Wer kann mir helfen beim ausfüllen des EU Rentenantrag
Ich brauche dringen eure Hilfe. Mein Arzt hat mir vorgeschlagen einen EU Rentenantrag zu stellen. Doch da gibt es Anlage R 210 Nummer 8 Begründung des Rentenantrages. 8.1 Seit wann und wegen welcher Gesundheitsstörung halten Sie sich für erwerbsgemindert? Möchten die nun wissen das ich seit 1997!!! in Behandlung bin? Und was ist wenn mein Arzt nur das letzte halbe Jahr bestätigt? Was passiert wenn ich andere Angaben mache als mein Arzt? Wie weit muß ich mit meiner Krankengeschichte zurück gehen? Vielen Dank für Eure Hilfe Jacky
6 Antworten
Hallöchen,
warum machst Du das selbst?
Stelle den Antrag bei der nächst gelegenen Zweigstelle der Deutschen Rentenversicherung!
Ab dem Tag / Datum des Antrags, wird im Erfolgsfall, die Rente gezahlt.
Die Rentenversicherung fordert sämtliche Unterlagen / Arztberichte der Behandler an.
Dann wirst Du zu einem oder mehreren Gutachtern zu Untersuchungen eingeladen. Das wird von der Rentenverischerung veranlasst und bezahlt.
Am Ende der Untersuchung beim Gutachter kannst Du diesen fragen, wie er die Lage beurteilt.
Ich war vor 8 Jahren bei zwei Gutachtern. Dann kam der Bewilligungsbescheid und die monatliche Rentenzahlung.
Je nach Deinem Alter bekommst Du die Rente entweder zeitlich befristet oder bis zum Erreichen der Altersrente.
Grüße und viel Erfolg
Schaue in dein Telefonbuch da findest du den Versichertenältesten der Rentenversicherung. Der hilft kostenlos dabei.
Seit wann bist du in ärztlicher Behandlung? Gib das an. Geh ruhig weit zurück. Je länger du krank warst, desto besser. Der Arzt hat doch deine Unterlagen, warum sollte er nur das letzte halbe Jahr bestätigen, wenn du lange vorher schon bei ihm in Behandlung warst? Gib alles an und geh weit zurück bis zu Beginn deiner Krankheit. Gib auch Klinikaufenthalte an.
Können wir nicht..dir helfen aber..die Rentenversicherung ist dir auf jeden Fall behilflich. Wende dich an sie!
Daumen drück, daß du Erfolg hast!
Wenn es Dein Arzt vorgeschalgen hat, sollte er Dir auch helfen können.