Pflegegeld läuft bald aus- warum ERSTANTRAG?

2 Antworten

Etwas verstehe ich nicht. Pflegestufe 0 gibt es, wenn jemand deutliche kognitive Defizite ( sprich verwirrt ist) , eine geistige Behinderung oder schwere psychische Erkrankungen hat und dadurch  die Alltagskompetenzen eingeschränkt sind und ein erheblicher Betreuungs u. Beaufsichtigungsbedarf besteht.

Siehe auch § 45 a-c SGB XI.

So wie du hier schreibst scheint mir keine dieser Voraussetzungen bei dir vor zu liegen.

Pflegegeld läuft nicht aus.

Der Gutachter des ersten Gutachtens hat eine Nachuntersuchung zum benannten Termin angesetzt um feststellen zu lassen ob sich ab diesem Termin etwas verändert hat.

Das bedeutet nicht dass das Pflegegeld ausläuft, sondern es bedeutet dass die Pflegekasse eine Nachbegutachtung, ob sich etwas verändert hat, beauftragen kann. Das muss die Pflegekasse aber nicht machen.

Bevor du schlafende Hunde weckst, warte einmal den Termin ab, den du evtl. im Juli vom MDK zur Nachbegutachtung  erhälst.

Sollte dir dann tatsächlich die Pflegestufe Null abgenommen werden, kannst du dagegen Wiederspruch einlegen. Dann kommt es zur erneuten Begutachtung.

Einen Erstantrag stellt man immer dann wenn noch keine Pflegestufe vorliegt. hat man eine Pflegestufe und der Zustand verschlechtert sich, der Hilfe bedarf hat sich erhöht, dann wird ein Höherstufungsantrag gestellt.

Ich muss ja nicht schreiben, warum ich krank bin und was habe. Eine Unverschämheit, das zu behaupten.

@Hopelovely

Jedenfalls kognitve Defizite hast du nicht. geistig behindert scheinst du auch nicht zu sein. Sonst könntest oder würdest du hier nicht schreiben.

Und im übrigen empfinde ich deinen Kommentar als eine Unverschämtheit.

Ich gab dir eine sachliche Antwort und erklärte dir wann es unter welchen Voraussetzungen die Pflegestufe Null gibt, und was es mit dem von dir genannten Datum auf sich hat.

Und dann so einen sinnlosen, aggressiven Kommentar von dir Hopelovely.

Warum seid ihr immer so aggressiv? Was sollen diese aggressionen?

@Hopelovely

Wenn man hilfreiche Antworten in einem Forum erwartet, sollte man schon ein wenig seinen Ton mäßigen.

Als Alternative kann man selbst unter www.google.de suchen.

Pflegegeld wird üblicherweise nicht befristet, kann also eigentlich nicht "auslaufen". Die Kasse kann zwar überprüfen, ob die Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht, da müssen di aber von sich aus tätig werden und einen Gutachter schicken.  Verstehe ich irgendwie nicht.

Ich habe ein Gutachten, auf dem steht, dass ein erneuter Begutachtungstermin zum 31.Juli geplant sei.

@Hopelovely

Un dgenau das habe ich dir in meinem Beitrag erklärt. Aber es kam wohl bei dir nicht an.