Muss ich mich nach der Ausbildung bei der Krankenkasse abmelden?

8 Antworten

muss ich mich jetzt abmelden damit ich keine Beiträge zahlen muss oder wie läuft das dann?

Das wird nicht funktionieren.

Du hast nach § 19 SGB V einen nachwirkenden Versicherungsschutz von 30 Tagen, sofern in dieser Zeit erneut eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird oder du Leistungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehst.

Andernfalls wirst du rückwirkend ab dem 1. Tag der Beschäftigungslosigkeit freiwilliges Mitglied und Beitragsschuldner (§ 188 Abs. 4 SGB V), sofern kein Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 Abs. 1 oder 2 SGB V besteht und ein Antrag gestellt wird. Dazu können wir ferner keine Aussagen tätigen da du weder dein Alter noch deinen Familienstand nennst.

Kostenpunkt der freiwilligen Versicherung etwa 165,- € im Monat inkl. Pflegeversicherung.

Womit sich die Frage stellt warum du kein ALG I beziehst? Nach einter betrieblichen Ausbildung sollte Anspruch da sein.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich nach der Ausbildung nicht übernommen werde?

Wenn Sie nach der Ausbildung nahtlos eine Anstellung in einem anderen Betrieb gefunden haben, nehmen Sie Ihr Versicherungsverhältnis einfach mit. Wichtig: Informieren Sie Ihre Krankenkasse rechtzeitig über den bevorstehenden Wechsel. 

Wenn Sie zunächst keine Arbeit haben, müssen Sie sich sofort bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Wenn Sie unter 23 Jahre alt sind, ist auf Antrag des entsprechenden Elternteils eine Wiederaufnahme in die Familienversicherung möglich. Sind Sie 23 Jahre oder älter und waren Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung versichert (bei einer Ausbildung ist das der Regelfall), dann steht Ihnen Arbeitslosengeld I zu. Die Krankenkassenbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden dann von der Agentur für Arbeit übernommen.

https://aok-on.de/azubis/faq-ausbildung-und-krankenversicherung/keine-uebernahme-nach-der-ausbildung.html

Ist das Googeln wirklich so schwierig?

Ist doch schön, wenn sich Andere die Arbeit machen.  :-)

Abmelden ist das dämlichste was du machen kannst...dann bist du ohne Krankenversicherung. Das ist nicht nur dumm sondern auch verboten.

Du musst dich arbeitssuchend melden und zahlst dann den Mindestbeitrag oder - falls du nicht kannst - bekommst den GKV-Beitrag erstattet.


Du musst gar nichts machen, dein letzter Arbeitgeber hat dich abgemeldet. Bitte melde dich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend, die zahlen die Beiträge für dich weiter. Bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung meldet dich der neue Arbeitgeber automatisch wieder an und du bist wieder selbst versichert.

Deine KV läuft noch einen Monat weiter, ohne dass du dafür Beiträge zahlen musst. Bis dahin solltest du einen neuen Job gefunden haben oder dich arbeitslos gemeldet haben. Dann übernimmt die ARGE die Krankenversicherung für dich.