Kann man den BG Arzt wechseln?

6 Antworten

normalerweise muss man doch nur 1x zum durchgangsarzt und die anschliessend behandlung führt dann ein anderer arzt durch.. oder?

Lielan84 
Fragesteller
 11.03.2015, 09:02

Also ich kenne es nur von meinem Mann und der musste bis zum Behandlungsende bei dem Arzt bleiben und durfte nicht zu seinem Hausarzt.

Treppensteiger2  11.03.2015, 09:03
@Lielan84

war bei mir anders...

Kater95  11.04.2019, 15:15

Schau was der D-arzt vermerkt hat.

Allgemeine oder besondere Heilbehandlung.

Das ist ein Unterschied.

Bei besonderer Heilbehandlung übernimmt er die Aufgabe.

Hallo, 

grundsätzlich besteht in Deutschland das Recht auf freie Arztwahl. Bei Arbeitsunfällen ist dies jedoch eingeschränkt - aber nicht unmöglich. Du kannst in Absprache mit der Berufsgenossenschaft den Arzt wechseln.

Oft ist es so dass der Durchgangsarzt lediglich zum Hausarzt durch winkt und dieser anschließend die Weiterbehandlung übernimmt. 

Alternativ kann neben den von der Arbeit bestellten Durchgangsarzt auch ein Unfallchirurg des Krankenhauses aufgesucht werden. 

Das muss in Absprache mit der BG erfolgen. Die freie Arztwahl, besonders zu Beginn der Behandlung, ist bei Arbeitsunfällen eingeschränkt. Oft winkt der Durchgangsarzt einfach zum Hausarzt durch, wenn die Grunddiagnose steht und die Weiterbehandlung dem Lehrbuch entspricht.

 

Lokicorax  11.03.2015, 14:59

Nö, keine Absprache mit der BG nötig.  Aber es muss auch weiterhin ein D-Arzt sein.

Erst dieser kann dann entscheiden, ob auch der Hausarzt die Behandlung weiterführen darf. Gerade bei kleineren Verletzungen kann auch der Hausarzt weiterbehandeln.

Die Auswahl deine Arzt bleibt dir frei. Ausser du wirst vom Chef zu eine Betriebsarzt geschickt. :)

ZuumZuum  11.03.2015, 09:01

Auch dann steht mir frei meinen eigenen Arzt aufzusuchen. Der Chef kann mich nicht einfach mal so zum Betriebsarzt schicken es muß um arbeitsmedizinische Belange gehen und er muß erkennbar in Fürsorgepflicht handeln. Lediglich nach Abschluß der Behandlung kann ein Besuch beim Betriebsarzt erforderlich sein um Einschränkungen für die Tätigkeit festzustellen die arbeitsmedizinisch relevant sein können. 

Du hast auch bei einem Arbeitsunfall die freie Arztwahl allerdings mit der Einschränkung das der neue Arzt auch ein D-Arzt der BG sein muß.