Habe ich Hartz 4 Anspruch bei Aufnahme eines Pflegekindes während der Arbeitslosigkeit?

7 Antworten

Ich verstehe jetzt irgendwie noch nicht den genauen Zusammenhang Deiner Fragestellung mit möglichen Ansprüchen auf ALG I / II in Verbindung mit der baldigen Ankunft eines Pflegekindes. 

Kläre uns daher bitte erst einmal grundlegend deutlich detaillierter darüber auf, was es mit diesem Pflegekind auf sich hat. 

 - Wie / warum kam es zu dieser baldigen Pflegschaft ?

 - wann wurden die Anträge dieses Pflegschaftsverhältnisses gestellt ?

 - kommt das Pflegekind aus familiärem / verwandtschaftlichem Umfeld und ist die Pflegschaft durch Dich zumal in Deiner aktuellen Situation sinnvoll, bzw. unabwendbar ?

 - wie alt ist das Pflegekind und warum könntest Du dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen ?

Das stellt keinerlei Kritik an Deiner Frage zum Vorhaben dar, sondern es muss halt erst einmal geklärt werden, wie Deine ( "EURE künftige" ) Situation dann konkret aussehen könnte. ( bzw. ob die Pflegschaft dann überhaupt sinnvoll / möglich wäre ). Das lässt sich mit den bisherigen Infos leider noch nicht beantworten. Da würde gewiss auch das Jugendamt grundsätzlich noch mitreden wollen...gar müssen...( zum Wohle des Kindes )

Hallo und vielen Dank, das sind wichtige Fragen/Hinweise die ich gerade in einem anderen Kommentar beantwortet habe. 

Mit dem Jugendamt bin ich - allein weil beruflich - von Anfang an in Kontakt. Die Kleine ist jetzt 9 1/2 Monate, ich kenne sie quasi von Anfang an und es hat sich mehr oder weniger "so ergeben", dass alle zuständigen Personen eine Pflegschaft befürworten, da so die Bindung,  die sie zu mir hat, erhalten bleibt. Natürlich wusste ich da nicht von der drohenden Entlassung und habe den Fehler gemacht, die Tatsachen transparent zu machen vor der Chefin.

@JeyBra

Und bei Deinem Partner kannst Du nicht mit versichert werden ? Denn das Jobcenter wird grundlegend dann erst mal das gesamte Einkommen ( also Netto-Arbeitslohn + Pflegegeld ) gegen den reinen Gesamtbedarf Eurer Familie aufrechnen. ( deine möglichen Beiträge zur KV würden dabei berücksichtigt werden )

Denn wenn Du vom Jugendamt wirklich weiterhin grünes Licht bekommst für die Pflegschaft in dieser Situation, so wird das Jobcenter dennoch das Pflegegeld zusammen mit dem Einkommen Deines LGV als Gesamteinkommen betrachten. ( alles Netto )

Rechnen wir also mal ganz grob über den Daumen, dass das Jobcenter als Grundbedarf für 2 Erwachsene in eheähnicher Gemeinschaft je 85 oder 90 % der RL annimmt und für die Lütte ( unter 6 Jahren ) nochmals 60 % zzgl. ggf Mehraufwand für Windeln etc. Das wären dann etwa ~ 920 - 1000 Euro zzgl. ( angemessener ) Brutto-Warmmiete und abzüglich seiner Werbungskosten / Freibeträge ( je nach Höhe seines Netto-Einkommens ) und Deiner Versicherungsbeträge für die KV.

Rechnet daher erst mal durch, was Euch nach Abzug der Brutto-Warmmiete und den 200 Euro KV dann noch übrig bleiben würde für 2 Erwachsene und ein Kind unter 6 Jahren. Dann KÖNNTE man zumindest schon mal grob abschätzen, ob es überhaupt ergänzende Leistungen vom Jobcenter geben KÖNNTE. 

Denn wenn Ihr beiden Erwachsenen in einer Ehe / eheähnlichen Gemeinschaft zusammen lebt, so seid Ihr gegeneinander auch primär betrachtet  "einstandspflichtig" .

@Parhalia

Soweit richtig, nur wird das Pflegegeld nicht als Einkommen angerechnet bei ihr. Nur das Pflegekind trägt durch das Pflegegeld seinen Bedarf in der Bedarfsgemeinschaft selbst.

