Schwerbehinderungsgrad auf +50% möglich (Diabetes)?

3 Antworten

Hallo Hamsterminy10,

Sie schreiben:

Schwerbehinderungsgrad auf +50% möglich (Diabetes)?

Antwort und Richtgstellung:

Die Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung ausgewiesen und gilt ab GDB 50 bis GDB 100!

Unter GDB 50 liegt keine Schwerbehinderung, sondern Behinderung vor!

Ob durch einen Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt ein höherer GDB erreicht werden kann, das kann nur ein fachlich versierter Sachverständiger beurteilen!

In jedem Fall muß die eigene Krankenakte auf dem neuesten Stand, glasklar und aussagefähig sein, denn die Entscheidungen werden in der Regel an Hand der Aktenlage getroffen!

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versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html

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erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Ohne kompetenten Rechtsbeistand wie z.B. VDK sollte kein Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt eingereicht werden!

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vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

aber auf jeden Fall kommen noch folgende Beeinträchtigungen hinzu: Diabetes typ 1, Charcot-Fuß, Polyneuropathie , häufige Blutungen im Auge (regelmäßiges Lasern) Arthrose oder Rheuma in den Händen (weiß nicht genau welches von beiden) und auch manchmal einen BZ von über 500, also die Person spritzt auch Insulin.

Könnte man mit einer Erhöhung rechnen?

Antwort:

Sie können nicht einfach die verschiedenen gesundheitlichen Störungen addieren, denn wenn dies so wäre, dann würden sich bei manchen chronisch schwer kranken Menschen Behinderungsgrade von über GDB 100 ergeben!

Vielmehr ist es so, daß sich diverse gesundheitliche Schädigungen in Ihren Auswirkungen überschneiden und in der Praxis zusammengefaßt werden!

Dies können Sie z.B. dem folgenden VDK-Video entnehmen:

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vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9216/grad_der_behinderung_gdb

Fazit:

Es gibt keine Garantie, daß ein Verschlechterungsantrag Erfolg hat!

Es kann durchaus vorkommen, wie die Praxis zeigt, daß ein Verschlechterungsantrag "nach Hinten" losgeht und eine GDB-Herabstufung erfolgt!

Um hier sicherzugehen, sollte die eigene Krankenakte aktualisert, optimiert, glasklar und aussagefähig sein und ein kompetender Rechtsbeistand wie z.B. der VDK hinzugezogen werden!

Es muß auch darauf hingewiesen werden, daß eine Schwerbehinderung auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in der Regel so gut wie keine Auswirkung hat, da es bei der Erwerbsminderungsrente in erster Linie um den Nachweis geht, inwieweit die Leistungsfähigkeit durch die gesundheitlichen Gebrechen dauerhaft beeinträchtigt ist!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad



hallo,

auf jeden Fall, ein Verschlimmerungsantrag stellen.

Alles Gute

Ok Danke für die Antwort!

Mit Sicherheit. In meine Familie gibt es ein junge Mann der überhaupt nichst mehr tun darf und kann. Nur weiter leben sollte er.

Diabetes frißt den Körper langsam aber sicher. Organen nach Organen, Sinnen nach Sinnen.

Das war jetzt nicht sehr ermutigend aber ich verstehe natürlich was sie meinen ! Vielen Dank für die Antwort!