Mündliche Prüfung der Ausbildung nicht bestanden, kann ich ein Härteantrag stellen?

5 Antworten

Hi,

 Mein mündlicher Prüfer hat mich bei der ersten Prüfung durchfallen lassen mit einer sehr banalen Begründung. Im zweiten Versuch dasselbe.

Welche Begründung wurde dir denn geliefert?

Gibt es Leute zwischen euch, die durch einen unfairen nicht Bestehen rechtlich mit einem Anwalt vorgegangen sind (Härteantrag etc.) und Erfolge erzählt haben?

Ein echter Härtefallantrag setzt eben eine besondere Härte voraus, die auch nachgewiesen werden muss. In der Praxis ist das vergleichsweise selten der Fall.

Es stellt sich primär die Frage, ob es unfair war oder Du es als unfair empfindest - bei ersterem können entsprechende Möglichkeiten bestehen, die Prüfung anzufechten; bei letzterem ist es praktisch aussichtslos.

Grundsätzlich hat auch der Auszubildende die Pflicht, sich um bekannt fehlende Themen zu kümmern und diese auch von der Schule einzufordern.

Aus eigener Prüfungserfahrung

In der mündlichen Prüfung sind mehrere Prüfer plus der Prüfungsvorsitzende anwesend, eben eine Prüfungskommission. Auch wenn sich die Prüfer die verschiedenen Themen(bereiche) aufteilen, müssen sie sich für die Notenfindung - und damit die Frage "bestanden" oder "nicht bestanden" - einig sein.

Und das macht eben aus "Der Prüfer hat mich durchfallen lassen" ein "Es hat der gesamten Prüfungskomission nicht gereicht".

Ebenfalls aus Erfahrung: keine Antwort auf eine Frage haben macht aus einer 1 keine 5 - entweder war also das Thema erheblich wichtiger, als Du es einschätzt, oder der Rest der Prüfung lief ebenfalls holprig.

Fazit

Prüfungseinsicht beantragen, dann weiterschauen.

Wenn das Durchfallen im Prüfungsprotokoll solide begründet ist, kann man sich den Weg und die Kosten zum Anwalt und den Stress für den Widerspruch sparen.

Ansonsten: Beratung durch Anwalt, wie die Erfolgsaussichten sind.

LG

Hattest du denn nur einen Prüfer anwesend ? Härtefallantrag könntest du nur stellen wenn du in dem Moment beispielsweise "psychisch durch warst" wg. Todesfall o.ä. und auch dann würdest du eher nur eine vorgezogene erneute mündliche Prüfung machen können. Du (bzw. ein Anwalt) müsste eher nachweisen, dass du nicht korrekt benotet worden bist. Das ist noch ne ganze Ecke schwieriger wenn schriftlich irgendwas dokumentiert war, was den Abzug erklärt.

Darf ich denn fragen was die Begründungen an der Stelle waren? Bzw. wo wurden Punkte abgezogen. Hast du vielleicht eine Rechtsschutzversicherung um dir erst einmal zurufen zu lassen, wie hoch grundsätzlich die Erfolgschancen sind?

Schueler1070 
Fragesteller
 20.08.2021, 23:09

es gab ein Thema welches wir 12 Stunden behandelt haben müssten, durch Corona sind diese Stunden ausgefallen. Ich konnte alle Fragen in der mündlichen Prüfung beantworten außer die Frage zum Thema, welches im Unterricht nicht behandelt wurde da alle Stunden ausgefallen sind (aufgrund von corona). Es war auch eine Frage die in der Praxis nicht vorkommen würde, demnach für meine Position irrelevant war.

