Muss ich an der Weiterbildung (Jobcenter) teilnehmen?
Hallo,
Ich beziehe Arbeitslosengeld 2 und bin seit 7 Jahren krank geschrieben.
Meine Orthopädin schreibt mich krank da ich durchgängig Schmerzen habe (Sprunggelenkfraktur) , keine Besserung in Sicht ist und ich auf dem Arbeitsmarkt nicht einsetzbar bin.
Der medizinische Dienst von Jobcenter begutachtet mich als vollschichtig Einsetzbar.
Nun soll ich an einer Weiterbildung mit Maximaler Dauer von 12 Monaten teilnehmen.
Ich kann keinen Schritt laufe ohne Schmerzen. Muss ich trotz Krankenschein die Weitebildung annehmen?
3 Antworten
Der medizinische Dienst des Jobcenters/ der Krankenkasse hat das letzte Wort, früher nannte man diesen auch Gutachter.
Gehst Du der Aufforderung des Jobcenters nicht nach, können oder werden sie Dir, aufgrund des Urteils der MdK‘s, das Bürgergeld vermutlich streichen.
Es gibt durchaus sitzende Tätigkeiten, die Dein Sprunggelenk nicht belasten, es gibt Schmerztabletten, die man, auch wenn es sein muss, regelmäßig einnehmen kann, es gibt eine Schmerztherapie, die genau diese Medikamenteneinnahme genau festlegen kann.
Das werden auch die Begründungen des medizinischen Dienstes des Jobcenters sein.
Gegen die Gutachten des MDK (bei 7 Jahren vermutlich mehrere) kannst du nur rechtlich vorgehen. Du brauchst dazu eigene Gutachten von Fachärzten (auch zusätzlich von Krankenhausambulanzen) und einem Anwalt für Medizinrecht. Überlege aber, ob eine Fortbildung oder Berufswechsel in Frage kommt, letztendlich kannst auch einen Rentenantrag stellen.
Hier muss der Medizinische Dienst Dich beurteilen
Sie befragen Sie mittels eines festgelegten Fragenkatalogs über Ihre Einschränkungen, Probleme und Unterstützungsbedarf in Ihrem Alltag. In der Begutachtung werden die Selbständigkeit und Fähigkeiten in 6 Lebensbereichen, sogenannten Modulen, geprüft und erfasst: Mobilität. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.05.07.2022
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Begutachtung durch Medizinischen Dienst: So können Sie sich vorbereiten