Ich habe einem Patienten die falsche Spritze gespritzt, kann es zur Kündigung kommen?

12 Antworten

Bei einer Thrombosespritze kommt es zu keinen Nebenwirkungen und Problemen wenn du statt einer 40er eine 20er gespritzt hast.

Was aber zu Problemen führen kann, dass dich das dortige Personal spritzen lässt. Das gehört absolut nicht zu den Aufgaben eines Fjs'lers und die medizinische Versorgung im allgemeinen und im besonderen ist für dich ansich Tabu.

Selbst wenn es sich nur im s.c. Injektionen handelt darfst du diese nicht spritzen. Hättest du zumindest die Krankenpflegehelferausbildung, wäre das OK.

Hier sehe ich den Punkt an dem es Probleme geben könnte, nicht nur für dich, sondern auch für die examinierten KRäfte, die dir das übertragen haben.

Ich glaube kaum, dass bei einem solchen Fehler eine Kündigung ausgesprochen wird.

In Krankenhäusern werde so viele Fehler gemacht!!! Z. B. statt der Milz die Niere entnomme, das falsche Bein amputiert etc. etc. (Alles in meiner unmittelbaren Nähe passiert.)

Ich vermute, dass du nur IM gespritzt hast, nicht IV.

Und warum sollten noch mehr Verbote für die Kollegen kommen? Welche denn? Die Krankenhäuser sollten bei der derzeitigen Unterbesetzung doch froh sein, dass sie überhaupt noch Personal bekommen - unterbezahlt und überlastet wie die armen Leutchen sind!

Nein, ich denke nicht, dass du dich wegen eines Fehlers schämen musst oder dass du gekündigt wirst.

Aber in Zukunft bitte besser aufpassen, denn der Patient ist der Leidtragende, und es geht nicht immer so glimpflich ab wie diesmal...

Es war IM.

Ich finde es schon einmal gut, dass du gleich die Wahrheit gesagt hast, es gibt genug Menschen die nichts dazu gesagt hätten und damit den Patienten in Gefahr gebracht hätten 

wenn die Ärzte sagen, dass es ok ist und der Patient keine Schäden davon tragen wird, dann musst du dir keine Sorgen machen, wir sind alle Menschen 

ich arbeite selber als Gesundheits und Krankenpflegerin und ich weiß genau was viel Stress und Unterbesetzung bedeuten kann...

mach dir keinen Kopf, es gibt viel schlimmere Fehler die man hätte begehen können, ich empfehle dir aber trotzdem das nächste mal trotz viel Stress und Hektik genau hinzuhören damit so etwas nicht noch einmal passiert 

ALs FSJler darf du gar nicht Spritzen oder Medis verabreichen.

Aber das Krankenhaus darf es dir auch nicht erlauben, soweit ich weis.

Du spritzt als FSJlerin? Unfassbar, das dürfen nur Fachkräfte machen.
Das hat jetzt überhaupt nichts mit Können zu tun, sondern geht um die rechtliche Situation.

Das habe ich mich auch gefragt. Das dürfen eigentlich nur Ärzte und Pflegepersonal bzw. andere geschulte Mitarbeiter (z.B. MTAs). Ich bin mir da ziemih sicher, da meine Mutter im KH arbeitet und meine Schwester Zahnärztin ist. Ich meine, dass nicht mal Rettungssanitäter einfach eine Spritze setzen dürfen, die brauchen immer die Anweisung des Notarztes. Sollte rauskommen, dass in dem KH ein/e Praktikant/in FSJler/in Spritzen setzt, bekommt man dort HOFFENTLICH ernsthafte Probleme. 

@lewei90

Nein, auf ärztliche Anweisung darf sie das sehr wohl, wenn sie vorher darauf eingewiesen worden ist und die Maßnahme sicher beherrscht. 

Zu dem Punkt mit den Rettungssanitäter...

Die höchste nicht-ärztliche Qualifikation im Rettungsdienst ist der Rettungsassistent bzw. der Notfallsanitäter. Dieser darf unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl eigenverantwortlich bestimmte Medikamente verabreichen (z.B Glucose bei Hypoglykämie). Auch der Rettungssanitäter darf (theoretisch) unter bestimmten Voraussetzungen Medikamente verabreichen, zB Suprarenin bei Reanimation. 

@Erenenenen

Ein Rettungssanitäter hat immerhin eine Ausbildung. FSJ ist nichts anderes als ein Praktikum, nur halt länger. Zeige mir mal bitte die Richtlinie/Vorschrift, die das erlaubt.

@maja0403

Als RS muss man auch Praktika absolvieren, zB im Aufwachraum, wo man auch Medikamente appliziert. Dies wird in der theoretischen Ausbildung zwar kurz gezeigt (Aufziehen & Überreichen), jedoch wird man auf das Spritzen von zB Analgetika wie Dipidolor selber erst im KH eingewiesen. Zeige DU MIR also demnach doch mal eine Vorschrift, die das verbietet. 

