Wer bezahlt Behandlungskosten bei Alkoholvergiftung?
Hallo,
zahlt die gesetzliche Krankenversicherung immer bei Alkoholvergiftung die Kosten für RTW und Krankenhausbehandlung?
lg
Hallo,
geht es um eine gesetzliche Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung?
Volljährig oder minderjährig?
Gruß
RHW
gesetzliche Krankenversicherung und volljährig.
3 Antworten
Hallo,
die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die notwendige Krankenhausbehandlung. Eine stationäre Behandlung wird nur bezahlt, wenn eine ambulante Behandlung nicht möglich/nicht ausreichend war. Bei stationärer Behandlung sind 10 Euro pro Kalendertag Zuzahlung zu leisten (stationär z.B. vom 4.9. um 23 Uhr bis 5.9 um 14 Uhr = 20 Euro Zuzahlung).
Der RTW wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn am selben Tag ein Arzt die Notwendigkeit des RTW bestätigt hat (Zuzahlung: 10 Euro). Sonst zahlt man die Kosten allein.
Ggf. prüft die Krankenkasse, ob dieser Passus zutrifft:
(1) Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__52.html
Wenn z.B. durch eine Trunkenheitsfahrt eine Behandlung erforderlich wird, sollte man sich darauf einstellen, dass die Krankenkasse sich später auf § 52 SGB V beruft.
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Die Krankenkasse. Abgesehen von einem Selbstbehalt.
RTW kann sein, dass du selbst zahlen musst, beh. KK