So pauschal kann man das nicht sagen, da der Belastungsaufbau nach Weber B und C Frakturen individuell sehr unterschiedlich ist - je nach Zustand des Bandapparates usw.

Die KG Behandlung ist erstmal sehr wichtig und kann nach den 6x sicherlich verlängert werden. Ausserdem kannst du dann danach in einem guten Fitnessstudio trainieren - aber nur unter physiotherapeutischer Anleitung!

Eine REHA wird die Krankenkasse wahrscheinlich nicht bewilligen.....

Alles Gute für die Zukunft!

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Bandscheibenvorfall - wie kann es weitergehen?

Hallo, bei meiner Frage geht es um meinen Bandscheibenvorfall. Ich bin 19 und habe im Januar einen Bandscheibenvorfall (LWS) diagnostiziert bekommen. Seit Februar bin ich bei der Krankengymnastik und erhielt bis Juni 6 Spritzen. Mittlerweile habe ich immer noch Schmerzen, zwar nicht mehr so stark, aber es ist dennoch sehr unangenehm, vor allem bei bis zu 9 Stunden Schule bzw. sitzen. Heute war ich wieder beim Orthopäden, weil ich mit meinen 6 Stunden KG fertig bin und eine neue Verordnung brauchte. Ich habe zwar eine bekommen, aber irgendwie war der Arzt nicht sehr begeistert, dass ich weiterhin zur KG möchte, weil er jetzt schon "Verodnung außerhalb des Regelfalls" ankreuzen musste. Ich habe dann eine Dauerverordnung angesprochen, aber da fing er nur an zu schmunzeln und meinte, man hätte mit einem BSV keinen Anspruch darauf, bzw. die Krankenkasse würde das nicht genehmigen.

Meine Fragen dazu:

  1. Stimmt das mit der Dauerverordnung? Der Arzt von meinem Onkel hatte da nämlich was anderes gesagt. (Kann aber auch sein, dass mein Onkel etwas falsch verstanden hat) Ich war gestern nach dem Orthopäden direkt bei meiner KK und hab denen die Verordnung gezeigt, die Frau sagt mir dann, dass ich mit diesem Indikationsschlüssel leider keine Dauerverordnung bekommen kann, etwas anderes hat sie mir aber auch nicht vorgeschlagen.

  2. Gibt es noch etwas anderes, was ich für meinen Rücken machen kann? Bekommt man z.B Rehasport von der KK verschrieben?

Mein jetziger Orthopäde hat mir bisher nie was anderes vorgeschlagen, außer KG und die 6 Kortisonspritzen. Ich befürchte, dass ich keine weitere Verordnung mehr bekomme, was ziemlich schlecht wäre, weil meine Schmerzen bei einer längeren Pause schnell wieder stärker wurden.

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Natürlich kann dir dein Orthopäde Rehasport verschreiben - und die belastet sogar NICHT sein Budget. Verstehe nicht, dass er dir das nicht vorgeschlagen hat! Du hast dann 50x (allgem.) Gymnastik in der Gruppe, die du in 18 Monaten nehmen musst.

Es war falsch, dass dein Arzt schon nach 6 KG-Behandlungen "außerhalb d. Regelfalls" ankreuzte. Richtig ist: Bei WS1 gibt es 2x 6 KG-Behandlungen, dann kann der Arzt (wenn noch weiterer Behandlungsbedarf besteht) auf WS2 wechseln, das sind 3x 6 KG-Behandlungen, also bekommst du noch ein Rezept über 6x KG. Erst dann folgen die Behandlungen außerhalb des Regelfalls.

Die Ärzte legen diese Regeln oft aus wie sie wollen, nur um sich vor dem Patienten zu rechtfertigen, um nicht so viel zu verordnen.......

Die Dame von der KK hatte Recht, Um eine Dauerverordnung zu bekommen, muss die Diagnose im Katalog der Praxisbesonderheiten oder der Diagnosen mit langfristigem Heilmittelbedarf stehen UND der Indikationsschlüssel muss dazu stimmen.

Wenn dein Arzt auf die Verordnung des REHA-Sports nicht "anspringt" bleibt nur eins, Arzt wechseln oder viel Geld investieren und in einem Fitness-Studio mit Therapeuten-Beratung anfangen.......

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Ja, Mundtrockenheit kann eine Nebenwirkung der Betablocker sein.

Dein Vater sollte mit seinem Arzt darüber sprechen, was zu tun ist bzw. ob es vielleicht an etwas anderem liegt.

Ich nehme auch Betablocker, aber mich stört diese Mundtrockenheit nur tagsüber und das auch nur ein paa Stunden nach der Einnahme. Ich helfe mir dann mit Trinken und/oder mit einem Bonbon.

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Normal ist das Brennen garantiert nicht. Wahrscheinlich ist Deine Haut um die Augen sehr sehr empfindlich.

