Krankenkasse fordert Regress, was tun?
Hallo
ich war vor einem halben Jahr (nicht alkoholisiert) an einem Unfall beteiligt wo jemand verletzt wurde.
Ich habe die Rettung angerufen und erste Hilfe geleistet und die Person wurde von der Rettung abgeholt.
Ich musste auch bei der Polizei eine Aussage dazu machen, allerdings wurde das Verfahren eingestellt.
Nun kam vor einigen Tagen allerdings eine Rechnung von der Krankenkasse dass ich in Regress genommen werde und über 5000€ zahlen muss, es ging dabei um die Krankenhauskosten. Die andere Person fordert kein Schmerzensgeld.
Was kann ich da machen?
ich habe übrigens eine Haftpflichtversicherung, kann ich es denen schicken dass sie es einzahlen?
oder was soll ich tun?
Ich muss dazu sagen dass ich - mal abgesehen davon dass ich nicht mal finde dass ich schuld bin, bzw wurde das nie vor Gericht geklärt - das nicht einmal einzahlen könnte da ich Studentin bin und keinerlei Geld habe.
was sollte ich da am besten machen?
bitte kein Halbwissen
lg Chiara
13 Antworten
Ein Unfall ist nun mal keine "Krankheit" und es ist da normalste von der Welt, dass die KK bei einem Unfall einen Schuldigen sucht, von dem die sich die Kosten wieder holen können. Das ist ganz normal... Die kommen nur für echte Erkrankungen auf.
Ob es in Deinem Fall berechtigt ist oder nicht kann man jedoch ohne Details über den Fall zu wissen nicht beurteilen
"verlangen" kann man viel. Auch die KK kann erst mal das verlangen, was sie für angemessen hält. Aber ohne Details wird es schwierig was dazu zu sagen. Hast Du schon mit Deiner Haftpflichtversicherung gesprochen? Deren Aufgabe ist unter anderem auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche (ist in jeder Haftpflicht eingeschlossen). Wenn Du jedoch den Unfall verschuldet hast, ist die KK im Recht
Nein noch nicht, also sollte ich mich zuallererst an die wenden?
Das wäre MEINE erste Anlaufstelle. Das kostet nichts. Du kannst natürlich auch gleich einen Anwalt einschalten - der will aber Geld dafür haben
ok also zur Haftpflichtversicherung und die fragen ob sie zahlen und wenn die ablehnen dann anwalt und dann gerichtsverhadnlung oder wie?
Ich würde erst den Anwalt fragen. Gerichtsverhandlung nur wenn die KK es drauf ankommen lässt und der Anwalt dafür ist.
Was habe ich den noch zu verlieren wenn sie es darauf ankommen lassen?
5000€ würden mich finanziell ruinieren.
Zahlt die Haftpflichtversicherung nicht dann bin ich finanziell sowieso kaputt, Anwaltskosten hin oder her...
Ich habe wie gesagt weder Ersparnisse noch Einkommen, die 150€ die mir meine Eltern jedes Monat geben mal außen vor gelassen...
Du zahlst halt oder du legst widerspruch ein und richtest dich auf ein langwieriges Zivilverfahren ein. Am besten lässt du dich bezüglich der Aussichten vorher juristisch beraten.
wie legt man widerspruch ein?
ja auf ein langwieriges Zivilverfahren habe ich logischerweise keinen Scherer, aber 5000€ zahle ich nicht, bei <600€ würde ich es halt zahlen.
Wenn du nach der Beratung eine realistische Chance siehst die Kosten abzuwehren, dann beauftrage einen Anwalt der in deinem Namen mit der KK kommuniziert. Der wird schon die richtige Argumentation und Worte dafür finden.
Also du meisnt ich sollte mich von einem anwalt beraten lassen doer wie?
