Vergessen, Krankmeldung an Krankenkasse zu schicken - was nun?

8 Antworten

Hallo,

die Frist für die Einreichung der Bescheinigung bei der Krankenkasse beträgt 1 Woche (§ 49 SGB V).

Es kann in folgenden Fällen Probleme geben:

◦in den ersten 4 Wochen einer Beschäftigung ist der Arbeitgeber häufig nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.

◦Wenn verschiedene AU-Zeiten auf der selben Ursache beruhen, darf der Arbeitgeber diese Zeiten ggf. addieren und braucht INSGESAMT nur 6 Wochen Entgeltfortzahlung (EFZ) leisten.

◦Wenn mehrere AU-Zeiten mit maximal 6 Monaten Abstand auftreten, fragen viele Arbeitgeber bei der Krankenkasse nach, ob das auf der selben Ursache beruht. Wenn die Krankekasse keine Daten hat, kann der Arbeitgeber ggf. die EFZ verweigern, bis die Ursache geprüft ist (und das kann dauern, wenn der Kasse nichts vorliegt).

◦Bei einem Kurantrag/Rehaantrag (auch der Rentenversicherung) oder anderen teuren Leistungen kann es ggf. auch Probleme bei der Bewilligung geben (wenn der Krankenkasse keine Krankheitsdaten vorliegen).

Wenn man die Bescheinigung der Krankenkasse nicht einreicht, kann es später (oder früher)ggf. noch eine Rückforderung der Entgeltfortzahlkung durch den Arbeitgeber geben.

Gruß

RHW

Keiner wird Dir den Kopf abreissen. Sende sie nach und schreib ein paar Zeilen dazu, sorry, vergessen... Wenn daraufhin nichts "passiert", ist alles okay. Nächstes Mal versuchst Du, dran zu denken..

Würde jedoch keine "schlafenden" Hunde wecken...denn wenn die Kasse das bisher nicht einforderte, kommt nichts mehr, doch bitte zu den Unterlagen legen und aufbewahren...das ist mein Rat!!!!

docfeelgood 
Fragesteller
 03.02.2011, 16:18

Das ist auch meine Befürchtung. Bietet man der KK nicht damit erst einen Anlass Krankengeld zu verweigern?

Einfach in den Umschlag damit und absenden, Ruhe ist. Da passiert garnichts, Hauptsache ist angekommen, außerdem hat die Krankenkasse ja auch die Abrechnung dazu von den Ärzten...kann jedem mal passieren.

Kunterbunt23  04.02.2011, 06:09

Die KK hat zwar die Abrechnung der Ärzte, aber das ist nur die Quartalsabrechnung der Behandlungen. Die AU-Zeiten werden da nicht nochmal gemeldet.

Die Krankenkasse an rufen und den Fall schildern. Dann die Krankmeldung nachsenden.

Beim nächsten Mal mehr aufpassen!