Augeninnendruckprüfung wann muss ich nicht zahlen?

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Ich habe folgenden Hinweis zur Untersuchung des Augeninnendrucks auf der Homepage der AOK gefunden:

Die Glaukom-Untersuchung ist eine Leistung der AOK, wenn konkrete Verdachtsmomente für eine Erkrankung bestehen oder bereits ein erhöhter Augeninnendruck bekannt ist.

Im Einzelfall können bei sehr hohem Augeninnendruck Allgemeinsymptome wie Kopfschmerzen und Übelkeit oder Lokalsymptome wie Sehen von Lichtringen auftreten. Auch dann ist die Glaukomuntersuchung Kassenleistung.

Dies gilt auch bei bestimmten Risikogruppen.

Ein Glaukom kann sich im Verlauf zahlreicher Erkrankungen der Augen entwickeln. Hierzu gehören z. B. Entzündungen des Augeninneren, sehr starke Kurzsichtigkeit, aber auch eine fortgeschrittene Retinopathie infolge eines Diabetes mellitus oder bestimmter Durchblutungsstörungen der Netzhaut. Auch eine länger dauernde Behandlung mit Kortison kann einen erhöhten Augeninnendruck und dadurch ein erhöhtes Risiko für ein Glaukom verursachen. Eine ausschließliche Früherkennungsuntersuchung auf Glaukom ist keine Leistung der AOK.

Quelle: http://www.aok.de/bundesweit/gesundheit/glaukom-frueherkennung-7963.php

Ich würde an eurer Stelle noch einmal die AOK kontaktieren und euren konkreten Fall vortragen. Wahrscheinlich ist der Innendruck derzeit zu niedrig.

Becona 
Fragesteller
 29.06.2013, 10:35

Mein Mann ist arg kurzsichtig und Hypertoniker und somit würde ich ihn zur Risokogruppe dazu zählen. Sicher bin ich nicht die Krankenkassen, aber so würde ich es sehen. Weiter denke ich, wenn der Augeninnendruck oft erhöht ist, dass es sich dann um kronkrete Verdachtsmomente handelt.

Ich denke, ich werde bei der AOK nachfragen.

Danke für deine Antwort!

Hallo,

die Augeninnendruckmessung ist eine Privatleistung. Ausnahme: der Augenarzt hat konkrete Verdachtsmomente für ein Glaukom.

Die Entscheidung trifft der Arzt. Die Krankenkasse wird wahrscheinlich wieder an den Arzt verweisen. Manche Krankenkassen haben eine Ärztehotline, bei der man sich ausführlich über Verdachtsmomente und Risiken informieren kann. Üblicherweise gibt es für den Arzt keine verbindlichen Regelungen über Verdachtsmomente.

Gruß

RHW

Becona 
Fragesteller
 30.06.2013, 07:33

Das hatte ich fast befürchtet, dass es im Ermessen des Arztes liegt.

RHWWW  30.06.2013, 19:54
@Becona

Ja, es ist das Ermessen des Arztes. Das kann positiv oder negativ sein. Es könnte sein, dass die Kassenärztliche Vereinigung des betreffenden Bundeslandes, in dem die Arztpraxis liegt, das Ermessen näher eingegrenzt hat.

Sonst ggf. beim nächsten Mal vor einer Entscheidung, genau informieren.

Aus finanzieller Sicht gibt es für den Arzt 3 Varianten:

  • Patient zahlt die Kosten als Privatpatient (hohes Honorar)

  • Arzt rechnet die Leistung über die Karte ab (niedrigeres Honorar)

  • Patient verzichtet auf die Leistung.

Also bevor ich euch da alle verrückt macht, informiert euch erst mal obs wirklich ein Glaukom sein könnte.

http://xn--grner-star-beb.org/

da gibts ne Menge an Info's über dieses Thema und vllt ist es ja auch nur ne Nasennebenhöhlenentzündung oder so. War bei meiner Freundin auch so. Also einfach mal nachlesen, denn bei ner Nasennebenhöhlen entzündung brauch man gar nicht zum Augenarzt, da reicht auch ein Allgemeinmediziner.