Wie lange kann man rückwirkend Mitarbeiter anmelden?

2 Antworten

Gerade in Unternehmen, mit "erhöhtem" Bedarf an Schwarzarbeitern, ist die Meldung sogar fällig, BEVOR die Mitarbeiter einen Handschlag tun.

Erfahrungsgemäß werden solche "Nachmeldungen" immer erforderlich, wenn dieser Mitarbeiter bereits einen Schaden verursacht, oder einen Arbeitsunfall hatte.

Der Beginn einer Beschäftigung ist mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechung zu melden. Die Meldung muss jedoch spätestens innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Beginn erfolgen.

Aber ein Umzugsunternehmen fällt für mich in die Kategorie

Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe

Und da ist eine Sofortmeldepflich!

Erbseplus 
Fragesteller
 24.12.2019, 11:45

Ok gut, hab ich auch gelesen vorhin, da gibt es dann auch schon zwei Meinungen. UNd eine war vom Steuerberater, was mir gerade etwas sauer aufstößt. :-) Egal, also was würde denn passieren, wenn man sie doch noch rückwirkend anmeldet? Ich mein, rückwirkend auf 4 Wochen ist besser als gar nicht?!

Deepdiver  24.12.2019, 12:04
@Erbseplus

Passieren wird da nicht viel. Du musst lediglixh die Sozialabgaben und sonstige Lohnnebenkosten nach zahlen. .

Wenn du die nicht anmeldest, und der Zoll (Abt. Schwarzarbeit) dahinter kommt, ist es schon ein Strafverfahren. !