chronisches Lymphödem im Bein

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Hallo moni72,

Sie schreiben:

ich habe ein chronisches Lymphödem im li Bein, dadurch bin ich in meiner Lebensqualität sehr eingeschrenkt.<

Antwort:

Die Diagnose "Lymphödem" steht häufig im Zusammenhang mit der Diagnose "Fibromyalgie!"

Alarmstufe Rot für den Fall, daß Sie zu einem späteren Zeitpunkt einmal die Erwerbsminderungsrente beantragen wollen oder müßen, weils nicht mehr so weiter geht!

Denn der Begriff "Fibromyalgie" ist für manche Sachbearbeiter ein rotes Tuch!

Deshalb:

Rechtzeitig reagieren und die Weichen von Angang an richtig stellen!

Die Deutsche Rentenversicherung schaltet bei vielen Rentenanträgen im Zusammenhang mit Fybromyalgie total "auf Stur" und läßt Ihre Versicherten im Regen stehen!

Aus diesem Grund zahlt es sich für Sie jetzt schon langfristig aus, wenn Sie mit Ihren Ärzten dieses Thema ausführlich besprechen und begründen, daß eine andere Diagnosebezeichnung gewählt wird!

Siehe hierzu den aktuellen Fall der Familie Ries unter Google>>zwergdavid-gegen Goliath!"

Auch unter "Google>>ZDF-volle Kanne-Ärger um die Erwerbsmindeurngsrente" geht es um ähnliche Dinge, wo der Betroffene jahrelang im Regen stand.

Daraus sollten Sie lernen, daß die Sozialversicherung zwar sehr pünktlich die Beiträge einzieht aber wenn es an "das Leisten" geht zuweilen sehr , sehr knausrig ist!

Akute Verhärtung des Gewebes im Oberschenkel, Bewegungseinschränkung und Schmerzen. Da diese Erkrankung nicht reversiebel ist und ich mit 40 Jahren leider dadurch auch nicht mehr so belastbar bin möchte ich ein Antrag auf Schwerbehinderung stellen.<

Hierzu steht in der versorgungsmedizinischen Verordnung des bmas im Kapitel 9.2.3. unter anderem:

Lymphödem an einer Gliedmaße

ohne wesentliche Funktionsbehinderung, Erfordernis einer Kompressionsbandage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10

mit stärkerer Umfangsvermehrung (mehr als 3 cm) je nach Funktionseinschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 40

mit erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der betroffenen Gliedmaße, je nach Ausmaß . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 70

bei Gebrauchsunfähigkeit der ganzen Gliedmaße . . . . . . . . . . 80

Entstellungen bei sehr ausgeprägten Formen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.

Sie sehen also auch hier, daß einer konsequenten Vorbereitung eine ganz besondere Bedeutung beizumessen ist!

Juristische Laien sind da im Einzelnen total überfordert!

Es gilt jetzt also, daß Sie mit Ihrem Hausarzt zusammen einen guten Weg finden, wo Ihr Handikap fachkundig auf den Prüfstand kommt, nochmals gründlichst untersucht wird und der bewertende Facharzt/möglichst Chefarrzt einer Spezialklinik für Sie einen detaillierten Arzt/Klinikentlassungsbericht ausfertigt!

Im Idealfall lassen Sie sich durch Ihren Hausarzt vor einer Antragsstellung in eine Spezialkinik einweisen, gründlichst untersuchen und einen umfangreichen, glasklaren, unwiderlegbaren Entlassungsbericht fertigen, welcher unbedingt vom Chefarzt (nicht nur von einem Assistenzarzt) unterzeichnet werden sollte!

Sagen Sie Ihren Ärzten auch, daß der Begriff "Fibromyalgie" nicht zielführend sei und ein anderer, spezifischerer Fachbegriff als Diagnose verwendet werden soll, weil die Sozialversicherungsträger sonst nicht mitspielen und querschießen!

Wo ein Wille ist, ist auch Weg!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Sprich mal mit deinem Arzt drüber, der kann dir auch sagen, an welche Ämter du dich wenden kannst.

den antrag kannst du beim versorgungamt stellen