Kann ich mein EKG-Diagramm vom Arzt mitnehmen?

10 Antworten

Hallo,

grundsätzlich führt jeder Hausarzt meines Wissens EKG Untersuchungen durch. Eine Mitnahme des Diagramms sollte möglich sein, da es ja um dich geht und du auf nachfrage die Einsicht deiner Krankenakte verlangen kannst. Kennst du dich mit solchen Diagrammen aus, oder warum möchtest du es mit nach Hause nehmen?

Gruß

Eine Mitnahme des Diagramms sollte möglich sein, da es ja um dich geht

Die EKG-Ausdrucke sind aber nicht Eigentum des Patienten, sondern des Arztes (der bezahlt ja auch die Kosten dafür). Außerdem gehört das zu seiner Dokumentation, zu der er verpflichtet ist.

und du auf nachfrage die Einsicht deiner Krankenakte verlangen kannst.

Das ist richtig, begründet aber keinen Besitz- bzw. Mitnahmeanspruch des EKG-Ausdrucks.

@bitmap

Bis jetzt habe ich keinen Arzt kennengelernt, der einem das Diagramm verweigert. Man kann es dem Patienten ja z. B. zukommen lassen. Rechtlich gesehen gebe ich dir Grundsätzlich Recht.

Hi nineeneleven,der EKG-Streifen verbleibt beim Arzt,der es anfertigt.Falls der Hausarzt einen EKG-Apparat besitzt,kann er bei entsprechender Indikation eines schreiben und migt mit Dir den Befund besprechen.Auch dann verbleibt das Diagrammbeim HA.Im Krankenhaus wirst Du nur nach ausdrücklichem Verlangen über den Befund aufgeklärt.in der Praxis wird so ein Verlangen nicht gerne gehört und noch weniger gern erfüllt.Juristisch einwandfrei ist das nicht,LG Sto

Kann ich mein EKG-Diagramm vom Arzt mitnehmen

Wenn du "mitnehmen" in dem Sinne meinst, ob es dann in deinen Besitz übergeht: Nein. Der EKG-Ausdruck ist Eigentum des Arztes, der das EKG gemacht hat. Und er braucht das auch für die Dokumentation zu der er verpflichtet ist. Wenn du "mitnehmen" in dem Sinne meinst, ob ein Facharzt dir den Ausdruck für den Hausarzt mitgibt, dann kann der Facharzt das der Einfachheit halber tun, muss er aber nicht.

und kann das EKG vom Hausarzt durchgeführt werden?

Insofern er die notwendige Ausstattung dafür hat: Ja.

Zu 1: Entgegen vieler anderer Aussagen hier hast du NATÜRLICH das Recht (auch in der GKV) alle bei dir erhobenen Befunde zu erhalten. Aber: Das Original ist Eigentum des Arztes. Er ist jedoch verpflichtet, dir Kopien/Zweitausfertigungen aus zu händigen, kann dafür aber Unkostenerstattung verlangen.

Zu 2: Einen Hausarzt, der kein EKG in seiner Praxis anfertigen kann, würde ich ganz schnell wechseln. Das sollte überall möglich sein. Die Qualität der Befundung kann natürlich schwanken - aber hier ist es wie überall in Sachen Hausarzt: Es gibt gute und schlechte.

Wenn Du in der GKV versichert bist, dann bleibt der Schrieb des EKG Eigentum des Arztes und er ist in keiner Weise verpflichtet, es Dir persönlich auszuhändigen.

In der PKV, in der Du ja selbst den Arzt bezahlst, hast Du auch das Recht, die Herausgabe des Schriebs zu verlangen, da es durch die Bezahlung Dein Eigentum wird.

Auch das EKG eines Privatpatienten bleibt Eigentum des Arztes, man kann nur (GKV und PKV) Kopien gegen Bezahlung verlangen.http://www.kassenarztrecht.net/behandlungsfehler/50122295a8113ba01.html

@wheuhx

Der entscheidende Satz in dem von Dir angegebenen Link lautet ja: "Nicht zuletzt normieren auch die privatärztlichen Gebührenordnungen (GOÄ/GOZ), dass erbrachte Leistungen in den ärztlichen Unterlagen aufzuzeichnen sind.".

Alle anderen erwähnten Urteile und Anmerkungen gelten nur für die GKV.

Der Arzt muss also aufzeichnen, was klar ist, aber unabhängig davon hat der Patient den Schrieb bezahlt und kann ihn mitnehmen.

Der Arzt darf sich natürlich eine Kopie davon anfertigen.