Krankenkasse fordert Regress, was tun?

13 Antworten

Ein Unfall ist nun mal keine "Krankheit" und es ist da normalste von der Welt, dass die KK bei einem Unfall einen Schuldigen sucht, von dem die sich die Kosten wieder holen können. Das ist ganz normal... Die kommen nur für echte Erkrankungen auf.

Ob es in Deinem Fall berechtigt ist oder nicht kann man jedoch ohne Details über den Fall zu wissen nicht beurteilen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ja aber immerhin verrechnen sie mir ohne urteil 5000€, das möchte ich logischerweise abwehren.

@Chiara1997392

"verlangen" kann man viel. Auch die KK kann erst mal das verlangen, was sie für angemessen hält. Aber ohne Details wird es schwierig was dazu zu sagen. Hast Du schon mit Deiner Haftpflichtversicherung gesprochen? Deren Aufgabe ist unter anderem auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche (ist in jeder Haftpflicht eingeschlossen). Wenn Du jedoch den Unfall verschuldet hast, ist die KK im Recht

@Highlands

Nein noch nicht, also sollte ich mich zuallererst an die wenden?

@Chiara1997392

Das wäre MEINE erste Anlaufstelle. Das kostet nichts. Du kannst natürlich auch gleich einen Anwalt einschalten - der will aber Geld dafür haben

@Highlands

ok also zur Haftpflichtversicherung und die fragen ob sie zahlen und wenn die ablehnen dann anwalt und dann gerichtsverhadnlung oder wie?

@Chiara1997392

Ich würde erst den Anwalt fragen. Gerichtsverhandlung nur wenn die KK es drauf ankommen lässt und der Anwalt dafür ist.

@MAB82

Was habe ich den noch zu verlieren wenn sie es darauf ankommen lassen?

5000€ würden mich finanziell ruinieren.

Zahlt die Haftpflichtversicherung nicht dann bin ich finanziell sowieso kaputt, Anwaltskosten hin oder her...

Ich habe wie gesagt weder Ersparnisse noch Einkommen, die 150€ die mir meine Eltern jedes Monat geben mal außen vor gelassen...

Du zahlst halt oder du legst widerspruch ein und richtest dich auf ein langwieriges Zivilverfahren ein. Am besten lässt du dich bezüglich der Aussichten vorher juristisch beraten.

wie legt man widerspruch ein?

ja auf ein langwieriges Zivilverfahren habe ich logischerweise keinen Scherer, aber 5000€ zahle ich nicht, bei <600€ würde ich es halt zahlen.

@Chiara1997392

Wenn du nach der Beratung eine realistische Chance siehst die Kosten abzuwehren, dann beauftrage einen Anwalt der in deinem Namen mit der KK kommuniziert. Der wird schon die richtige Argumentation und Worte dafür finden.

@MAB82

Also du meisnt ich sollte mich von einem anwalt beraten lassen doer wie?

@Chiara1997392

Ja. Die KK hat keine Last damit mal irgendwelche Forderungen in den Raum zu stellen. Im Zweifel finden die einen Dummen der sofort zahlt. Ein Anwalt kann einschätzen in wie weit die Forderung berechtigt ist oder ob das mehr ein Bluff ist. Es gibt gute Argumente für dich wie zB. die nicht Verfolgung der Strafsache.

@MAB82

ok also kommt es wenn ich wiederspreche zu einier Gerichtsverhandlung?

Fahrradunfall -> Privathaftpflicht schnellstmöglich kontaktieren. Die sind im übrigen dann nicht nur für etwaige Schadensbegleichung, sondernr vor allem auch für Forderungsabwehr zuständig.

Wenn nicht gerichtlich festgestellt wurde, wer bei dem Unfall Schuld war, steht immer noch im Raum, ob Dein "Gegner" bei dem Crash eine Mitschuld trägt. Das wird ggf. dann in einem Zivilprozess zu klären sein.

Solltest Du keine Privathaftpflicht haben, ab zum Anwalt damit.

ja alles klar danke

"Die sind im übrigen dann nicht nur für etwaige Schadensbegleichung, sondernr vor allem auch für Forderungsabwehr zuständig."

ja gut das ist mir dann wurscht wer zahlt, solange ich es nicht bin, aber ich gehe mal davon aus dass die ohne Urteil diese FOrderung nicht durchsetzen können.

"Wenn nicht gerichtlich festgestellt wurde, wer bei dem Unfall Schuld war, steht immer noch im Raum, ob Dein "Gegner" bei dem Crash eine Mitschuld trägt. Das wird ggf. dann in einem Zivilprozess zu klären sein."

ob sich das klären lässt.... ohne Zeugen, nach einem halben Jahr, ohen dass der Unfall ordentlich aufgenommen wurde...

naja wird sich zeigen...

@Chiara1997392

Genau. Wird so oder so komplizierter. Und in dem Bereich gibt es unglaublich viel Rechtsprechung. Da kommt man ohne Fachleute nicht so leicht durch.

Wenn Du Privathaftpflicht hast, dann beschränkt sich Dein persönliches Risiko letztlich darauf, dass man Dir sogenannte grobe Fahrlässigkeit bzgl. irgendwas vorwerfen könnte. Haftpflicht deckt lediglich einfache Fahrlässigkeit ab. Also Kategorie "versehentlich ganz kurz unaufmerksam gewesen", "Folgeschaden durch frisch kaputt gegangene Technik" o. ä., und was sich daraus ergibt.

Wenn Du aber z. B. in riskanter Weise regelwidrig unterwegs warst, z. B. Radweg in falscher Richtung auch noch sehr schnell befahren, dann kann das aus dem Rahmen rausfallen, den eine Versicherung noch begleicht.

ich und eine andere Person fuhren mit dem Rad zusammen, die andere Person stürzte und verletzte sich schwer, wir waren beide ziemlich schnell unterwegs.

Dann melde dies schnellstens deiner privaten Haftpflichtversicherung. Diese ist auch für die Abwehr unbegründeter Ansprüche zuständig.

Wenn du keine private Haftpflichtversicherung hast, dann musst du einen Anwalt einschalten. Hier ist zunächst einmal zu klären wer die Schuld an dem Unfall trägt und wenn dies nicht gütlich geklärt werden kann dann geht es vors Gericht.

eine Haftpflichtversischerung habe ich, wie sieht es aus wenn es auch vor Gericht nicht mehr geklärt werden kann?

Ich meine jetzt ein halbes Jahr später? Zeugen gab es keine, und es war ja nur die Rettung da.

@Chiara1997392

Wenn du eine private Haftpflicht hast, dann schalte diese umgehend ein und du bist die finanzielle Sorge los. Evtl. entscheidet das Gericht dann auch auf 50 /50 %.

ich habe übrigens eine Haftpflichtversicherung, kann ich es denen schicken dass sie es einzahlen?

Exakt.

Mit einem Kraftfahrzeug reichst Du das bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ein, mit Fahrrad oder zuu Fuß an Deine Haftpflichtversicherung.