Die Creme, die brennt solltest Du nicht mehr benutzen. Lass Dich in einer Drogerie / Parfümerie beraten und nimm nur eine Augencreme für empfindliche Haut.

Ich benutze schon seit ewigen Zeiten Augencreme - gebrannt hat noch nie eine.

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Natürlich kann der Hausarzt Massagen verschreiben, im Gegensatz zur Krankengymnastik allerdings nur maximal 10x pro Diagnose. D.h. 1. Rezept 6x Massage, 2. Rezept 4x Massage. Dies gilt für die gesetzl. Krankenkassen, die privaten zahlen natürlich so viele Massagen wie nötig sind.

Es gibt immer wieder Ärzte , die einfach dem Patienten sagen, sie dürften Massagen (oder sogar Krankengymnastik) nicht verschreiben. Der Patient glaubt seinem Arzt ja alles!!! Die Ärzte wollen damit ihr Budget schonen und den Patienten abwimmeln bzw. ihn daran hindern überhaupt weiter nachzufragen.

Die Aussage Deines Arztes stimmt aber nicht!

Generell gilt aber - und das wird den Ärzten auch von Ihrer KV empfohlen - sollen aktive Therapien verschrieben werden, keine passiven. Macht auch Sinn. Der Patient soll aktiv etwas gegen seine Beschwerden tun, sich nicht nur hinlegen und massieren lassen. Die Wirkung der Massage ist nur kurz, dann bist Du wieder verspannt. Die Wirkung der Krankengymnastik hält länger an, vor allem erfährst Du auch, was Du zu Hause selbst machen kannst.

Also - Krankengymnastik vom Hausarzt verschreiben lassen. Er darf das!!!

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Nein, das stimmt ABSOLUT nicht - ist nur eine Ausrede des Arztes, um nichts verschreiben zu müssen. Der Patient glaubt schließlich alles!!!!!

Dein Hausarzt kann Dir pro Diagnose 3 Verordnungen a 6 Behandlungen verschreiben (evtl. bei Bedarf sogar noch mehr). Dann müssen 12 Wochen Therapiepause sein und dann zählt jede Diagnose wieder als neuer Fall. So ist das UND NICHT ANDERS!

Die Heilmittelverordnungen haben nichts mit dem Quartal zu tun.

Gerade bei HWS-Problemen mit Kopfschmerzen kann man mit Physiotherapie sehr viel (und relativ schnell) erreichen. Wärme ist im Moment für deine Schulter-Nackenpartie sehr gut und (am wichtigsten) Ausgleichsbewegungen: (1x in der Stunde) Schultern nach hinten kreisen, Kinn nach unten ziehen (Doppelkinn), Schulterblätter am Rücken zusammenziehen (30 Sek. so halten), Hände hintern Kopf, Hände ins Kreuz usw.

Und regelmäßig Sport treiben!

Gute Besserung!

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.......oder suchst Du ganz einfach einen Orthopäden, der sagt was Du hören möchtest....?

Du kannst schon einige Male den Arzt wechseln bis Deine Krankenkasse reagiert.

Hör' Dich doch mal bei Freunden und Bekannten 'rum, welchen Orthopäden sie empfehlen. Mundpropaganda ist immer das Beste!

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Das Rezept Deiner Hausärztin ist eine Erstverordnung, das Rezept des Orthopäden ist auch eine Erstverordnung. Es sind zwei verschiedenen Diagnosen!!!

Was Dein Orthopäde gesagt hat ist einfach nicht richtig - oder hast Du ihm nicht gesagt, dass das Rezept Deiner Hausärztin für die Schulter ist? Hat Deine Hausärztin EX1 auf die Verordnung geschrieben, ist sie der Auffassung, dass ein einziges Rezept reicht, hat sie EX2 eingetragen, hast Du Anspruch auf 3 Rezepte (18 Behandlungen). Der Orthopäde wird WS1 (1 Rezept a 6 Behandl.) oder WS2 (3 Rezepte a 6 Behandl.) aufgeschrieben haben.Oder?

Wenn Dein Orthopäde normalerweise nur 2 Verordnungen nacheinander verschreibt, rationiert er!!! Erst nach 3 Rezepten muss eine Pause von 12 Wochen sein.

Immer wenn 12 Wochen ohne Behandlung verstrichen sind, zählen die Verordnungen als Erstverordnung.

Es ist alles sehr kompliziert, aber wir Physiotherapeuten müssen uns ständig mit falsch ausgestellten Rezepten "herumschlagen", denn wir sind "prüfpflichtig" und schon beim kleinsten Fehler oder fehlendem Kreuzchen bekommen wir von den Krankenkassen kein Geld für die Behandlung.

Solltest Du noch Fragen haben - wir Physios MÜSSEN darüber Bescheid wissen.

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