Ohrenschmerzen nach Kinderschrei

4 Antworten

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Du hast ein akutes Lärmtrauma. Dabei liegt eine eine Schädigung der Haarzellen in der Gehörschnecke vor. Das regeneriert sich in ein paar tagen von selbst wieder. Zum Arzt brauchst Du nicht, denn eine wirksame Behandlungsmethode gibt es ohnehin nicht. Zur Vorbeugung würde ich Dir Ohrenstöpsel empfehlen.

Sag den Kind einfach soll leise sein wenn nicht gib ihn paar Aufgaben xD oder beschäftige ihn!

Terezza  19.02.2013, 22:38

wenn das ginge, wär das Kind wohl kaum in einer heilpädagogischen Einrichtung. Hast du die Frage nicht gelesen?

SuechtigerZoker  19.02.2013, 22:42

Ich übersetze mal für die anderen hier:

Sag dem Kind einfach, es soll leise sein. Wenn nicht, gib ihm ein paar Aufgaben oder beschäftige es!

9 Fehler, beeindruckend...

Terezza  19.02.2013, 22:45
@SuechtigerZoker

ist halt ein Kind - und wir sind nicht hier, um Rechschreibung zu korrigieren. Nicht alle hier sind Muttersprachler, es gibt auch Menschen mit Rechschreibschwächen. Kritik sollte schon inhaltlich sein, bitte ;)

ja das kenne ich, hab seither einen tinnitus, den ich nicht mehr wegbekomme. ist schon jahre her.

geh lieber zum ohrenarzt ( morgen noch wenns geht ) und lass nachsehen, es könnte sich daraus auch ein hörsturz entwickeln und das wäre schlecht. gut fürs ohr ist magnesium, falls du welches zu hause hast.

Wenn du Schmerzen hast, ist das auch ein Trauma. Als Arbeitsunfall kannst du das eh nur dokumentieren, wenn du zum Arzt gehst, möglicherweise ist morgen aber alles wieder gut.

McScizz 
Fragesteller
 19.02.2013, 22:47

Hab ich mir auch gedacht, aber wenn er das noch oefter macht und daraus irgendwas ernsteres wird, aerger ich mich womoeglich, dass ich's nicht aufgeschrieben/gemeldet hab...

Terezza  19.02.2013, 22:50
@McScizz

geh einfach morgen zum Ohrenarzt wenn es nicht vorbei ist. Und schütze dein Gehör ein wenig. Laß dich dazu beraten. Es muß ja nicht Oropax sein, da gibts sicher Möglichkeiten, die einen nicht gleich taub machen :)

Brugmansie  20.02.2013, 00:44

Terezza, hier irrst Du Dich :-(
Der Arztbesuch ist nicht notwendig, ein Eintrag in das Verbandbuch ist ausreichend - gut wäre es wenn da ein Zeuge des Vorfalls angegeben werden könnte.

Das Verbandbuch bekommt man von der Berufsgenossenschaft.