Muss ein Praktikum bei der Arbeitsagentur/ beim Jobcenter gemeldet werden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja Musst du weil du für diese Zeit nicht vermittelbar bist ein Praktikum darf auch nicht länger als 14 tage gehen das hat den Grund das das Jobcenter denkt das in dieser Zeit die Fähigkeiten des Arbeitnehmers zu genüge getestet wurden und der Arbeitgeber keine Kostenlose Arbeitskraft hat. Viele nutzen das heut zu tage immer aus. Du hättest das eigentlich schon viel früher melden müssen nemlich vor Beginn.

CBA123ABC321 
Fragesteller
 05.08.2016, 14:54

ich bin aber noch krankgeschrieben und stehe sowieso den Arbeitsmarkt dadurch nicht zur Verfügung. Spielt da das Praktikum überhaupt eine Rolle? Ist ja Büro, daher kann man das nebenbei machen, auch wenn man mit Krücken hinläuft.

Mondstern87  05.08.2016, 14:57
@CBA123ABC321

Ja tut es! wenn du Krankgeschrieben bist darfst du gar nicht arbeiten den du bist ja nicht abgesichert passiert dir was bezahlt das keiner. 

CBA123ABC321 
Fragesteller
 05.08.2016, 15:08
@Mondstern87

und wenn da eigentlich nichts passiert bzw. passieren kann, weil es eine Bürotätigkeit ist?

herzilein35  05.08.2016, 16:09
@CBA123ABC321

Das ist egal! Du hast deine Mitwirkungspflicht verletzt. Auch im Büro kann viel passieren. Du bist verpflichtet vor Antritt die Genehmigung einzuholen.

CBA123ABC321 
Fragesteller
 05.08.2016, 16:13
@herzilein35

Ich habe es aber erst gestern erfahren, dass ich arbeiten soll, weil meine Mutter mit den Bekannten abgesprochen hat. Außerdem wurde mir von Arzt nebenbei gesagt, dass ich schon Arbeit suchen soll. Was hätte ich also machen sollen? Soll ich sagen, ich will nicht arbeiten und mir gute Chancen entgehen lassen?

herzilein35  05.08.2016, 16:10

Die Genehmigungs Pflicht  hat unter anderem auch versischerungstechnische Gründe.

Ja das mus es und eigentlich vorher den du musst die Erlaubnis vom Jobcenter haben den sonst streichen sie dir einfach dein Geld und längsten als 6 Wochen Praktikum geht auch nicht,Kläre das Montag mit deinem Sachbearbeiter dort..

CBA123ABC321 
Fragesteller
 05.08.2016, 22:15

Ich habe alles schon sehr gut formuliert und ihr exakt mitgeteilt, was die Angelegenheiten betrifft. Denke das die Sachbearbeiterin, wie ich sie kenne, Verständnis hat. Danke nochmal.

herakles3000  05.08.2016, 22:25
@CBA123ABC321

Wen du krank geschrieben bist darfst du nicht arbeiten sonst gibt  es massig ärger wen was passiert aber wen du au bist darf das Amt dir währenddessen kein Praktikum erlauben aber sobald du wieder gesund geschrieben bist ist das was anderes.Da müsstest du dan eben das Praktikum erst machen den dein Chef würde sich sogar strafbar machen wen er dich krank arbeiten lassen würde.Wen dein artz dir Erlaubt zu arbeiten ist das natürlich in Ordnung dann zu arbeiten aber das soltets du vorsichtshalber mit ihm absprechen .Den es gibt ja sachen die du denoch machen kanst und andere die du nicht darfst.

alle Änderungen in den Verhältnissen müssen unverzüglich mitgeteilt werden

deshalb muss selbstverständlich auch ein Praktikum mitgeteilt (und auch vorher genehmigt) werden .. wer Alg 1 bezieht, muss für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und wenn man anderweitig beschäftigt ist (Praktikum) ist man nicht (!) verfügbar ...

die Agentur für Arbeit kann das Geld für die Zeit des nicht genehmigten Praktikums zurück fordern ...

