MDK lehnt Antrag auf Haushaltshilfe ab. Weiteres Vorgehen?

6 Antworten

Pauschal würde ich sagen, dass du erstmal in Widerspruch gehen solltest.

Persönlich gestatte ich mir noch zu bemerken, dass du mit der konservativen Behandlung dich vermutlich für die ungünstigere Variante entschieden hast. (Oder dein Arzt)

Nach einer Kreuzbandoperation vor einigen Jahren konnte ich sehr schnell wieder mit einer Krücke laufen und mit der Orthese auch Auto fahren.

Das haben die Ärzte entschieden. Die sagten mir auch, dass eine OP keinerlei Vorteile bringen würde beim Innenbandriss. Auf dem anderen Knie habe ich auch einen Kreuzbandriss (nein bin kein Leistungssportler, nur ein Pechvogel). Dieser wurde erst nach 4 Jahren diagnostiziert und operiert (6 Ärzte wollten mir nicht glauben, dass das Knie instabil ist und ich ständig wegknicke; erst der siebte hat mit gegalubt, endlich ein MRT veranlasst). Der war nach der OP nie wirklich stabil und ist 13 Monate später rerupturiert als ich bei Glätte ausgerutscht bin (aufgrund der Instabilität).

Ich muss mich der Antwort von @wilees anschließen. Der Widerspruch lohnt sich schlicht nicht, weil die Bearbeitungsdauer länger dauern dürfte als die AU, sofern keine Kraft aus dem häuslichen Umfeld einspringen kann.

Mir erscheint aber hier auch die Anamnese als problematisch:

Auf dem anderen Knie habe ich auch einen Kreuzbandriss

und

Der war nach der OP nie wirklich stabil und ist 13 Monate später rerupturiert

Mit der Vorgeschichte ist die Behandlungsmethode nicht nur zu hinterfragen, es ist auch zu bezweifeln, dass die Stabilität hier konservativ überhaupt je in ausreichendem Maß wiederhergestellt werden kann. Wenn nach 10 Wochen (es war ja wohl kein Abriss des Innenbands, sondern es ist eingerissen) keine Besserung mittels Orthese eingetreten ist, wird das auch nichts mehr. Hier muss m.E. unverzüglich ein Sportorthopäde hinzugezogen, und vermutlich ein CT sowie ein MRT beider Kniegelenke erstellt werden. Ansonsten droht hier irgendwann eine bleibende Behinderung respektive ein künstliches Kniegelenk.

Ja, war ein Riss 2. Grades und ich sehe das alles ganz genau so, aber mein Arzt leider nicht. Der meint, ich bilde mir das alles ein, weil beim Untersuchen die Bänder ja stabil sind, aber eben unter Belastung nicht. Auch die Physio hat gesagt, dass das Knie alles andere als stabil ist. Das beim Beugen innen aktiv gar nichts passiert, sondern dann nur verzögert und passiv. Kommt noch dazu, dass ich Krankenschwester bin und eigentlich ab nächste Wochen wieder arbeiten muss und nicht weiß wie das gehen soll. Ambulante Pflege. Alle Patienten wohnen im 2-5. Stock ohne Fahrstuhl. Bin also faktisch nur am Treppen steigen. Das aber eben mein größtes Problem. Ich bin im Moment zeimlich mit den Nerven am Ende.

Wie und wo habt ihr den Antrag gestellt?

Ihr hätte einen Antrag auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V bei der Kasse stellen müssen.

Das setzt jedoch voraus, dass mind. ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt wohnt und sonst keine weitere Person im Haushalt lebt, die die Hauswirtschaft erbringen kann.

Und hier sehe ich den Knackpunkt. Du hast einen Ehemann.

Da aber nun das Antragsverfahren schon eine Ablehnung brachte, bleibt euch nur der Weg zum Fachanwalt für Sozialrecht.

Das ganze Prozedere wird aber solange andauern, dass du bis dahin keine AU mehr benötigst und auch keine Haushaltshilfe mehr.

Suche dir eine private RHaushaltshilfe, oder frage bei örtl. a,mbul. Pflegediensten nach. Dann könnte dein Mann wieder arbeiten gehen

Durch die anwaltliche Hilfe könnte es sein, dass zumindest ein Teil des Verdienstausfalles deines Mannes so wie die privat organisierte Haushaltshilfe übernommen wird.

Der Antrag wurde bei der Krankenkasse gestellt, die hat das aber an den MDK weitergeleitet. Mein Kind war zu dem Zeitpunkt 10 MONATE. Mein Mann hat den Haushalt geführt und sich um unser Kind gekümmert und musste hierfür 4 Wochen unbezahlten Urlaub nehmen. Hätte den Verdienstausfall (naja auch nicht wirklich, denn die Kassen zahlen nur Mindestlohn abzüglich 10 Euro Zuzahlung pro Tag) dann von der Krankenkasse wiederbekommen.

@Lomedala

Nicht ganz richtig. Wenn die HHH bewilligt werden würde, dann bekäme er den Nettoverdienstausfall bis max. zum Höchstbetrag Krankengeld.

Da Medizinrecht für den Laien sehr kompliziert und komplex ist empfehle ich dir einen Fachanwalt aufzusuchen. Nur der kann dir zuverlässige Auskünfte über die Rechtslage geben.

Ansonsten wünsche ich dir natürlich gute und baldige Genesung.