Muss ich diese Gebühren für meine Krankenkasse zahlen?

3 Antworten

Du darfst nun auf die Kulanz deiner Krankenkasse hoffen, daß sie dir deine Nachläßigkeit verzeiht und die Einstufung in die Höchstufe rückgängig macht. DAS tut sie dann aus reiner Freundlichkeit, denn nach dem Gesetz ist sie dazu verpflichtet, bei fehlender Mitwirkung- und das war es deinerseits- dich in die Höchstufe einzustufen. So sieht es das SGB V vor.

Bitte höflich darum, reich die Unterlagen nach und hoffe.

Sonst war es eine bittere Lektion.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

normalerweise steht am Ende des Briefes eines Widerspruchsklausel. Wenn die Unterlagen innerhalb des dort genannten Monats bei der Kasse eingehen, wird alles rückwirkend geprüft/korrigiert.

Wenn man eine Woche vor Ablauf der Frist nichts von der Krankenkasse gehört hat, am besten die Kasse kontaktieren und einen Nachweis geben lassen, dass alle Unterlagen angekommen sind. Am besten auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Die tatsächlich zu zahlenden Beiträge sind natürlich zu zahlen (Überweisung?).

Tipp für die Zukunft: Anfragen von Behörden zeitnah beantworten. Man spart sich dann viel Ärger!

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Du jetzt alle Unterlagen losgeschickt hast, werden sie die Forderung mit Sicherheit zurücknehmen.

Redband21 
Fragesteller
 18.10.2020, 20:34

Aber laut den Brief habe ich nun ein Saldo von -2000 Euro offen.

Neugierig1971  18.10.2020, 20:34
@Redband21

Ja, aber durch Deine Unterlagen wird das rückwirkend neu berechnet und der Salde dann ebenfalls neu berechnet.

Redband21 
Fragesteller
 18.10.2020, 20:36
@Neugierig1971

Danke, das beruhig mich gerade sehr. Ich war schon fast am weinen. Hoffentlich hast du recht.

Neugierig1971  18.10.2020, 20:36
@Redband21

Ich drücke Dir die Daumen.