@Erenenenen

Als RS in der Ausbildung. Hier gehts aber um FSJler. Das ist was ganz anderes. Begreife das doch endlich: FSJler sind Laien, ein RS kann man nicht als Laien bezeichnen.

@maja0403

FSJ‘ler sind keine Laien. Sie werden im Rahmen ihrer Tätigkeit auf die durchzuführenden Maßnahmen eingewiesen bzw. Ausgebildet. FSJ‘ leer mit Praktikanten gleichzusetzen ist einfach falsch

@Erenenenen

Natürlich sind FSJ'ler Laien. Aber vom feinsten. Sie dürfen keine Behandlungspflegen, oder medizinische Tätigkeiten ausübeb. Sie werden nicht ausgebildet. Sie machen ein Jahrespraktikum. Ich lade dich gerne mal ein, zu meinem Arbeitsplatz in der Klinik zu kommen. Dann kannst du dir mal die verschieden Aufgabenbereiche von Praktikanten, über Azubis, Pflege- und medizinisches Fachpersonal, sowie Ärzte anschauen. Auch gerne die, der Verwaltungsmitarbeiter und Reinigungskräfte. Nicht, dass du hier noch raushaust, dass die auch spritzen dürfen. Deine Ansichten sind ja gruselig. Da hätten wir schon längst keine Patienten mehr.

@Britta1983

Ich glaube da hat jemand den Sinn eines FSJ nicht verstanden. 

Ein FSJ ist definitiv und explizit NICHT als Praktikum anzusehen. FSJ‘ler werden je nach Tätigkeit SEHR wohl ausgebildet, zB zum Rettungshelfer im Krankentransport...

Und auch noch mal extra für dich: Was an deinem Arbeitsplatz üblich ist ist ziemlich Wumpe. Fakt ist, das durch die rechtliche Lage JEDER dazu berechtigt ist, Medikamte auf ärztliche Anweisung zu applizieren, wenn diese Person von Fachpersonal auf die Applikationsform eingewiesen wurde. 

Das FSJ‘ler Medikamente spritzen (zB im Aufwachraum) ist eine übliche Praxis in Krankenhäusern. 

@Erenenenen

Nein, es ist keine übliche Tätigkeit von FSJ'lern. Ja, ich denke auch, dass du den Sinn des FSJ nicht verstanden hast. Ach ja, schau mal ganz unten im folgendem Text, unter dem Abschnitt " Tätigkeiten, die für FSJ Freiwilige ausdrücklich nicht einzusetzen sind"... Gleich der erste Punkt

"Das FSJ-Handbuch
Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Freiwilligen Sozialen Jahres ist die Aufnahme
der Freiwilligen als Mitglied im Team. Dazu gehört z. B. auch, dass den Freiwilligen eine kontinu-
ierliche Teilnahme an Stationsbesprechungen oder an der Übergabe etc. ermöglicht wird, um
einen Einblick in die Gesamtzusammenhänge zu erleichtern, den Kontext der eigenen Tätigkei-
ten zu erfassen und um die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Entwicklung zu schaffen.
Wenn in der Einrichtung Supervision angeboten wird, sollte geprüft werden, ob die Teilnahme der
Freiwilligen möglich ist. Den Freiwilligen sollte ermöglicht werden, in die verschiedenen Bereiche
der Einrichtung Einblick zu erhalten. Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und konti-
nuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können:
Pflegerische Tätigkeiten
 Mithilfe beim Betten von Kranken
 Hilfestellung bei der Vorbereitung von Patient(inn)en für Operationen und Untersuchun-
gen in Zusammenarbeit mit Fachpersonal
 Zusammen mit Fachpersonal Patienten aus dem OP holen
 Mithilfe bei einfachem Verbandwechsel
 Vitalzeichenkontrolle (nur bei Routinekontrolle, nicht bei der gezielten Patientenüberwa-
chung)
 Körpergröße und Gewicht feststellen
 Urinmenge messen
 An- und Auskleiden der Patient(inn)en
Unterstützung bei der Körperpflege
 Mithilfe bei Teil- und Ganzwaschungen von leicht Kranken
 Reinigungsbäder
 Fußbäder
 Hautpflege bei intakter Haut
 Haarpflege, z. B. kämmen, Haare waschen
 Mund-, Zahn- und Prothesenpflege
 Unterstützung beim Schneiden der Finger- und Zehennägel (nicht bei Diabetikern)
Hilfestellung beim Essen
 mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
 Getränke anreichen
 Bei der Essensaufnahme Hilfestellung geben (nicht bei Patienten mit Schluckstörungen
und sonstigen Gefährdungen)
 Mithilfe beim Ausscheiden
 Begleiten zur Toilette
 Steckbecken reichen und abnehmen
 Säuberung von Steckbecken, Urinflaschen
 Katheterbeutel entleeren
Weitergabe von Beobachtungen
 Weitergabe von Beobachtungen bei Patienten und Angehörigen an die verantwortliche
Pflegeperson
Patientenbegleitdienste und Hilfen zum Erhalt und Ausbau sozialer Kontakte
 Begleitdienste (Spaziergänge, Krankenhauskapelle, Cafeteria ...)
 Begleitung zu Untersuchungen und Fachärzten
 kleine Besorgungen
 Beschäftigungen mit Patienten (z. B. vorlesen, spielen etc.)
 Botendienste
 Unterstützung bei der Mobilisation von Patienten (z. B. Gehübungen ...)
 Hol- und Bringdienste

