Krankengeld bei zweiter Hüft-OP

2 Antworten

Für mich ist Hüfte links und Hüfte rechts nicht dieselbe Erkrankung. Was ist nun richtig?

Für die Krankenkasse ist es das nicht, weil da ein Zusammenhang besteht.

Sie können sich jedoch gerne mal durch den VdK beraten lassen, ob das nicht der Fall ist.


Wie lange bekomme ich Krankengeld? (§ 48 SGB V)

Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit, d.h. wegen der identischen Krankheitsursache für eine maximale Leistungsdauer von 78 Wochen (546 Kalendertage) innerhalb von je 3 Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Dabei handelt es sich um eine so genannte Blockfrist. Diese beginnt mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die zugrunde liegende Krankheit. Bei einer anderen Erkrankung beginnt eine neue Blockfrist, so dass auch mehrere Blockfristen parallel laufen können. Habe ich einen erneuten Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit?

Es kann ein erneuter Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der Blockfrist gestellt werden wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • erneute Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit

  • mindestens 6 Monate Erwerbstätigkeit oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehend

  • keine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten aufgrund der Krankheit

http://www.onkologie.hexal.de/fragen/krankengeld.php

Die Krankenkasse zahlt nicht, weil ein Zusammenhang besteht.