Muss ich an der Weiterbildung (Jobcenter) teilnehmen?

3 Antworten

Der medizinische Dienst des Jobcenters/ der Krankenkasse hat das letzte Wort, früher nannte man diesen auch Gutachter.

Gehst Du der Aufforderung des Jobcenters nicht nach, können oder werden sie Dir, aufgrund des Urteils der MdK‘s, das Bürgergeld vermutlich streichen.

Es gibt durchaus sitzende Tätigkeiten, die Dein Sprunggelenk nicht belasten, es gibt Schmerztabletten, die man, auch wenn es sein muss, regelmäßig einnehmen kann, es gibt eine Schmerztherapie, die genau diese Medikamenteneinnahme genau festlegen kann.
Das werden auch die Begründungen des medizinischen Dienstes des Jobcenters sein.

Gegen die Gutachten des MDK (bei 7 Jahren vermutlich mehrere) kannst du nur rechtlich vorgehen. Du brauchst dazu eigene Gutachten von Fachärzten (auch zusätzlich von Krankenhausambulanzen) und einem Anwalt für Medizinrecht. Überlege aber, ob eine Fortbildung oder Berufswechsel in Frage kommt, letztendlich kannst auch einen Rentenantrag stellen.

Hier muss der Medizinische Dienst Dich beurteilen

Sie befragen Sie mittels eines festgelegten Fragenkatalogs über Ihre Einschränkungen, Probleme und Unterstützungsbedarf in Ihrem Alltag. In der Begutachtung werden die Selbständigkeit und Fähigkeiten in 6 Lebensbereichen, sogenannten Modulen, geprüft und erfasst: Mobilität. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.05.07.2022

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Begutachtung durch Medizinischen Dienst: So können Sie sich vorbereiten
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