Nach Koma direkt entlassen?

10 Antworten

Er kann alles, wenn er unterschreibt, dass er es auf eigene Risiko macht und dem Personal als zurechnungsfähig erscheint.

Deshalb wird das Personal zunächst zögern mit der Zustimmung, bis die Narkose sicher abgeklungen ist. Andernfalls haben sie das Risiko belangt zu werden.

Jeder kann das Krankenhaus gegen ärztlichen Rat verlassen, wenn er möchte. Das ist schließlich kein Gefängnis.

Du wirst vom behandelnden Arzt aufgeklärt, was für Risiken du hast und musst die Erklärung unterschreiben. Dann kannst du selbstverständlich gehen.

Eine Entlassung gegen ärztlichen Rat ist immer möglich. Der Betroffende muss aber dann für daraus erwachsene Komplikationen (Notbehandlung, Wiederaufnahme im Krankenhaus wegen der selben Diagnose) selber bezahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn die Ärzte ihn als zurechnungsfähig einstufen, könnte er sich direkt nach dem Koma selbst entlassen.

Allerdings sollte nach dem Koma noch eine zeitweise Überwachung stattfinden, da jenes für den Körper ja eine enorme Belastung darstellt und nach dem Aufwachen sofort wieder klarzukommen auch kaum möglich ist.

WEnn der Patient volljährig ist: Ja.Ein Krankenhaus ist kein Knast.

Allerdings muss man dann Unterschreiben, dass man auf eingene Verantwortung geht und die Klink für Folgeschäden nicht haftbar ist