warum zahlt die kk eine haushaltshilfe bei sturz einer 85 nicht?
kurze beschreibung: 85 jährige stürzt, kein Pflegefall. Rechte Schulter angebrochen, keine Operation, Schiene, muss den ganzen Tag und die ganze Nacht getragen werden, damit nicht unnötige OP (noch teurer), lebt alleine. Sohn hiltf morgens aufstehen, waschen, frühstücken (1 1/2 Std.), fährt zur Arbeit, mittags essen kochen (einkaufen nicht eingerechnet), (1Std), abends Abendbrot , waschen , Wäsche, zu Bett bringen (1 1/2Std). KK weigert sich Verdienstausfall zu zahlen. Haushaltshilfe zu kurzfristig. Wer kann mir helfen, der Verdienstausfall von mind. 4 Wochen ist erheblich. Keine Unfallversicherung. Brauche Tipps Vielen Dank
4 Antworten
Nach § 38 SGB V kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe gewähren, wenn mind. 1 Kind unter 12 Jahren im Haushalt wohnt und keine weitere Person mit im Haushalt lebt, die die Hauswirtschaft erbringen kann.
Dann gibt es noch die Möglichkeit über eine Verordnung nach
37 SGB V Haushaltshilfe zu bekommen.
Dann muss jedoch auch Körperpflege und Behandlungspflege- wie Injektionen oder Wundverbände - erforderlich sein.
Diese Verordnung stellt der behandelnde Arzt aus, ihr sucht euch einen ambul. Pflegedienst der diese Leistungen erbringt.
Die Verordnung wird zur Kostenbewilligung an die zuständige Kasse geschickt.
Jedoch ist diese Leistung eine freiwillige Satzungsleistung der Kassen.
Hat die Kasse diese Leistungsart nicht in ihrer Satzung verankert, so gibt es auch hier nichts.
Leider.
Du selbst bekommst KEINE Bezahlung und Entlohnung von der Kasse.
Lese auch einmal hier:
Eine Haushaltshilfe gibt es von der Krankenkasse nur, wenn man Kinder unter 12 im Haushalt hat. Ansonsten ist man auf sich alleine gestellt. Aber was verlangt man noch von einer Krankenkasse?
Eine Haushaltshilfe gibt es nur, wenn der Hauptversorger des Haushaltes ausfällt und mind. ein Kind unter 12 Jahre im Haushalt lebt. Somit bist du hier aus dem Rennen!
Die Bestimmungen haben sich ab 2016 , lt.KK, geändert, demnach muss eine Operation, bzw. Krankenhausaufenthalt vorausgegangen sein. oder Kinder unter 12J.
In diesem Fall besteht keine Pflegestufe, dann würde die KK eine Tagespflege bezahlen. Es ist auch noch zu keiner ambulanter OP gekommen, da der Chirurg entschieden hat, in dem Alter vorerst kein OP zu machen, da die Möglichkeit besteht, dass alles wieder zusammen wächst.
Besprich das mal mit Deiner Krankenkasse persönlich.
https://www.curendo.de/pflege/wer-hat-anspruch-auf-eine-haushaltshilfe/
schon alles versucht, kk hat mich heute angerufen, neue bestimmungen ab 1.1.16, ich glaube, es kommt nur darauf an, was der Arzt schreibt, es geht mir nur um den Verdienstausfall, mehr nicht. Ich will nichts geschenkt, kann selbst arbeiten, aber...., ich kann nur hoffen, dass ich den ich richtigen Tipp bekomme. Danke
Das einzige was mir dazu noch einfällt: mal bei der Caritas nachzufragen. Viel Glück :)
bitte näheres, ich verstehe es so, dass nur, wenn man kleine Kinder hat, etwas zählt. Ich habe sie großgezogen und jetzt? Verstehe ich es falsch?