Krankenhausaufenthalt, Bescheinigung der stationären Behandlung gilt als AU?

2 Antworten

Die "Liegebescheinigung" vom Krankenhaus gilt als Krankschreibung. Allerdings bist du verpflichtet, deinem Arbeitgeber schon am ersten Tag im Krankenhaus eine vorläufige Liegebescheinigung (dann nur mit Aufnahmedatum "bis auf weiteres" - ohne Entlassungsdatum) zukommen zu lassen.

Hallo.

Aus eigener Erfahrung kann ich die Aussagen bestätigen das diese gleich der AU anerkennbar sind, dieses wurde mir auch von der Klinik und auch von meiner Krankenkasse bestätigt. Ich bekam dahingehend keine Probleme.

Um Abhilfe ggf. zu erlangen, so könnte man versuchen sich eine extra Bestätigung der Bescheinigungsgültigkeit von Seiten der Klinik oder von Seiten der KK zu organisieren.

Gibt es in einem Krankenhaus nicht sowas wie eine Patientenvertretung ähnlich einem Betriebsrat? Ich meine, in meiner Klinik als ich dort zwei jahre lag, hatten wir da sowas. Vlt. kann da noch wer untersützen? Bin mir da aber nicht ganz sicher.

Liebe Grüße FD

Danke Flyingdog für Deine schnelle Antwort;))) wie kann ich jetzt bloss meiner Vorgesetzten erklären das sie es versteht? Wer weiss jetzt noch ob ihre Abmahnung in meinem Fall rechtens war? Sie wusste ja über meinen Aufenthalt in der Klinik bescheid und bekam auch die Bescheinigung...

@janinou

Das ist eine blöde Situation, das kann ich sehr gut nachvollziehen. Kannst du nicht vlt. deinen Betriebsrat, wenn ihr einen habt mit dazuholen, das der dich unterstützt? Vlt. lohnt sich ein Gespräch mit deiner Krankenkasse, die sich wiederum mit deinen Arbeitgeber unterhält? Ich habe mal nach einer Erläuterung im Netz gesucht, die aufzeigt, was es mit der "normalen" AU auf sich hat und da wird auch beschrieben, wan wer und wie so etwas ausgefüllt sein muss und so weiter. Kannst dir das ja mal ansehen... http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Abrechnung/Hilfen/KVB-Merkblatt-Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung.pdf

Vlt. kann dir hier ein weiterer User noch einen besseren Tipp wie ich geben?

Liebe Grüße FD