Welche Krankenheiten darf ich nicht haben, wenn ich verbeamtet werden will?

4 Antworten

Hi,

Muss ich schon mit Rückenschmerzen in der Patientenakte befürchten nicht verbeamtet zu werden? Oder erst mit psychischen Erkankungen? Oder wo ist die Grenze?

Es kommt auch immer auf die Ausprägung der einzelnen Beschwerden, deren Behandlung(smöglichkeiten) sowie die Prognose an.

Eine "feste" Grenze gibt es in der Regel nicht.

Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung oder ein Erlass, in dem steht, mit welchen Erkankungen man nicht verbeamtet wird? Es muss doch irgendwo dafür eine Grundlage geben!?

Nein, das wäre einerseits viel zu umfangreich und zu kompliziert - daher ist es die amtsärtliche Entscheidung, mit welchen Vorerkrankungen Du noch eingestellt werden kannst.

Wenn bei einer Krankheit eine deutliche Verschlimmerung mit der Zeit oder auch explizit durch die Tätigkeit zu erwarten ist, besteht ein hohes Risiko, dass die Verbeamtung abgelehnt wird.

LG

Okay .. und was heißt das jetzt konkret für meine Rückenschmerzen?

@octenisept42

Sie können einen Ausschlussgrund darstellen - sie müssen es aber nicht. Eine belastbarere, detailliertere Beurteilung kann ich dir leider nicht geben.

Für den Dienstherrn ist es bei der Verbeamtung eben von Belang, dass Du deine Position langristig ausüben kannst und nicht die Hälfte deines Berufslebens im Krankenstand bist.

Du darfst keinesfalls hyperaktiv sein. Aktive & schnelle Menschen sind als Beamte ungeeignet. Im Gegenzug sind träge, schläfrige, bequeme Menschen sogar sehr gut geeignet. "Ich möchte meinen Parkausweis verlängern" - "Hm. Da müsste ich jetzt an den anderen Tisch und den anderen Rechner hochfahren... können Sie vielleicht morgen wiederkommen? Oder nächste Woche?" -> Mit dieser Einstellung wirst du dich ganz vorzüglich ins Kollegium einfügen!

Zu 1) ja. Das ist ein häufiger Ausschluss-Grund

Rückenschmerzen sind ne Volkskrankheit. Wenn du es schafft dich etwas zu bewegen, dann gehen die Schmerzen weg.

Ich bin Triathlet ...