich arbeite seit fast 30 Jahren in einer großen Krankenkasse - aber solche „Tatsachen“ kenne ich nur aus dem Ausland. Bei einer Schulter-OP wird die Krankenkasse gar nicht gefragt. Das entscheiden die Ärzte in der Klinik bzw. bei einem ambulanten Eingriff der Orthopäde.

Bei einer älteren Patientin bestehen allerdings größere Risiken als bei einem jungen Menschen. Dann gäbe es eventuell eine Kontraindikation wegen des Risikos.

Beides ist medizinisch nicht erforderlich. "Nase machen lasse" kannst du- auf eigene Kosten. Welche medizinische Begründung gibt es denn hierfür? Eine Rhinomanometrie, aus der hervorgehtr, dass die Nasenatmung beeinträchtigt ist? Wenn ja, ist vorher ein Antrag bei der Krankenkasse zu stellen.

Läßt du es machen uns versuxchst die Rechnung hinterher einzureichen, wirst du nichts erstattet bekommen. Wäre es medizinisch notwendig, könnte der behandelnde Arzt es direkt mit der Krankenkasse -NACH Genehmigung- abrechnen.

Fettabsaugen nach der Geburt macht eine verantwortungsvolle Klinik definitiv nicht. Der Körper muss sich von einer Geburt erst einmal erholen.

Und welche medizinische Notwendigkeit sollte hier vorliegen?

Ein Körper verändert sich 280 Tage während einer Schwangerschaft und ebenso lange benötigt er, um sich wieder umzustellen nach der Entbindung.

Wenn du sooo viel zugenommen hast, musst du eben hinterher sooo viel dafür tun, dass der Speck wieder verschwindet. Übrigens hilft Stillen dabei, denn da werden Hormone ausgeschüttet, die für eine schnellere Fettverbrennung sorgen.

Eigene Erfahrung und auch in Familie und Umfeld.

Pilotflying  19.02.2020, 11:47

Sehr guter Beitrag. Gefällt mir. Genauso ist es. 👍

Allerdings ist Stillen nach der Geburt nicht alles. Ich habe selbst lange gestillt und nicht ein einziges Pfund verloren. Die Hoffnung auf Gewichtsverlust in der Stillzeit hatte ich auch. Viele um mich herum sagten damals: "beim Stillen purzeln die Pfunde nur so..." da hab ich leider nichts gemerkt davon. 🙉

Aber dann hat man halt nach der Geburt ein paar Pfund mehr auf den Rippen

Damit kann man schließlich auch leben. 😂

sassenach4u  19.02.2020, 15:22
@Pilotflying

Das sehe ich auch so. Bei dem einen habe ich mit dem Stillen abgenommen, beim 2.auch, aber weniger. Die Pfunde waren mir auch erst einmal egal. Da war dieses kleine Wunder, das allein hat gezählt.

Es ist ein großer Unterschied, ob man sich „die Nase machen lässt“ (Privatleistung) oder ob operativer Eingriff medizinisch notwendig ist (Kassenleistung).

Im Zweifelsfrei wird ein Antrag gestellt, der von der KK geprüft wird, indem sie den MDK zu Rate zieht.

Fettabsaugen nach der Geburt wird ein Arzt kaum medizinisch begründen können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da Du das im Voraus beantragen mußt wird die Krankenkasse auch vor der Behandlung entscheiden ob sie es für medizinisch notwendig findet.

Daher brauchst Du auch keine Bedenken zu haben. Du wirst es erfahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Wenn aber alles medizinisch notwendig ist ?

Sie können - und werden - sich dafür nicht auf die Aussage eines Arztes verlassen, sondern eigene Gutachter einsetzen.