Pflegegeldnachzahlung nach Widerspruch zu Erstgutachten?

2 Antworten

Nachzahlung.

Sollte es rückwirkend zu einem höheren Pflegegrad kommen, so bekommt ihr den diffrenzbetrag nachgezahlt.

Aber nicht vergessen.

Jeder Pflegebedürftige, der in einen Pflegegrad eingestuft ist muss den Pflegekassen nach § 37. 3 SGB XI sogenannte Pflegeberatungsbesuche nachweisen.

Die Pflegeberatungsbesuche sind bei Pflegegrad 2 u. 3 einmal pro Halbjahr und in Pflegegrad 4 u. 5 einmal pro Quartal, der Pflegekasse nachzuweisen.

dazu sucht ihr euch einen örtl. ambul. Pflegedienst, beauftragt diesen mit dem Pflegeberatungsbesuch.

Die Kosten trägt die Pflegekasse

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/37.html