Dauer der Aufbewahrungsfrist der Krankenhausakten?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Krankenakten (stationäre Patienten) 30 Jahre
  • Krankenhausberichte 10 Jahre
Weltenwandlerin  21.03.2010, 21:52

stimmt!

Hallo Raller.Ich habe die Erfahrung gemacht solche Angelegenheiten immer persönlich zu klären.Das ist zwar zeitaufwändiger,aber ich bin bis jetzt immer ans Ziel gekommen.Wenn du Glück hast geht sofort jemand mit dir ins Archiv und du kannst die Berichte sofort mitnehmen.Außerdem habe ich mir angewöhnt ALLES von allen Ärtzen sofort mitzunehemn,oder zum Hausarzt schicken zu lassen.So hat man alle Akten bei Bedarf griffbereit.

Raller 
Fragesteller
 22.03.2010, 11:09

Da habe ich vor 25 Jahren in der DDR noch nicht gedacht, denn da wurde alles aufbewahrt von den Behörden und Ämtern.

Dann wende dich direkt an deine Krankenkasse - die haben zwar die Akten nicht, können dir aber zumindest Auskunft über den Befund geben, wenn es dir was nützt.

Es kommt darauf an, welche Akten es waren. Maximal 30 Jahre!

Frag einfach nochmal nach, vielleicht besser persönlich!

Vielleicht hat auch dein damaliger Hausarzt noch Berichte!

Krankenakten müssen 30 Jahre aufbewahrt werden, da nach dem BGB Schadensersatzansprüche so lange geltend gemacht werden können. Ist die Akte vorher vernichtet, hat der Pat. keine Chance seine Anspüche zu beweisen, dann wird die Beweislast umgekehrt und das Krankenhaus, die Paxis muss beweisen dass alles in Ordnung war. Das geht nicht ohne Akte. Rötntgenbilder können nach 10 Jahren vernichtet werden. Der Befund jedoch nicht. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat Empfehlungen zur Archivierung und Dokumentation von Krankenakten herausgegeben.