wen ein Arbeitsvertrag zustande komt, muss man das selbstverständlich auch sofort mitteilen ...

der Anspruch auf Alg1 erlischt mit dem Tag der Arbeitsaufnahme

CBA123ABC321 
Fragesteller
 05.08.2016, 15:07

auch wenn ich krankgeschrieben bin und den Arbeitsmarkt sowieso nicht zur Verfügung stehe dadurch?  Es handelt sich nur um eine Bürotätigkeit, also passieren kann mir da nichts. Ich finde es besser zu melden, wenn dann der Arbeitsvertrag in den Händen halte. Ist das nicht möglich?

frodobeutlin100  05.08.2016, 15:44
@CBA123ABC321

Du könntest auch Ärger mit der Krankenkasse bekommen .. schließlich bist Du "arbeitsunfähig" ....

herzilein35  05.08.2016, 16:06
@CBA123ABC321

Du hättest erst garnicht wie ich unten bereit i meiner Antwort geschrieben habe garnicht anfangen dürfen.

CBA123ABC321 
Fragesteller
 05.08.2016, 16:10
@herzilein35

Der Arzt sagte, ich sollte mir eine Stelle suchen und ich habe erst gestern Abend erfahren, dass ich arbeiten soll. Wie hätte ich es anders regeln sollen?

frodobeutlin100  05.08.2016, 16:11
@CBA123ABC321

Dann muss Dich der Arzt aber auch gesund schreiben ....

CBA123ABC321 
Fragesteller
 05.08.2016, 16:15
@frodobeutlin100

Der hat gefragt, wie lange ich bräuchte um eine Stelle zu finden und hat mich dann einfach krankgeschrieben und gestern Abend, wie geschrieben, habe ich erfahren das ich arbeiten soll. Die Chance kann man sich ja wohl nicht entgehen lassen, oder?

Ja klar muss das Praktikum genehmigt werden. Schon aufgrund der Versischerung wegen. Du kannst wenn du krank geschrieben bist nicht einfach ein Praktikum machen. Wenn u krank bist,bist du krank.


Bei der Argentur für Arbeit musst du dich nur melden wenn du keine hast, irgendwelche (Hilfs)Gelder anfragen musst/willst und so weiter...... Dein Praktikum musst du da nicht anmelden und den späteren festen Job (wenns klappt) auch nicht. Für das Praktikum solltest du dir aber auf jeden Fall eine unterzeichnete Beurteilung und bestenfalls vorab einen schriftlichen Vertrag vom Chef geben lassen, als Beweismittel falls du das irgendwann mal brauchst. Viel Glück

frodobeutlin100  05.08.2016, 15:04

Zitat:

Dein Praktikum musst du da nicht anmelden und den späteren festen Job (wenns klappt) auch nicht.

----

das ist leider unrichtig ....

sämtliche Änderungen in den Verhältnissen sind unverzüglich anzuzeigen

also auch Praktika und Arbeitsaufnahme ...

wen nicht kommt es zumindest zu einer Rückforderung und ggfls. sogar zu einer Strafanzeige (Verdacht des Betrugs)

herzilein35  05.08.2016, 16:04

Das ist kompletter Uninn.

Verbot ist schon begangen worden, wenn krank gearbeitet wird. Kein Versischerungschutz

Weiterhin hat ein Langzeitarbeitsloer gerade wegen dem Versischerungschutz und auch Unfallverischerungschutz die Genehmigung des Jobcenter einzuholen.

frodobeutlin100  05.08.2016, 16:10
@herzilein35


Das ist kompletter Uninn.

...

soviel zum Thema Netiquette ....

Langzeitarbeitslose beziehen in der Regel Alg2 (= Jobcenter) und nicht Alg1 (= Agentur für Arbeit )


Zitat:  Verbot ist schon begangen worden, wenn krank gearbeitet wird.

wie meinen?

CBA123ABC321 
Fragesteller
 05.08.2016, 16:17
@frodobeutlin100

Ich kann ja nichts dafür, wenn der Arzt es mir sagt, dass ich Arbeit suchen soll, oder?!? Was hätte ich machen sollen?