Macht es sinn bei einem abgelehnten Verschlimmerung Antrag wiederspruch einzulegen?

5 Antworten

Hallo wpklinder,

Sie schreiben:

Macht es sinn bei einem abgelehnten Verschlimmerung Antrag wiederspruch einzulegen? Ich habe durch einen Wegunfall bereits einen Grad der Behinderung von 30%.Im März diese Jahres habe ich ein neues Hüftgelenk bekommen .Ein Antrag auf Verschlimmerung wurde Abgelehnt!Ist ein Widerspruch sinnvoll?<

Antwort:

Ein Widerspruch bzw. ein Antrag auf Verschlimmerung macht einen Sinn, wenn die ärztlichen Atteste, Arztberichte, Gutachten, Entlassungsberichte klar und unmißverständlich formuliert sind und die verschiedenen Beeinträchtigungen darin nachgewiesen werden können.

Ob diese Nachweise ausreichend sind, kann nur ein kompetenter Rechtsbeistand beurteilen.

Hier hat sich unter anderem der VDK bereits einen guten Namen gemacht!

Werden Sie also im VDK oder einem anderen Sozilaverband Mitglied und lassen Sie sich helfen!

Stellen Sie sicher, daß die Widerspruchsfrist eingehalten wird mit einem formlosen Schreiben an das Versorgungsamt und lassen Sie den eigentlichen Widerspruch vom VDK (Rechtsbeistand) formulieren.

Ihr Rechtsbeistand kann Ihre Akte beim Versorgungsamt anfodern und kann Einsicht nehmen, welche Details zur Ablehnung geführt haben.

Eine sehr gute Erläuterung finden Sie unter dem folgenden Link:

http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=403

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Wir haben nach einigen Einsprüchen 10 % Erhöhung bekommen. (Neue Hüfte) Es ist immer ratsam eine Rechtschutzversicherung zu haben, denn diese Anwälte helfen dir kostenlos

Wurdest Du im Rahmen dieses Antrag bereits begutachtet, durch einen vom Versorgungsamt bestellten Gutachter?

Wenn nicht, dann macht es auf jeden Fall Sinn, Widerspruch einzulegen und ansonsten die Antworten von Tritonia und Schokolinda ebenfalls zu berücksichtigen.

Wenn Du in einem Arbeitsverhältnis in einem größeren Unternehmen/Betrieb stehst, kann Dir auch der Schwerrbehindertenbeauftragte weiterhelfen.

Und auch wenn Du keinen höheren GdB bekommst, kannst Du bereits mit einem GdB von 30 einen Antrag auf Gelcihstellung mit einem Scherbehinderten bei der Arbeitsagentur stellen - falls dies für Dich im Beruf von Vorteil bzw. von Relevanz ist.

Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Das Verfahren ist kostenfrei. Aber im Schreiben erstmal nur den Widerspruch erheben ohne Begrüdung und gleichzeitig die vom Versorgungsamt beigezogenen medizinischen Unterlagen, die versorgungsärztliche Stellungnahme bzw. das versorgungsärztliche Gutachten anfordern. Im Schreiben auch erwähnen, dass man die Begründung nach Einsicht in die Unterlagen nachreicht. Die würde ich dann mal mit dem behandelnden Arzt durchgehen und dann die Begründung schreiben.

kann man so schwer beurteilen. vielleicht lässt du dich beraten: der vdk ist ein verein, der einen in dingen, die mit erkrankung zu tun haben, beraten und ggf. vertreten. kostet im jahr 54 euro.