Verlängerung des Krankengeldbezuges wegen verschobener OP?
Viele Menschen in Deutschland sind verärgert oder verängstigt, weil ihre OP wegen überlasteter Intensivstationen auf unbestimmt Zeit verschoben werden musste. Schuld daran war laut Pressemitteilungen die hohe Zahl an COVID Patienten, vor allem die Impfverweigerer standen hier im Vordergrund.
So langsam ist der Spass vorbei, denn meine Frau fliegt jetzt wegen verschobener OP aus dem Krankengeldbezug raus. Hat schon mal jemand versucht, eine Krankenkasse darauf anzusprechen, ob man hier höhere Gewalt geltend machen kann, um das Krankengeld noch um einige Monate zu verlängern? Arbeitssuchend kann sich meine Frau ja kurz vor einer OP auch nicht melden, da sie dem Arbeitsmarkt so nicht zur Verfügung steht, vielleicht sind noch mehr Leute hier in der selben Situation, welche Möglichkeiten gäbe es sonst?
Ich hätte übrigens große Lust diese "Spaziergänger" endlich mal haftbar zu machen, jeder der wegen Impfverweigerung ein Intensivbett blockiert hat müsste eine Strafgebühr oder Schmerzensgeld zahlen, für die deren planbare OPs verschoben werden mussten, wäre es nicht an der Zeit sowas mal in den Bundestag zu bringen?
7 Antworten
Ich bin erstaunt, dass jemand der eine Knie OP erhält ein Intensivbett benötigt
Abgesehen davon, wenn der Krankengeldbezug endet, endet deswegen nicht die finanzielle Unterstützung bei Krankheit.
Man kann bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (das sogenannte Nahtlosigkeitsarbeitslosengeld) beantragen.
Intensivbett wurde benötigt, weil meine Frau Risikopatientin ist (Morbus Crohn), trotzdem ist dies der erste richtig gute Rat den ich bis jetzt dazu erhalten habe, diesen Fachbegriff kenne ich noch gar nicht und werde mich sofort Morgen darum kümmern, herzlichen Dank!
Alg1 mit der Nahtlosigkeitsregelung gibt es nur, wenn man auch einen Rentenantrag stellt. Und Rente wg einer Knie OP ist sehr unwahrscheinlich. Der Rentenantrag wäre sehr schnell abgelehnt und das Alg1 eingestellt..
Nein, der Krankengeldbetzug ist nun einmal gesetzlich geregelt, daher gibt es da weder Kulanz, noch kann man sich auf höhere Gewalt berufen. Im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung meldet sich sich trotzdem bei der Bundesagentur für Arbeit und bekommt, wenn das Krankengeld ausläuft, Arbeitslosengeld.
Nein. Das KG wird nicht verlängert.
Nach 78 Wochen wird deine Frau ausgesteuert, egal warum sie noch nicht operiert wurde
Der Anspruch auf KG ist gesetzlich eindeutig geregelt, davon kann und wird die KK keinen Deut abweichen. Aber die finanzielle Unterstützung der Betroffenen ist auch weiterhin möglich, nur wechselt der Ansprechpartner von der KK zur Agentur für Arbeit.
Krankengeld ist gesetzlich auf 78 Wochen begrenzt. Dazu zählen dann auch die 6 Wochen Lohnfortzahlung. Warum die Krankheit länger dauert, ist davon unberücksichtigt