Pflegegeld darf nicht angerechnet werden, dazu gibt es einschlägige Urteile.

Nutzt ihr nur nichts, sie wird bei der Konstellation kein ALG2 bekommen, da müsste der Mann schon sehr wenig verdienen.

@passaufdichauf

@passaufdichauf,

wären wir rechnerisch ( ALG II ) dann nicht sogar auf DER Ebene, dass nur die beiden "eheähnlich zusammenlebenden" Erwachsenen noch berücksichtigt würden, oder berücksichtigt das "Pflegegeld" dabei zusätzlich den Bedarf an Ernährung des Pflegekindes ?

( bin dabei aber auch in dieser Thematik überfragt...)

@Parhalia

Die Rechnung ist insoweit simpel (wenn ich das hier nur mal grob überschlage): Das Pflegekind hat einen "Bedarf" von 300 Euro ALG2 plus die Kosten der Unterkunft (bei 3 Personen ein drittel der Miete, sagen wir mal, damits einfach bleibt 300 Euro bei 900 Euro Gesamtmiete). Macht 600 Euro.

Dagegen stehen seine "Einnahmen" 190 Euro Kindergeld plus 650 Euro Pflegegeld. Furs Kind gibt's also nix mehr, und das Kind macht noch 240 Euro plus jeden Monat.

Die Erwachsenen müssen sich somit ihren "Bedarf" aufteilen, zweimal 400 Euro ALG2, macht 800 Euro plus den Rest der Miete, 600 Euro.

Macht zusammen 1400 Euro. Verdient der Beamte mehr, gibt's nix mehr vom Amt.

Und die haben immer 240 Euro plus vom Pflegekind.

@passaufdichauf

Dann liegen wir doch garnicht mal in der Theorie zu weit auseinander. Somit werden die Kosten des Pflegegeldes beim ALG II also doch gegengerechnet.

( Ernährung des Kindes/ Grundversorgung / Sonderbedarfe und Mietanteil )

Denn das Kind gehört in der Gesamtrechnung ja doch dann zur "Bedarfsgemeinschaft" aus dem Baby selbst und den zwei Erwachsenen. Nur halt bei der Pflege mit dem Unterschied, dass der finanzielle ( anteilige ) Unterhalt für das Kind damit anteilig abgedeckt ist.

Anders waren meine Berechnungsvermutungen somit auch nicht sonderlich. ( Abgesehen von der angemessenen Brutto-Warmmiete, möglichen Werbungskosten des arbeitenden Partners ( sofern nicht bereits steuerrechtlich / arbeitgeberseitig auf anderen Wegen verrechnet und natürlich "angemessene KDU". Die Krankenkassen-Beiträge für die Frau natürlich noch. Beim Pflegekind müsste die KV dann ja im Pflegegeld bereits mit berücksichtigt sein.

Nur kommen wir zu meinem "Grundgedanken" zurück...wäre eine freiwillige "Pflegschaft" überhaupt trag- / und bewilligbar, wenn die pflegenden Eltern für sich selbst nicht mal nicht einmal das nötige Grundeinkommen hätten ?

Denn in diesem Zusammenhang stelle ich Deine Annahmen der rein "familiären"  Finanzplanung nicht einmal "ad absurdum" oder meinungsrechtlich auch nicht grundlegend als unberechtigt dar, @passaufdichauf.

Nur wie gesagt, persönlich bin ich in solch einer Konstellation nun mal wirklich überfragt und gegen die reine Fragestellung an sich verhalte ich mich da ganz neutral.

Ich denke mal, es kommt auch drauf an, was dein Partner verdient.

Gibt es nicht die Möglichkeit, dich bei deinem Partner mitzuversichern?

Leider nicht - dieser ist als Beamter privatversichert und zudem sind wir nicht verheiratet 

Auf ALG 2 sicher nicht, da du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehst. Auf Grundsicherung möglicherweise...

Aber frag das nicht uns, sondern deinen Sachbearbeiter vom Jobcenter. Der kennt deine konkreten verhältnisse besser.

