Kosten für nicht versicherten Nicht-EU-Ausländer im Krankenhaus?

3 Antworten

Zunächst zahlt der Patient selbst.

Nach dem Territorialprinzip zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur im Inland. Im Ausland werden nur Teilleistungen übernommen. Allerdings existieren auch einige Ausnahmen. Für die Inanspruchnahme dieser Auslands-Leistungen ist die European Health Insurance Card (EHIC - bis 2004 Auslandskrankenschein) jedoch Voraussetzung.

Es ist jedoch zu beachten, dass die EHIC nicht überall auf der Welt gilt, sondern in Mitgliedsländern der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Kroatien, Mazedonien und Serbien.

Außerhalb der EU, der Schweiz und des EWR besteht mit Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Israel, Marokko, Türkei, Tunesien, Montenegro und Serbien ein Sozialversicherungsabkommen. Hier ist ein grundsätzlicher, jedoch minimaler Schutz für gesetzlich Krankenversicherte gewährleistet.

Diese Regelungen betreffen in Deutschland gesetzlich versicherte Personen. "Abkommen" impliziert für mich, dass die Regelungen auch im umgekehrten Fall zutreffen.

Das ist aber bei der eigenen Krankenkasse des Patienten zu erfragen.

Alles Gute für dich!

Die Person muss für die Kosten selbst aufkommen. Ob eine Kostenbeteiligung seiner Krankenkasse im Heimatland erfolgen kann, muss er dort erfragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

die etwa 2000,00€ muß er erst selbst aufbringen .

dann zuhause - wenn vorhanden - bei seiner versicherung erstattung beantragen .