Darf man sich selbst aus dem Krankenstand entlassen (AU)?

8 Antworten

Dein Arbeitgeber hat in diesem Fall nicht recht, aber ich würde den freien Tag an deiner Stelle einfach genießen.

wenn du auf die arbeitsunfähigkeitsbescheinigung drauf schaust, steht da genau voraussichtlich drauf. Da steht keine Warnung dass man vorher nicht arbeiten dürfte

Ohne eine Recherche über arbeitsrechtliche Vorgaben würde ich rein mit dem "gesunden Menschenverstand" sagen:

Bei den meisten Krankheiten kann kein Arzt über etliche Tage voraussagen, wie lange sie bestehen bleiben, so dass man weiter arbeitsunfähig ist. Der Arzt hat nur ungefähre Erfahrungswerte.

Der Arbeitgeber sollte sich doch freuen, wenn ein Arbeitnehmer, dem es wieder gut geht, freiwillig zur Arbeit kommt. Das ist sowohl ein großer wirtschaftlicher und finanzieller Vorteil für den Arbeitgeber als auch eine Entlastung für die Kollegen, eine Freude für die Kunden (falls für diesen Job zutreffend) und eine Befriedigung für den Arbeitnehmer (so er denn seinen Job liebt; und würde er ihn extrem hassen, dann würde er die AU bis zum Ende auskosten).

Wenn man angestellt ist und arbeitet, dann ist man auch versichert. Probleme könnte es evtl. nur geben, wenn man durch die Krankheit schlimme Ausfallerscheinungen hat und deswegen auf der Arbeit einen Unfall erleidet oder einen großen Schaden anrichtet.

Aber wenn man nicht z.B. in der Personenbeförderung oder an gefährlichen Maschinen arbeitet, gibt es genug Jobs, bei denen nichts Schlimmes passieren kann, wenn man dann doch noch etwas schwächelt.

Mein Vorgesetzter meint das wäre Versicherungstechnisch nicht möglich weil die Arbeitsunfähigkeit schon an die Dienststelle weitergeleitet wurde.

Wenn Du arbeiten kannst, Dein Arbeitgeber keine Anzeichen sieht, dass Du noch krank wärst, darfst Du selbstverständlich arbeiten und Dein Arbeitgeber Dich arbeiten lassen.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bestätigen keine AU bis zu einem "fixen, unverrückbaren" Tag sondern "bis voraussichtlich".

Voraussichtlich bedeutet:

  • die AU kann bis zu diesem Tag
  • die AU kann auch über diesen Tage hinaus

bestehen. Sie muss es aber nicht.

Krankheitsverläufe sind nicht bei jedem Menschen gleich.

https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/arbeitsrecht/arbeiten-trotz-krankschreibung/#:~:text=Arbeiten%20trotz%20Krankschreibung%20ist%20grunds%C3%A4tzlich,das%20Arbeiten%20trotz%20Krankschreibung%20verbietet.&text=%22Nimmt%20der%20Arbeitnehmer%20seine%20Arbeit,Angestellte%20auch%20unfall%2D%20und%20krankenversichert.

Grundsätzlich darfst oder kannst du früher wieder arbeiten.

Allerdings steht dein Arbeitgeber in der Fürsorgepflicht und kann dir den Zutritt bzw die Arbeit in seinem Betrieb untersagen. Sei es zu deinen gesundheitlichen Gunsten als auch die deiner Kollegen.

Und. Sollte dir etwas passieren oder sich dein Zustand wieder verschlechtern ist es ein versicherungsrechtliches Problem. Denn, wie gesagt, der AG hat eine Fürsorgepflicht, der er nachkommen MUSS

kugel  21.12.2021, 07:19
@BLAEKK

Okay. Das mag stimmen.

Allerdings steht dem Arbeitgeber es dennoch frei, von seiner Fürsorgepflicht Gebrauch zu machen und den AN bis zum Ende der Krankmeldung nicht zu beschäftigen

BLAEKK  21.12.2021, 07:20
@kugel

Es steht dem Arbeitgeber immer zu, Dich bezahlt freizustellen. Verstehe den Kontext nicht.

kugel  21.12.2021, 07:42
@BLAEKK

Hab ich was von unbezahlt geschrieben?

Der AG entscheidet, ob er einen krankgeschriebenen Angestellten beschäftigt oder nicht.

Unabhängig von den versicherungstechnischen Regelungen

BLAEKK  21.12.2021, 08:56
@kugel

Offenbar liest Du nicht gut.

Rheinflip  21.12.2021, 07:26

natürlich hat der Arbeitgeber ein Problem, wenn der eine nicht Kranken schwachen zur Macht leitenden und Fieber schwitzen Menschen arbeiten lässt

Wer denn sonst?

Beim Arzt gibt es keine Gesundschreibung.

Dein Chef irrt in diesem Fall.