Krankenkasse Hilfe bei Behinderten

6 Antworten

Den zweiten Handlauf werdet ihr wohl aus eigenen Tasche bezahlen müssen, die Preise für so etwas halten sich aber in Grenzen, ich nehme mal an der zusätzlich Handlauf wird an der Wandseite benötigt, da ist man mit wenigen 100€ dabei. Wir haben so etwas sogar selber eingebaut. Solche Maßnahmen kann man eventuell steuerlich geltend machen. Die Krankenkasse ist für solchen Baumaßnahmen nicht zuständig.

Hallo. Für die Treppe zahlt keine Kasse etwas zu außer etwas wenn man einen Sessellift braucht. Da sie bei euch wohnt, muss eben immer jemanden dabei sein wenn sie die Treppe rauf und runter steigt. Auch wenn sie eine Pflegestufe hat, da sei laufen kann wird es nicht bezahlt. Die Kassen bezahlen doch nichts mehr. Man kann zwar fragen und wenn man euch einen Antrag schickt habt ihr eine Chance auf eine Zuzahlung. Aber ich weiß eben im Vorfeld, dass so etwas nur bei Rollstuhlfahrern auch nur zum Teil übernommen wird. Aber so teuer ist das nicht wenn man das selbst kann. Oder ihr müsst die in eine Art (wie bei Babys) Sicherheitsgurt anlegen der ist lange nicht so teuer), und sie damit Halt geben. Quasi sie etwas hoch ziehen und wenn sie runter geht muss sie vor euch gehen und ihr haltet es fest. Da passiert dann auch nichts. Alleine sollte sie ohnehin nicht Treppen steigen wenn sie geistig Behindert ist. Sie kann auch stolpern wenn ihr an der rechten Seite ein Gelände baut. Oder ihr müsst ihr beibringen, dass sie mit den Po im Sitzen rauf und runter rutscht. Vor machen und sie wird es lernen.Stufe für Stufe. Das schafft sie auch mit einer Hand. Meine Nachbarin ist ebenso nur viel älter und hat eine Epilepsie dazu. Sie rutscht auch die Treppe hoch -Stufe für Stufe und wieder runter und ist geistig sehr schwer Behindert versteht es aber. Tamara

Popeija  02.04.2012, 14:32

Di KK zahlt auch den Sessellift nicht, die zahlen/ leihen nur ein Skalamobil oder eine Treppenraupe.

Viel25wissender  02.04.2012, 14:44
@Popeija

Nee, leider nicht mehr. Man bekommt einen bestimmten Zusatz an Geld. Aber damit kann man keinen Sessellift bezahlen.Leihen, dass machen nur noch wenige Kassen. Das war mal. Zudem ist das hier nicht die Frage. Es geht um ein Treppengelände, Und das bezahlt keine Kasse. Tamara

Anton96  03.04.2012, 08:42

Ich entnehem der Frage anders als du nicht das die Schwester geistig so schwer eingeschränkt ist das sie keine Treppe nutzen kann, da steht lediglich da sie eine Hand beim Treppensteigen nicht nutzen kann. ;-)

Es wird hier so wie ich das sehe wirklich nur ein zweiter Handlauf gebraucht damit die Schwester sicher die Treppe nutzen kann.

Ich finde es immer wieder Lustig das sofort von schlimmste ausgegangen wird nur weil da etwas von geistiger unde körperlicher Behinderung steht.

Viel25wissender  03.04.2012, 10:10
@Anton96

Hallo Anton: Und wo ist nun da der Unterschied? Ich schrieb es geht um ein Treppengelände. Natürlich habe ich gelesen, dass sie noch eine Hand nutzen kann und die wollen ihr ein zweites Gelände bauen, damit sie sich mit der rechten Hand dort festhalten kann. Das ist ja quasi ein zweites Treppengelände. Nur Handlauf geht ja wohl kaum Wie soll das halten? Zwischenstäbe müssen da auch schon sein, vor allem wenn das Gelände vielleicht nicht gerade ist sondern, eine Kurve hat. Und wie du schriebst so denke ich auch. Das zahlt die Kasse eh nicht, zudem schlug ich vor, da sie ohnehin ja nicht alleine die Treppe rauf und runter geht, ( Was wollen die dann mit einen 2ten Handlauf()? ihr bei zu bringen, dass man auch eine Treppe mit dem Po hoch rutschen kann Stufe für Stufe. Und so kann sie auch wieder runter oder nicht? Du nennst es Handlauf -ich nenne es ein 2tes Geländer. Ich bin also ganz deiner Meinung, dass das übertrieben ist und auch nicht notwendig ist. Und wenn sie das so wollen, dann müssen sie das eben selbst bauen und auch bezahlen. So teuer ist das nun auch nicht. Denn wie machen sie das in der Öffentlichkeit, wenn sie eine Treppe auf steigen muss? Soll nun die ganze Stadt ihretwegen umgebaut werden? Manche denken eben , die Kasse zahlt alles und sie nehmen sich dann auch alles. Ich hatte mir vor vielen Jahren mal den Fuß gebrochen und ich rutschte auch Stufe für Stufe im sitzen die Treppe rauf und runter. Und das kann auch eine geistig Behinderte lernen. Wie gesagt, wie machen die das in der Öffentlichkeit? Denn nicht überall ist ein Fahrstuhl. Und Sessellift gibt es nur für Rollstuhlfahrer. Aber auch da hat sich Vieles geändert. manche Kassen verleihen so etwas manche nicht. Bei einer Neuanschaffung zahlen die Kassen nicht mehr zu eben weil die Aus leih bar sind. Aber für lustig befinde ich das nicht, Eher Versuch die Kasse aus zu beuten. Tamara

Hallo,

bauliche Veränderungen darf die Krankenkasse nicht bezahlen. Wenn eine Pflegestufe vorliegt, kann die Pflegekasse die Kosten übernehmen.

Bei Berufstätigen, die einen Schwerbehindertenausweis haben (mind. 50%), kann das Integrationsamt einen Zuschuss zahlen.

Gruß

RHW

Wenn die Hand nicht funktioniert heisst es nicht dass man nicht Treppen steigen kann. Einen Treppenlift zahlt keine Krankenkasse der Welt - die zahlen/leihen maximal einen Treppensteiger und den bekommt man erst wenn man nicht mehr gehen kann. Ein zusätzliches Geländer wird sicher einfacher zu beantragen sein, dort kann man beim Hausarzt ein Rezept anfordern "Handlauf für Treppe" bei Diagnose XY und dies der KK schicken. In der Regel meldet sich dann ein Sanitätshaus und möchte sich das Treppenhaus und deine Schwester anschauen um einen entsprechenden Kostenvoranschlag aufzusetzen.

Mit Hilfe einer Pflegestufe könntet ihr ebenfalls einen finanziellen Zuschuss erhalten wenn ihr im Eigentum wohnt (falls die KK ablehnt).

RHW hat recht in beiden Punkten: Für eine Treppensteighilfe - also eine bauliche Maßnahme - kann die Pflegekasse bereits ab Pflegestufe 1 einen Zuschuss bis zu 2557 Euro gewähren. Ist Deine Schwester berufstätig, kann vom Integrationsamt ein Zuschuss für die Maßnahme beantragt werden - mit dem Zweck, dass dadurch die berufliche Integration sichergestellt wird.