Ja. Die KK hat keine Last damit mal irgendwelche Forderungen in den Raum zu stellen. Im Zweifel finden die einen Dummen der sofort zahlt. Ein Anwalt kann einschätzen in wie weit die Forderung berechtigt ist oder ob das mehr ein Bluff ist. Es gibt gute Argumente für dich wie zB. die nicht Verfolgung der Strafsache.
ok also kommt es wenn ich wiederspreche zu einier Gerichtsverhandlung?
Fahrradunfall -> Privathaftpflicht schnellstmöglich kontaktieren. Die sind im übrigen dann nicht nur für etwaige Schadensbegleichung, sondernr vor allem auch für Forderungsabwehr zuständig.
Wenn nicht gerichtlich festgestellt wurde, wer bei dem Unfall Schuld war, steht immer noch im Raum, ob Dein "Gegner" bei dem Crash eine Mitschuld trägt. Das wird ggf. dann in einem Zivilprozess zu klären sein.
Solltest Du keine Privathaftpflicht haben, ab zum Anwalt damit.
ja alles klar danke
"Die sind im übrigen dann nicht nur für etwaige Schadensbegleichung, sondernr vor allem auch für Forderungsabwehr zuständig."
ja gut das ist mir dann wurscht wer zahlt, solange ich es nicht bin, aber ich gehe mal davon aus dass die ohne Urteil diese FOrderung nicht durchsetzen können.
"Wenn nicht gerichtlich festgestellt wurde, wer bei dem Unfall Schuld war, steht immer noch im Raum, ob Dein "Gegner" bei dem Crash eine Mitschuld trägt. Das wird ggf. dann in einem Zivilprozess zu klären sein."
ob sich das klären lässt.... ohne Zeugen, nach einem halben Jahr, ohen dass der Unfall ordentlich aufgenommen wurde...
naja wird sich zeigen...
Genau. Wird so oder so komplizierter. Und in dem Bereich gibt es unglaublich viel Rechtsprechung. Da kommt man ohne Fachleute nicht so leicht durch.
Wenn Du Privathaftpflicht hast, dann beschränkt sich Dein persönliches Risiko letztlich darauf, dass man Dir sogenannte grobe Fahrlässigkeit bzgl. irgendwas vorwerfen könnte. Haftpflicht deckt lediglich einfache Fahrlässigkeit ab. Also Kategorie "versehentlich ganz kurz unaufmerksam gewesen", "Folgeschaden durch frisch kaputt gegangene Technik" o. ä., und was sich daraus ergibt.
Wenn Du aber z. B. in riskanter Weise regelwidrig unterwegs warst, z. B. Radweg in falscher Richtung auch noch sehr schnell befahren, dann kann das aus dem Rahmen rausfallen, den eine Versicherung noch begleicht.
ich und eine andere Person fuhren mit dem Rad zusammen, die andere Person stürzte und verletzte sich schwer, wir waren beide ziemlich schnell unterwegs.
Dann melde dies schnellstens deiner privaten Haftpflichtversicherung. Diese ist auch für die Abwehr unbegründeter Ansprüche zuständig.
Wenn du keine private Haftpflichtversicherung hast, dann musst du einen Anwalt einschalten. Hier ist zunächst einmal zu klären wer die Schuld an dem Unfall trägt und wenn dies nicht gütlich geklärt werden kann dann geht es vors Gericht.
eine Haftpflichtversischerung habe ich, wie sieht es aus wenn es auch vor Gericht nicht mehr geklärt werden kann?
Ich meine jetzt ein halbes Jahr später? Zeugen gab es keine, und es war ja nur die Rettung da.
Wenn du eine private Haftpflicht hast, dann schalte diese umgehend ein und du bist die finanzielle Sorge los. Evtl. entscheidet das Gericht dann auch auf 50 /50 %.
ich habe übrigens eine Haftpflichtversicherung, kann ich es denen schicken dass sie es einzahlen?
Exakt.
Mit einem Kraftfahrzeug reichst Du das bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ein, mit Fahrrad oder zuu Fuß an Deine Haftpflichtversicherung.
ja aber immerhin verrechnen sie mir ohne urteil 5000€, das möchte ich logischerweise abwehren.