Nasen Op - Krank geschrieben?

7 Antworten

Alles falsch, was bisher hier steht.

Schon 1984 hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt, dass der AG nur das "normale" Krankheitsrisiko des AN tragen muss.

Risiken, die der AN durch selbst veranlasste, medizinisch nicht notwendige Eingriffe eingeht (also Nasen-OPs zum Beispiel), zählen nicht zum normalen Krankheitsrisiko (BAG, Urteil vom 29.02.1984, 5 AZR 92/82).

Du musst also Urlaub nehmen!

Und im übrigen spielt es dafür keine Roller, ob der AG den Grund für die Arbeitsunfähigkeit erfährt!

Meine beste Freundin hat sich im Sommer letzten Jahres ihre Nase korrigieren lassen. Wurde eine Woche krank geschrieben. Jeder verständnisvolle Arzt wird dich krankschreiben. Was bringt es dir denn mit einem komplett geschwollenen Gesicht auf die Arbeit zu fahren? Man hat in der ersten Woche kaum verstanden. Ausserdem ist es sinnvoller sich in dieser Zeit auszuruhen, da durchgehen Sekrete aus der Nase laufen.

Familiengerd  27.06.2014, 01:09

Allerdings ist die Frage gerechtfertigt, ob es sich - wenn es sich um eine "reine" Schönheits-OP handelt - um eine "Erkrankung" handelt, die vom Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 3 "Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" erfasst wird.

Denn dort wird in Abs. 1 Satz 1 für die Entgeltfortzahlung vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer

an seiner Arbeitsleistung verhindert [wird], ohne daß ihn ein Verschulden trifft [...].

Was heißt bei einer reinen Schönheits-OP jetzt "Verschulden"?? Und da kann man bei einer solchen OP - falls nicht nicht auch einen psychisch-mentalen Hintergrund hat - natürlich schon seine Zweifel haben.

Du bist deinem Arbeitgeber nicht auskunftspflichtig über eine Krankheit. Wenn dich dein Arzt krankschreibt, bist du eben krank, basta.

Wenn man das Ergebnis danach sieht, kannst du immer noch sagen, die OP war wegen einer Verengung nötig.

Mhm, also rechtlich kannst du dich krank schreiben lassen. Moralisch würde ich das im Urlaub machen, wahrscheinlich aber nur, weil ich selbst AG bin.

Es ist halt eine SchönheitsOP- kein notwendiger eingriff. Kommt das raus, kann er dich Fristlos kündigen. Dafür brauch er allerdings Zeugen, das ist schwierig. Aber wenn er dich raus haben will, findet jeder AG Gründe. Nicht das ich so bin, aber es gibt auch schwarze Schafe ;)

Familiengerd  26.06.2014, 23:11

Kommt das raus, kann er dich Fristlos kündigen.

Unsinn!!! "Fristlos" ganz sicher nicht!

WithCatandDog  26.06.2014, 23:13

Kein Unsinn, erstmal ist das Verhältnis dadurch stark beschädigt, und 2. war es unrecht! Es ist & bleibt eine SchönheitsOP.

Familiengerd  27.06.2014, 00:54
@WithCatandDog

Fristlose Kündigung bleibt trotzdem Unsinn!

Wenn Dein Arzt Dich "krankschreibt", bist Du "krank". Dem Arbeitgeber mußt Du nicht mitteilen, warum Du "krankgeschrieben" bist.