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
 Mithilfe beim Verteilen der Mahlzeiten
 Geschirr einsammeln
 Umfeld der Patienten in Ordnung halten 

Tätigkeiten, für die FSJ-Freiwillige ausdrücklich nicht einzusetzen sind
 Injektionen und Blutabnahmen
 Bereitstellen und Umstecken von Infusionen
 Richten und Austeilen von Medikamenten
 Katheterisieren und wechseln von Katheterbeuteln
 Reinigungs- und Kontrasteinläufe
 Wundverbände und Verbandswechsel
 Lagerung von Schwerkranken
 Begleitdienste bei Verwirrten oder schwer psychisch Kranken bzw. gefährdeten Pati-
ent(inn)en
 Rasieren zur OP-Vorbereitung
 Entgegennahme von ärztlichen Anordnungen
 Beratungsgespräche mit Angehörigen und Auskunftserteilung
 Nachtwache/Nachtdienste
 Alleinige Anwesenheit auf der Station"

@Britta1983

Das mag in eurem Handbuch so stehen, ist allerdings rechtlich nicht haltbar. Mal ganz davon abgesehen das hier ausdrücklich die rede von Injektionen ist, nicht von Medikamte allgemein. Bei vorhandener Viggo darf ein FSJ‘ler das sehr wohl. 

@Erenenenen

Das steht nicht in "unserem" Handbuch so. Das ist ein offizielles Handbuch, welches deutschlandweit greift

@Erenenenen

Und nein, nichtmal eine Krankenschwester darf etwas in die Vene injizieren. Außerdem geht es doch hier ums spritzen, was bekanntlich eine Injektion ist. 

@Britta1983

Herrgottnochmal, NEIN !

Aber wer sich nicht belehren lässt, der stirbt halt dumm

@Erenenenen

Oh doch. Befass dich mal genau damit, dann kriegst du es auch noch raus. Na ja, ich werde mal meinen Kollegen vorschlagen, dass Praktikanten zukünftig unsere Aufgaben übernehmen. Bei Rückfragen verweise ich dann an dich. Dann können wir Ärzte uns ja alle zur Ruhe setzten...

@Britta1983

Das war so klar...

So standhaft kann nur ein Arzt auf seiner offensichtlich falschen Meinung beharren 

@Erenenenen

Hat nichts mit Meinung zu tun. Ganz einfach nur mit Gesetzen. Und wenn du diese nicht kennst, dann kannst du sie ganz einfach nachlesen. 

@Erenenenen

Du mußt uns nun wirklich nicht belehren. Ich habe viele Jahre in
diversen med. Bereichen gerarbeitet und weiß ziemlich gut was erlaubt ist und was nicht.
Und nein ich bin kein Arzt.

@Britta1983

Und nein, nichtmal eine Krankenschwester darf etwas in die Vene injizieren.

Sorry, aber da muss ich eingreifen!

Eine Krankenschwester darf sehr wohl auf Anweisung sämtliche Medikamente i.v. verabreichen. Das gehört zu ihren alltäglichen Aufgaben. Das hat sie gelernt und diese Inhalte sind abgeprüft worden.

Ich bezweifel doch stark, dass du eine examinierte, aktive Krankenpflegerin bist. Sowas kann eigentlich nur jemandem einfallen, der noch nie eine Intensivstation, die Anästhesie oder die Notaufnahme von innen gesehen hat.

@Maxxismo

Ich ergänze (und entschuldige mich in aller Form falls notwendig):

Brittas Aussagen sind bezogen auf Deutschland komplett falsch. Allerdings könnte es sein, dass sie sich auf Österreich bezieht. Die Rechtslage dort kenne ich nicht.

@Maxxismo

Eine Krakenschwester darf das, das ist richtig. Aber eine FSJlerin ist keine Krankenschwester. Die darf das auf keinen Fall.