LePetitGateau  20.08.2021, 23:12
@Schueler1070

Ich bezweifle (Laienmeinung), dass das ausreicht um ehrlich zu sein. Erstens wissen die Prüfer nicht was oder was ihr nicht behandelt habt und ihr wart in der Verantwortung euch Themen eigenständig anzueignen. Zudem ist es auch irrelevant wie Realitätsbezogen diese Frage ist, wenn sie Punkte x hätte ergeben sollen und dazu kam nix, ist das nicht Bestehen begründet (und andere Fragen beantworten können heißt ja nicht automatisch die volle Punktzahl für sie zu kriegen)

Ich würd mir erst einmal eine Detailübersicht über Punktevergabe anfordern und dann weitermachen

musso  20.08.2021, 23:18
@Schueler1070

das wird ja nicht beide Male so gewesen sein. Zudem gibt es einen Prüfungskatalog, in dem steht, was Prüfungsinhalt ist bzw. sein kann. Das sollte man drauf haben. ob Du das in Deinem persönlichen Job umsetzt, ist irrelevant.

Von Experte LePetitGateau bestätigt

In der mündlichen Prüfung sind doch drei Prüfer anwesend und entscheiden gemeinsam.

Es ist ziemlich aussichtslos, denen Absicht unterstellen zu wollen. Und du hattest bei beiden Versuchen dieselben Prüfer? Das ist extrem unwahrscheinlich.

Schueler1070 
Fragesteller
 20.08.2021, 23:12

Es waren unterschiedliche Prüfer.

Es ist halt sehr gemein, dass mir vor der Prüfung gesagt wird „du kannst nicht alles wissen, sag ruhig wenn du eine Frage nicht beantworten kannst ihr seid ja keine Ärzte“

LePetitGateau  20.08.2021, 23:13
@Schueler1070

Das heißt aber nicht, dass man euch "einfach so bestehen lässt". Nachdems noch zwei unterschiedliche Prüfer waren, ist da kein Schema erkennbar, dass die Prüfer einfach nur bösartig waren und dich grundlos haben durchfallen lassen

RobertLiebling  20.08.2021, 23:15
@Schueler1070

Der Satz ist grundsätzlich schon richtig. Es ist normalerweise auch kein Problem, wenn man mal eine (!) Frage nicht beantworten kann.

Dass du bei der Prüfung das Berichtsheft vorlegst hat für die Prüfer auch den Zweck, dass sie dich zu Tätigkeiten befragen können, die du laut Berichtsheft ausgeführt hast. Wenn der Prüfling bei solchen Fragen blank ist, ist das natürlich kein gutes Zeichen…

musso  20.08.2021, 23:22
@Schueler1070
Es ist halt sehr gemein, dass mir vor der Prüfung gesagt wird „du kannst nicht alles wissen, sag ruhig wenn du eine Frage nicht beantworten kannst ihr seid ja keine Ärzte“

Man hat Dir sicher mehr als eine Frage gestellt. Dann hättest Du bei anderen etwas wissen müssen.

Wenn du nicht abliefern kannst, bist du raus. Wettkampf ist ein fester Bestandteil des Lebens.

Danke, Nächster. Spar' dir den Antrag.

Schueler1070 
Fragesteller
 20.08.2021, 23:15

Abliefern?

Schueler1070 
Fragesteller
 20.08.2021, 23:35
@HoIIy

Habe meine schriftlichen Prüfungen mit sehr gut bestanden. Und meine Abteilung ist sehr zufrieden mit mir. Die Prüfer haben ein Problem.

HoIIy  20.08.2021, 23:41
@Schueler1070

Du zweifelst also an der Professionalität deiner Prüfer und protzt gleichzeitig damit, bei den schriftlichen Prüfungen bestanden zu haben. Merkst du selbst den Logikfehler?

Die Prüfer werden ihre Gründe haben, und du deine Defizite.

Schueler1070 
Fragesteller
 20.08.2021, 23:46
@HoIIy

Welcher Logikfehler? Hab lediglich Fakten aufgelistet

war es der selbe Prüfungsausschuss?

Schueler1070 
Fragesteller
 20.08.2021, 23:10

Nein es waren unterschiedliche

musso  20.08.2021, 23:14
@Schueler1070

Und die kamen zum gleichen Ergebnis... Kann es sein, dass Du einfach nicht die erforderliche Leistung gezeigt hast? Jedenfalls sehe ich da kaum Erfolgschancen bei einem Widerspruch. Es waren sicher auch nicht die gleichen Themen?