Wechsel in GKV nach Exmatrikulation?

2 Antworten

Von Experte sassenach4u bestätigt

Hallo,

wenn eine Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 450 Euro monatlich aufgenommen wird, mit allen Daten zum Arbeitgeber und zum Beschäftigungsbeginn eine gesetzliche Krankenkasse kontaktieren.

Wenn der jährliche Bruttoverdienst mehr als 56.250 Euro beträgt, ist entscheidend, ob und wie man vor dem Studium berufstätig.

Wenn man nach dem Studium auf Stellensuche ist (bzw. Arbeitslosengeld II bezieht), bleibt man weiterhin in der privaten Krankenversicherung.

Wenn bisher ein Beihilfeanspruch über einen Elternteil bestanden hat, wird die private Krankenversicherung mit dem Studienende wesentlich teurer. Die Versicherung ist über den Beihilfewegfall zu informieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
derarmestudent 
Fragesteller
 20.11.2020, 23:09

Vielen Dank für die ausführliche Erklaerung!

RHWWW  21.11.2020, 16:31
@derarmestudent

Gern geschehen!

Es kann sehr sinnvoll sein, diese Fragen vor der Stellung des Befreiungsantrages zu stellen.

Du musst schon versicherungspflichtig werden um in die GKV zu können. Nur exmatrikulieren reicht dafür nicht.

derarmestudent 
Fragesteller
 20.11.2020, 23:10

Geanu, das war mir vorher bewusst. Ich wusste aber nicht, ob ich zusaetzlich einen Antrag stellen musste. Danke für die Antwort!