In der Grundlage ist das SO nicht richtig beim ALG II @atzef. Grundlegend haben "arbeitsfähige" Eltern durchaus Anspruch auf ALG II - Leistungen , auch wenn sie je nach Alter des Kindes aktuell nicht / nur eingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Das gilt aber in der Regel nur für "leibliche / rechtliche" Eltern. Aber hier geht es in der Fragestellung ja um eine Pflegschaft, welche zudem während aktueller Arbeitslosigkeit ja erst einmal grundlegend angetreten werden soll. ( also aktuell noch garnicht mal besteht ... )

Und daher sehe ich hier u.U. erst einmal die Frage, ob die Pflegschaft an sich dann  überhaupt zustande kommen könnte. ( laut Fragestellung "kommt die Lütte" ja erst in zwei Wochen dort zur Pflege )

Sehr schwierig!

Was sagt eurer Jugendamt zu eurer finanziellen Situation?

Ihr dürft auf keinen Fall auf die Zahlung des Pflegegeldes zur Sicherung eurer Finanzen angewiesen sein! Das Geld kann von einem auf den anderen Tag wegfallen, dazu muss die Lütte nur mal länger ins Krankenhaus....

Anspruch auf ALG2 hast du immer dann, wenn eurer gesamtes Einkommen (das Pflegegeld wird hier nicht angerechnet) nicht zur Deckung eures Bedarf ausreicht.

Da dein Partner Beamter ist, halte ich sein Einkommen aber für zu hoch! Da werdet ihr kein ALG2 bekommen für dich.

Ich lese gerade: ihr seid nicht verheiratet...dennoch bleibt euch nichts anderes übrig, als die Kosten für deine Krankenversicherung selbst zu tragen (sind übrigens "nur" 154 Euro).

Es geht nicht nur ums Verheiratetsein, sondern vor allem darum, dass es nichts bringt, da mein Partner privatversichert ist. Da ich heute morgen mit der Krankenkasse sprach, weiß ich, dass ich 171 Euro monatlich zahlen müsste.

Nochmal: es geht mir nicht um den Bezug von zusätzlichen Geldern, sondern nur darum, krankenversichert zu sein - muss die Kleine ja auch über mich versichern.

Selbstredend weiß ich, dass das Pflegegeld quasi ein "Goodi" ist - mein Partner verdient gut, ja. Dennoch hat das Jugendamt vorgeschlagen, in Erfahrung zu bringen, ob es noch eine andere Möglichkeit gibt, das Krankenkassenproblem zu lösen - es soll ja möglichst viel Geld beim Kind landen und wir stellen uns schon ganz schön um...es bedarf natürlich einiger Einschränkungen, wenn eigentlich beide Parteien gut verdient haben, plötzlich aber nur einer verdient und für ein Baby bestmöglich gesorgt werden soll!

@JeyBra
Dennoch hat das Jugendamt vorgeschlagen, in Erfahrung zu bringen, ob es noch eine andere Möglichkeit gibt, das Krankenkassenproblem zu lösen 

Die Lösung: es gibt keine! Außer, du bist noch unter 23, da kannst du dich bei deinen Eltern familienversichern.

Und du schreibst, dein Partner verdient gut, wie kommst du dann auf die Idee, ALG2 für dich beziehen zu können? Das ist eine Steuerleistung für BEDÜRFTIGE! Ihr seid nicht bedürftig.

@passaufdichauf

Ich hab das Gefühl, mich ständig zu wiederholen...Bitte lies noch einmal meinen Kommentar zu dir, in dem ich mich ausführlich erkläre! 

Ich kam nicht auf die Idee mit dem ALG2, sondern die Krankenkasse, weil das - und wenn man nur Anspruch auf einen Euro hätte - die Problematik der Krankenversicherung lösen würde. Also wollte ich das nur in Erfahrung bringen, kein Grund, mich anzugreifen. 

@JeyBra

Ich greife dich nicht an. Ich finde nur die Vorstellung dreist, das wir, die Steuerzahler, deine KV bezahlen sollen, weil dein Partner da kein Bock drauf hat.

Er ist Beamter, verdient gut, und hat für euch zu sorgen.

@passaufdichauf

Wer redet denn von "keinen Bock haben" ? Solche Aussagen sind selbstverständlich Angriffe! Es ging nur um meine simple Frage, ob es anderweitig möglich ist, dass die KV-Kosten übernommen werden.